Der Verwaltungsrat nimmt im Rahmen von drei ständigen und einem ad-hoc-Ausschuss eine vertiefte Prüfung wichtiger Themen vor. Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus fünf Mitgliedern. Jedes Verwaltungsratsmitglied ist Mitglied mindestens eines ständigen Ausschusses.
Der Präsident ist Mitglied aller ständigen Ausschüsse; den Vorsitz führen jedoch andere Mitglieder. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse sind jeweils in einem Reglement festgelegt.
Ausschuss Finanzen
Der Ausschuss Finanzen behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Transaktionen und Investitionen.
Ausschuss Revision
Der - auch "Audit Committee" genannte - Ausschuss Revision behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Finanzielle Führung (wie Rechnungswesen, Finanzkontrolle und Finanzplanung), Assurance (Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Compliance und Internal Audit), externe Revision sowie weitere Verwaltungsratsgeschäfte, welche spezifische Finanzexpertisen bedingen (z.B. betreffend Steuern und Ausschüttungspolitik).
Ausschuss Kompensation
Der Ausschuss Kompensation behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Entschädigung. Er stellt insbesondere Antrag zur Salärpolitik des Konzerns, zum Entschädigungskonzept für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung, zu den Allgemeinen Anstellungsbedingungen für das oberste Kader, den Aktien- und Erfolgsbeteiligungsprogrammen sowie zur Gesamtsumme aller Entschädigungen der Konzernleitung und des CEO. Zudem legt er die Einzelbezüge der Konzernleitungsmitglieder ohne CEO fest.
Ad hoc Ausschuss Nomination
Der Ausschuss Nomination wird ad hoc gebildet, um die Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung vorzubereiten.