In ihrem Entscheid, der heute publiziert wird, kommt die Weko zum Schluss, dass das von den Partnern geplante Gemeinschaftsunternehmen die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nicht erfüllt. Das gemeinsame Unternehmen sollte den raschen, flächendeckenden und kostengünstigen Glasfaserausbau im Kanton Freiburg ermöglichen. Die Weko stellt die Vollfunktionsfähigkeit des neuen Unternehmens in Frage, da es keine eigenständige Geschäftstätigkeit entfalte. Alle Bedingungen für eine Vollfunktionsfähigkeit des gemeinsamen Unternehmens sind nach Auffassung von Swisscom und Groupe E jedoch erfüllt.
Swisscom und Groupe E haben der Weko alle relevanten Unterlagen bereits Ende September 2010 vorgelegt. Umso mehr erstaunt der nun nach über sieben Monaten gefällte Entscheid. Denn die Bedingung der Vollfunktionsfähigkeit ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Weko überhaupt ein Zusammenschlussverfahren durchführen darf. Swisscom und Groupe E sind überzeugt, dass der Weko ein ausgewogenes Vertragswerk präsentiert wurde, das alle Zusammenschlussvoraussetzungen erfüllt und einem raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau im ganzen Kanton Freiburg, den Interessen der Mitbewerber, der Kunden sowie dem grossen Investitionsrisiko der Partner bestmöglich Rechnung trägt. Nach monatelanger Prüfung greift nun aber die Weko einen formellen Punkt auf, so dass das Gemeinschaftsunternehmen in der vorliegenden Form nur mit dem Risiko direkter Sanktionen vollzogen werden kann.
Swisscom und Groupe E werden den Entscheid der Weko eingehend analysieren und die weiteren Schritte prüfen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Parteien Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid einlegen. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass die Glasfasererschliessung im Kanton Freiburg aufgrund fehlender Rechtssicherheit deutlich verzögert wird.
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