Swisscom Infos und Fakten
Bern, 11. Januar 2013
Das Gesetz sieht seit dem 1.1.2013 eine Gewährleistung von zwei Jahren für Mängel vor, die nachweislich zum Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes bereits bestanden haben. Swisscom hat diese gesetzlichen Vorgaben stets vollumfänglich eingehalten.
Swisscom Kunden profitierten bereits in der Vergangenheit bei den meisten Geräten von einer zweijährigen Garantiefrist. Spezialfall: Bei Apple-Geräten galt bis Ende 2012 eine 1-jährige Garantie
Als kundenfreundliche Regelung wird Swisscom künftig auf alle Geräte mit Kaufdatum ab 1.1.2013 eine Garantie von zwei Jahren bieten, ohne Unterscheidung nach Gewährleistung. Dies gilt automatisch, die Kunden brauchen nichts zu unternehmen. Swisscom bietet ihren Kunden damit mehr Leistung als gesetzlich vorgeschrieben.