Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär
Wir freuen uns, Sie zur 20. ordentlichen Generalversammlung der Swisscom AG einzuladen, um auf das Geschäftsjahr 2017 zurückzublicken.
Die Einladung mit dem Anmeldeformular und den Login-Angaben zum Aktionärsportal wird ab Anfang März verschickt. Die Hotline 0800 800 512 steht Ihnen ab dem 5. März zur Verfügung.
Die detaillierten Traktanden, Anträge und Erläuterungen finden Sie in der Einladung.
1 | Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2017 |
2 | Verwendung des Bilanzgewinns 2017 und Festsetzung der Dividende |
3 | Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung |
4 | Wahlen in den Verwaltungsrat |
5 | Wahlen in den Vergütungsausschuss |
6 | Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung |
7 | Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters |
8 | Wiederwahl der Revisionsstelle |
Das Aktionärsportal wird neu im Auftrag der Swisscom AG durch die Computershare Schweiz AG geführt.
Telefon: 0800 800 512 (innerhalb der Schweiz kostenlos)
E-Mail: gvswisscom18@computershare.ch
Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten die Einladung zur GV ab Anfang März per Post zugestellt. Die Hotline steht Ihnen ab dem 5. März zur Verfügung.
Der Geschäftsbericht 2017, welcher auch den Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle enthält, liegt am Sitz der Swisscom AG (Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen) zur Einsichtnahme auf. Er kann auch im Internet eingesehen werden oder mit der beiliegenden Anmeldung und über das Aktionärsportal angefordert werden (bitte entsprechendes
Feld ankreuzen).
An der Generalversammlung sind die am 28. März 2018, 16.00 Uhr (MEZ), im Aktienregister
mit Stimmrecht eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre stimmberechtigt.
Die Eintrittskarte und die Stimmunterlagen können mit der Anmeldung oder über das Aktionärsportal bestellt werden. Sie werden vom 8. bis 28. März 2018 versandt. Sollten Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten, können Sie diese vor Beginn der Generalversammlung bei der Information (GV-Desk) gegen Vorweisen Ihres Identitätsausweises beziehen. Bereits ausgestellte Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit, wenn die dazugehörenden Aktien vor der Generalversammlung verkauft werden und die Veräusserung solcher Aktien dem Aktienregister angezeigt wird.
Aktionärinnen und Aktionäre können sich vertreten lassen:
a) | durch eine andere stimmberechtigte Aktionärin oder einen anderen stimmberechtigten Aktionär; |
b) | durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Reber Rechtsanwälte, Postfach, 8034 Zürich. |
Die Vollmacht kann schriftlich mit der beiliegenden Anmeldung, mit der Eintrittskarte oder elektronisch über das Aktionärsportal erteilt werden.
Sollte eine Aktionärin oder ein Aktionär dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter sowohl elektronisch über das Aktionärsportal als auch schriftlich Weisungen erteilen, werden ausschliesslich die elektronischen Weisungen berücksichtigt. Diese können bis zum 2. April 2018, 23.59 Uhr (MEZ) jederzeit geändert werden.
Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sind nicht zulässig.
Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten und simultan ins Französische und ins Englische übersetzt.
Die Generalversammlung wird im Internet unter www.swisscom.ch/generalversammlung live übertragen.
Das Protokoll der Generalversammlung wir im Internet unter www.swisscom.ch/generalversammlung veröffentlicht werden und kann am Sitz der Swisscom AG eingesehen werden.
Im Anschluss an die Generalversammlung laden wir alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zu einem Imbiss ein.