Montag, 6. April 2020, 13.30 Uhr
Hallenstadion, Zürich Oerlikon
Aktionärinnen und Aktionäre der Swisscom AG, die alleine oder gemeinsam Aktien im Nennwert von mindestens CHF 40‘000 vertreten, haben gemäss Ziffer 5.4.3 der Statuten das Recht, die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands zu verlangen.
Das Traktandierungsbegehren muss zusammen mit den schriftlich ausformulierten Anträgen bis spätestens am
20. Februar 2020
bei Swisscom AG, Verwaltungsratssekretariat, Postfach, 3050 Bern eingehen.
Dem Begehren ist ein Nachweis der vertretenen Aktien beizulegen.
Für Informationen zur Generalversammlung, Adressänderungen und Mitteilungen benützen Sie bitte folgenden Link.