Die beiden Kooperationspartner Groupe E und Swisscom werden den Entscheid der Weko zum Freiburger Glasfasernetz nicht vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Die Weko hat das Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem Entscheid grundsätzlich in Frage stellt. Ein Beschwerdeverfahren würde die damit geschaffene Rechtsunsicherheit in absehbarer Zeit nicht verringern. Entsprechend würden die bereits gefährdeten Erfolgschancen einer Kooperation durch ein solches Verfahren nicht wesentlich verbessert. Groupe E und Swisscom analysieren derzeit, ob und in welcher Form der gemeinsame Ausbau des Glasfasernetzes in Freiburg stattfinden kann.
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