Ab 1. Januar 2001 wird das Personal von Swisscom auf privatrechtlicher Basis angestellt sein. Mit den neuen Anstellungsbedingungen bleibt das führende Schweizer Telekommunikationsunternehmen ein moderner und attraktiver Arbeitgeber.
Die Eckpfeiler des noch nicht genehmigten Gesamtarbeitsvertrags sind:
Arbeitszeit und Ferien: Neben einer Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden bietet Swisscom mit dem neuen GAV modernste Arbeitszeitmodelle (z.B. ausgebautes Gleitzeitmodell, Jahresarbeitszeit, Langzeitkonto, Telearbeit) sowie 5 Wochen Ferien pro Kalenderjahr an.
Marktorientierte Entlöhnung: Das neue Lohnsystem berücksichtigt verstärkt die individuelle Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Erfolg des Unternehmens. Der Übergang in das neue Entlöhnungssystem ist mit einer Lohngarantie bis Ende 2001 verbunden.
Swisscom bleibt attraktiver Arbeitgeber: Die Mitwirkung wird von den Personalverbänden und den Mitarbeitenden in neu zu bildenden Betriebskommissionen wahrgenommen.
Die Einzelheiten zum Inhalt des Gesamtarbeitsvertrages werden nach der Genehmigung durch die zuständigen Instanzen bekannt gegeben.
Bern, 14. März 2000