Bern, 24 Februar 2010, 08:30
Swisscom nimmt Kenntnis von den gestern erhobenen Vorwürfen der italienischen Behörden. Das Verfahren wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung in den Jahren 2003 bis 2006 war Swisscom bei der Übernahme von Fastweb in 2007 bekannt. Die Auswirkungen der neusten Vorwürfe wird Swisscom genau prüfen. Swisscom und Fastweb sichern den italienischen Strafverfolgungsbehörden volle Unterstützung bei der Klärung der Vorwürfe zu.
Swisscom war beim Erwerb von Fastweb im Jahr 2007 über das laufende Verfahren informiert. Es lagen zwei verschiedene Gutachten von Steuerberatungsgesellschaften vor, nach denen die beanstandeten Transaktionen korrekt waren und Fastweb zur Rückerstattung der Mehrwertsteuern berechtigt ist. Die fehlende Rückforderbarkeit war gemäss damaligem Kenntnisstand als Risiko in das Kaufangebot eingeflossen.
Swisscom wurde überrascht von den jüngsten Entwicklungen:
Swisscom nimmt die neusten Entwicklungen zur Kenntnis und wird die Auswirkungen genau prüfen. Fastweb und Swisscom sind an einer raschen Klärung der Vorwürfe durch die italienischen Strafverfolgungsbehörden interessiert.