Bern, 06. Juli 2007
Um die Dekotierung vorzunehmen, soll das aktuelle ADR-Programm in USD von Level 3 in Level 1 für ausserbörslichen Handel (OTC) umgewandelt werden. Heutige ADR-Eigentümer können ihre Anteile behalten oder in Stammaktien der Swisscom AG in CHF umtauschen. Swisscom wird ihre Kotierung an der SWX Swiss Exchange in Zürich mit Handel an der virt-x in London beibehalten.
Swisscom sieht vor, nach erfolgter Programm-Modifikation der SEC die Deregistrierung von Wertpapieren gemäss US-Börsengesetz mittels Formular 15F zu beantragen. Der Schweizer Vollsortimentanbieter in Telekommunikation ist danach nicht mehr zur Berichterstattung gemäss US-Börsengesetz verpflichtet und von den Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act befreit. Swisscom wird indessen die nach der Richtlinie 12g3-2(b) zum US-Börsengesetz erforderlichen Informationen weiterhin in englischer Sprache auf ihrer Website veröffentlichen.
Mario Rossi, CFO der Swisscom-Gruppe, erklärt die Gründe für das Vorhaben: "Das Handelsvolumen mit Swisscom-Titeln in den USA ist im Vergleich zur virt-x in London gering, es macht im Jahresdurchschnitt weniger als 3% aus. Zudem ist es weiterhin möglich, bestimmte US-Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen anzusprechen."
Kürzlich erleichterte die SEC die Deregistrierung und damit das Beenden der Berichtspflichten unter US-Börsengesetz. Deshalb entschied sich Swisscom für eine Dekotierung von der NYSE, die Umwandlung des ADR-Programms und eine Deregistrierung durch die SEC. Damit entfallen vor allem der hohe Verwaltungsaufwand und weitere mit der US-Kotierung verbundene Kosten. Das Unternehmen will den heutigen hohen Standard an Corporate Governance und die Transparenz gegenüber den Aktionären fortführen, was auch ohne US-Kotierung möglich und nach den für Swisscom ohnehin geltenden börsenrechtlichen Vorschriften bereits gewährleistet ist.
Swisscom plant die Bekanntgabe des genauen Zeitplans und weiterer Einzelheiten zusammen mit der Publikation der Halbjahresergebnisse am 8. August 2007.