Um den Papierverbrauch zu reduzieren, wird darauf verzichtet, den Wortlaut der Statutenänderungen in der versendeten Kurzversion der Einladung abzubilden. Die inhaltlichen Statutenänderungen sind in den Erläuterungen zu den Anträgen beschrieben. Der Wortlaut der geänderten Statuten kann dem Anhang der Vollversion der Einladung entnommen werden. Diese steht im schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch(öffnet ein neues Fenster)) oder hier.

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