Die Eigentümer und Mieter können in einem neu erschlossenen Gebäude erst einen Dienst von Swisscom oder einem Mitbenutzer des Swisscom Kommunikationsnetzes beziehen können, wenn der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur die gebäudeinterne Aufschaltarbeiten abgeschlossen hat und den Installations-Bericht (BEP-Report) an den Realisierungspartner zurückgeschickt hat. Es ist daher wichtig, dass die Bauherrschaft den Elektroinstallateur frühzeitig beauftragt.