Die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben sich mit Swisscom auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der mindestens drei Jahre gültig ist. Obwohl Swisscom Mitarbeitende schon heute von sehr guten Anstellungsbedingungen profitieren, enthält der GAV für Swisscom (ohne IT Services und cablex) für alle Mitarbeitenden Verbesserungen. Dem GAV sind heute rund 14’000 Mitarbeitende unterstellt.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr neu 27 Ferientage erhalten (ab 2015 Mitarbeitende ab 45 Jahren). Der Mutterschaftsurlaub wurde um eine Woche auf neu 17 Wochen verlängert und der Gewerkschaftsurlaub erhöht. Die Lernenden sind neu dem GAV unterstellt. Der Mindestlohn der Mitarbeitenden beträgt jährlich neu CHF 52'000. Bei der Arbeitszeit wurden Verbesserungen für Teilzeitmitarbeitende und Mitarbeitende ab dem 58. Lebensjahr erzielt. Bei Krankheit und Unfall gewährt Swisscom während zwei Jahren neu eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent. Swisscom bietet den Mitarbeitenden zudem an, sich im Rahmen eines bezahlten Absenztages für Corporate Volunteering-Einsätze zu engagieren.
Die Geschäftsbereiche IT Services und cablex werden künftig einem eigenen GAV unterstehen. Dieser trägt den besonderen Branchenverhältnissen dieser Geschäftszweige Rechnung. Wichtig beim GAV für IT Services ist ein vereinfachtes und harmonisiertes Lohnsystems innerhalb der IT Services-Gruppe. Bei der im Netzbau tätigen cablex wurden die Anstellungsbedingungen an die Branche angepasst, insbesondere bei der Arbeitszeit.
Swisscom
Media Relations
Alte Tiefenaustrasse 6
3048 Worblaufen
Postadresse:
Postfach, CH-3050 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 221 98 04
media@swisscom.com