Swisscom hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung und ein missbräuchliches Verhalten bestritten. Die wichtigsten Gründe dafür:
Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom wird in den kommenden Wochen die Urteilsbegründung im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Eine Rückstellung wurde durch Swisscom bisher nicht gebildet. Diese Einschätzung wird durch das vorliegende Urteil bestätigt.