Nein zu neuen Regulierungen heisst Ja zu Investitionen

Schnelle Verbindungen landesweit, dynamischer Wettbewerb, breites Angebot, moderate Preise: Dies zeichnet den Schweizer ICT-Markt aus. Der Bundesrat anerkennt im heute verabschiedeten Vorschlag zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes die gut ausgebaute Infrastruktur und sieht folgerichtig keinen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Netzzugangsregulierung. Swisscom begrüsst diese Haltung, denn die sehr gute Breitbandversorgung, der dynamische Ausbau der ICT-Infrastruktur und das breite Angebot von neuen Dienstleistungen sprechen für ein Beibehalten des geltenden Regulierungsregimes.
Bern, 11. Dezember 2015

Swisscom wird den Vorschlag des Bundesrates zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes in den nächsten Tagen prüfen und bis Ende März 2016 detailliert Stellung nehmen. Doch zeigt sich schon heute: Die Schweiz verfügt dank einer vorausschauenden und investitionsfördernden Gesetzgebung über eine der modernsten ICT-Infrastrukturen weltweit. Basis für die aktuelle, im internationalen Vergleich sehr gute Abdeckung in unserem Land mit hohen Bandbreiten und hohen Investitionen ist der intensive Netzwettbewerb verschiedener Betreiber wie Mobilfunkanbieter, Kabelnetzbetreiber und Elektrizitätswerke.

Vom Wettbewerb zwischen den Netzen profitieren nicht nur die Kunden in Form von immer leistungsfähigeren Netzen, sondern auch die Anbieter ohne eigene Netze. Sie können – zu Marktpreisen – bei den Elektrizitätswerken oder bei Swisscom die Netzleistungen mieten und so ihren Kunden attraktive ICT-Dienste anbieten. Der Zugang auf die Netze ist auch im Interesse der Netzanbieter, die dadurch ihre hohen Investitionskosten amortisieren können.

Wettbewerb spielt – Regulierung auf Vorrat bremst Investitionen

In den letzten Jahren wurde von den Kabelnetzanbietern wie auch Elektrizitätsunternehmen in den Ausbau der bestehenden und den Aufbau neuer Infrastrukturen investiert. Und allein Swisscom investiert im laufenden Jahr CHF 1,75 Mrd. in der Schweiz. Angesichts des weiter stark wachsenden Bedarfs an schnellen Datenverbindungen ist kein Ende des Ausbaus in Sicht. „Wichtigstes Ziel der Regulierung muss sein, dauerhaft Anreize für hohe Investitionen zu schaffen“, sagt Urs Schaeppi, CEO von Swisscom. „Es wäre falsch, das geltende Netzzugangsregime zu ändern, einen intakten Wettbewerb quasi auf Vorrat zu regulieren und damit Investitionen zu gefährden. Neue Netze werden nur auf- und ausgebaut, wenn die Aussicht besteht, für die hohen Investitionsrisiken ausreichend entschädigt zu werden.“

Ablehnend steht Swisscom dem Vorschlag gegenüber, der Kommunikationskommission (ComCom) neu die Möglichkeit zum Einschreiten von Amtes wegen (ex officio) zu erteilen. Das aktuelle Verhandlungsprimat hat sich bewährt, wie der dynamische Markt zeigt.

Unnötige Regulierung von Roaming und Netzneutralität

Ebenso unnötig ist eine Regulierung der Roamingpreise. Diese sinken seit Jahren und es gibt eine wachsende Konkurrenz durch alternative Angebote wie etwa die Kommunikations-App iO oder WhatsApp. Alleine im Roaming beträgt die Preiserosion bei Swisscom im Jahr 2015 über CHF 100 Mio. Seit dem 13. April 2015 bietet Swisscom unbeschwerte Roaming-Nutzung auch im EU-Ausland: unbeschränkte Telefonie, SMS sowie 1 GB Datenübertragung sind in allen infinity plus Abos bereits enthalten.

Kein Bedarf besteht auch für eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität. Bis heute gibt es in der Schweiz keine Fälle, wo Dienste oder Angebote blockiert werden. Swisscom, Sunrise, Salt Mobile SA, UPC und der Verband Suissedigital haben zudem bereits im November 2014 einen Verhaltenskodex zur Netzneutralität unterzeichnet. Die Unternehmen garantieren ein offenes Internet und der Wettbewerb der Infrastrukturen bietet Gewähr für Netzneutralität. Eine Schlichtungsstelle vermittelt seit September 2015 bei Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und den Internetanbietern bei einer allfälligen Verletzung des Kodex. Solche Branchenlösungen sind im Gegensatz zu gesetzlichen Lösungen einfach und rasch umzusetzen, lassen sich flexibler auf neue Bedürfnisse ausrichten und entsprechen bewährten Schweizer Grundsätzen.

Einzelne Anpassungen an die technischen Entwicklungen und im Bereich Konsumenten- und Jugendschutz sind hingegen prüfenswert. Sie erfordern aber keine Revision des Fernmeldegesetzes. Swisscom teilt die Auffassung, unerwünschte Werbeanrufe zu unterbinden. So ist Swisscom und die Branche bereits im Gespräch mit Konsumentenschutzorganisationen, Behörden und Mitbewerbern, um eine kundenfreundliche Lösung zu finden, die den technischen und rechtlichen Anforderungen Rechnung trägt. Swisscom hat im September 2015 an dem von der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen organisierten Runden Tisch teilgenommen und wird in den Arbeitsgruppen mitarbeiten.

Swisscom ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass heute der Markt für eine möglichst breite und attraktive Angebotspalette sorgt. So sind schnelle Internetanschlüsse auch ohne Telefonie, Internet und TV im Schweizer Markt verfügbar. Eine Regulierung von gebündelten Diensten ist daher unnötig.


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