Regulierung von neuen Netzen gefährdet Investitionen

Der Bundesrat hat heute die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) zur Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, bis September 2017 eine Botschaft zur Änderung des FMG auszuarbeiten. Angesichts des dynamischen Wettbewerbs in der Branche und des laufenden Ausbaus der ICT-Infrastruktur steht Swisscom einer Ausdehnung der Netzzugangsregulierung auf neue Technologien und einer Revision des Fernmeldegesetzes zum jetzigen Zeitpunkt skeptisch gegenüber. Die Roamingpreise wurden markant gesenkt und die Themen Netzneutralität sowie Konsumenten- und Jugendmedienschutz durch Selbstregulierung angegangen.
Bern, 23. September 2016

Swisscom lehnt eine auf neue Netze erweiterte Zugangsregulierung ab. Neue Netze wie Glasfaser und Mobilfunk sind im Wettbewerb entstanden und stellen landesweit schnelle Verbindungen sowie ein breites Angebot zu moderaten Preisen sicher. In den letzten Jahren investierten Swisscom, die Kabelnetzanbieter wie auch Elektrizitätsunternehmen massiv in den Ausbau der bestehenden und den Aufbau neuer Infrastrukturen und es ist kein Ende in Sicht.

Wichtigstes Ziel der Regulierung muss sein, verlässliche Rahmenbedingungen für die die anhaltend hohen Investitionen zu schaffen. In neue, leistungsfähigere Netze wird nur investiert, wenn die Aussicht besteht, für die Investitionsrisiken ausreichend entschädigt zu werden. Schnelle und gut ausgebaute Netze wiederum sind die Basis für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und zentral für eine erfolgreiche Schweiz. In keinem OECD-Land wird pro Einwohner so viel in die Infrastruktur investiert wie in der Schweiz.

Vom Wettbewerb zwischen den Netzen profitieren nicht nur die Kunden in Form von immer leistungsfähigeren Netzen, sondern auch die Anbieter ohne eigene Netzinfrastrukturen. Sie können – zu Marktpreisen – bei den Elektrizitätswerken oder bei Swisscom die Netzleistungen mieten und so ihren Kunden attraktive ICT-Dienste anbieten. Der Zugang zu den Netzen ist auch im Interesse der Netzanbieter, die dadurch ihre hohen Investitionskosten amortisieren können.

Swisscom begrüsst die Ablehnung der Eingriffsmöglichkeit der Kommunikationskommission (ComCom) von Amtes wegen (ex officio). Das aktuelle Verhandlungsprimat hat sich bewährt, wie der dynamische Markt zeigt.

Unnötige Regulierung von Roaming nach massiven Preissenkungen

Unnötig ist eine Regulierung der Roamingpreise. Diese sind bereits massiv gesunken. Seit dem Frühjahr 2015 bietet Swisscom unbeschwerte Roaming-Nutzung auch im EU-Ausland: unbeschränkte Telefonie, SMS sowie ein bestimmtes Volumen Datenübertragung sind in allen infinity plus und 2.0 Abos bereits enthalten. Die Inklusiv-Volumen bedeuten wie bereits im Vorjahr auch für 2016 eine Preissenkung von rund CHF 100 Mio., mit sehr positiven Folgen für die Kunden: Bei Privatkunden wurden im zweiten Quartal 2016 drei Viertel des weltweiten Datenvolumens gar nicht mehr verrechnet, Tendenz steigend. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und des digitalen Europäischen Raumes. Daher werden Schweizer Mobilfunkanbieter von der EU als Anbieter von Drittstaaten behandelt und profitieren nicht von regulierten Einkaufspreisen.

Swisscom setzt auf Selbstregulierung anstelle von starren Gesetzen

Kein Bedarf besteht auch für eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität. Bis heute gibt es in der Schweiz keine Fälle, wo Dienste oder Angebote blockiert werden. Swisscom, Sunrise, Salt Mobile SA, UPC und der Verband Suissedigital haben bereits im November 2014 einen Verhaltenskodex zur Netzneutralität unterzeichnet. Die Unternehmen garantieren ein offenes Internet und der Wettbewerb der Infrastrukturen bietet Gewähr für Netzneutralität. Eine Schlichtungsstelle vermittelt seit September 2015 bei Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und den Internetanbietern bei einer allfälligen Verletzung des Kodex. Solche Branchenlösungen sind im Gegensatz zu gesetzlichen Lösungen einfach und rasch umzusetzen, lassen sich flexibler auf neue Bedürfnisse ausrichten und entsprechen bewährten Schweizer Grundsätzen.

Einzelne Anpassungen an die technischen Entwicklungen und im Bereich Konsumenten- und Jugendschutz sind hingegen prüfenswert. Sie erfordern aber keine Revision des Fernmeldegesetzes. Swisscom unterstützt seit längerem die Forderung, unerwünschte Werbeanrufe zu unterbinden. Noch vor Ende 2016 wird Swisscom für alle All IP Kunden, aktuell über 1,4 Mio., optional einen kostenlosen Filter zur Sperrung unerwünschter Werbeanrufe anbieten. Der Jugendmedienschutz ist ein Anliegen, das von der ICT-Branche bereits breit getragen wird. So wurde im März 2016 die Brancheninitiative Jugendmedienschutz erneuert, die Massnahmen wie Kinder- und Jugendschutzfilter und Förderung der Medienkompetenz beinhaltet.


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