Swisscom Infos und Fakten
Bern, 11. Juli 2013
Swisscom speichert nur für den Betrieb nötige Daten:
>Telefonnummer
>Vor- und Nachname (gemäss Eingabe bei der Registrierung)
>Profilbild
>Chronik (gesendete Nachrichten, Bilder, verpasste/empfangene Anrufe)
>Gesetzlich vorgegeben ist, die Verbindungsdaten für 6 Monate zu speichern
>Kunden, die auf dem iO-Portal eine Option erwerben wollen, müssen sich registrieren und Angaben zu Adresse, Geburtsdatum, E-Mail erfassen.
Alle Kundendaten werden auf Swisscom Servern gespeichert und unterliegen dem Schweizer Datenschutzgesetz. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.NICHT gespeichert wird das persönliche Adressbuch des Nutzers. Diese Daten bleiben lokal auf dem Smartphone gespeichert.
>Swisscom arbeitet mit ausländischen Firmen zusammen, um die Stabilität und das User Interface der App zu optimieren. Dazu werden anonyme Nutzungsdaten ins Ausland übermittelt.
>Es werden nur unpersönliche und anonyme Nutzungsdaten für statistische Zwecke übertragen, die für den Dienstleister keinerlei Rückschlüsse auf die Identität einzelner Kunden zulassen.
>Die beauftragten Firmen sind vertraglich verpflichtet, Datenschutz und Datensicherheit in gleicher Weise wie Swisscom zu befolgen.
>Swisscom arbeitet mit zwei Anbietern zusammen: Localytics und Crittercism>Es werden nur folgende Daten innerhalb der App an die Dienstleister übermittelt:
Der Kunde wird im Vertrag (Nutzungsbestimmungen) über diese Bearbeitung informiert und willigt mit dem Abschluss des Vertrags dieser Bearbeitung zu.
>Beim Umgang mit Daten hält sich Swisscom an die geltende Gesetzgebung.
>Daten werden nur dann erhoben, bearbeitet und gespeichert, wenn sie für die Erbringung der Leistung, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, sowie zur Sicherstellung von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.
>Gemäss gesetzlicher Vorgabe werden die Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken sechs Monate gespeichert. Die Anrufinhalte selbst werden nicht gespeichert, sondern nur abrechnungsrelevante Daten wie Zeitpunkt, Dauer und Zielnummer.
>Die Fernmeldedienstanbieter sind verpflichtet, diese Verbindungsdaten (maximal 6 Monate zurück) nach Massgabe des Gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und der zugehörigen Verordnung (VÜPF) den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
>Swisscom löscht die Daten nach 6 Monaten, ausser ein Kunde bestreitet seine Rechnung oder es läuft ein entsprechendes Verfahren.