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Stellungnahme: Filterfunktion bei “Schulen ans Internet”

Bern, 25. Oktober 2013




Aufgrund verschiedener Reaktionen zum Inhalts-Filter, den Swisscom den Kantonen im Rahmen von „Schulen ans Internet“ zur Verfügung stellt, möchten wir folgendermassen Stellung nehmen.




Swisscom filtert Traffic von Schulen seit 2002 auf Wunsch der Erziehungsdirektionen

Seit Beginn der Initiative 2002 war es der Wunsch der Kantone, dass bestimmte Inhalte wie Pornographie oder Gewalt verherrlichende Inhalte gefiltert werden können. Die Kantone1 entschieden, ob gefiltert wird, und was gefiltert wird. Daran hat sich auch mit der Erweiterung auf den SSL-Traffic bei Google nichts geändert.

Indem Google neu via https (verschlüsselter Traffic) kommuniziert, wurde unser Filter, der https bis anhin nicht gefiltert hat, umgangen. So war es möglich, sich beispielsweise die Vorschau einer pornographischen Website anzeigen zu lassen. Wir haben proaktiv eine Lösung implementiert, die diese Lücke schliesst.




Swisscom hört keinen Traffic ab

Das Vorgehen ist im Grunde ganz einfach: Eine Anfrage an Google wird durch unseren Filter abgefangen, der Adresse (z. B. https://www.google.ch/#q=sex) wird der Parameter „safe=active“ angefügt (in diesem Beispiel: https://www.google.ch/#q=sex&safe=active), neu verschlüsselt und an Google weitergereicht. Der Suchbegriff wird von uns weder gespeichert noch analysiert. Wir schalten mit diesem Parameter lediglich die Filerfunktion von Google ein, und zwar so, dass sie der Nutzer nicht übersteuern kann.




Daten bleiben in der Schweiz. Keine Ausnahmen

Der beschriebene Prozess geschieht in den Rechenzentren von Swisscom auf Schweizer Boden und unter Schweizerischem Recht. Der Lieferant der Lösung (ZScaler) hat keinen Zugriff auf unsere Infrastruktur und Eure Daten. Hinzu kommt, dass wir keine personenbezogenen Daten speichern, vielmehr: gar nicht speichern können




Die kantonalen Erziehungsdirektionen haben die freie Wahl. Und die Informationspflicht

Nachdem Google die Änderung auf https-Verkehr vollzogen hatte, mussten wir uns entscheiden: Belassen wir diese Lücke in der Filterfunktion und riskieren, dass Schüler in einem vermeintlich sicheren Netz doch zu ungeeigneten Inhalten gelangen können? Oder nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den Kantonen und den Privatschulen wahr und bieten eine effektive Lösung an? Da Swisscom mit der implementierten Lösung weder Datenverkehr mithören noch Daten speichern kann, die auf den User Rückschlüsse zulassen würden, haben wir uns für die sichere Variante entschieden. Dessen ungeachtet haben die Kantone die freie Wahl, die Lösung anzunehmen oder nicht.

Den Kantonen als Vertragspartner obliegt es, ihre Nutzer über die neue Situation zu informieren, wenn der Filter genutzt wird. Auch wenn gängige Internet-Browser anzeigen, wenn ein Zertifikat verletzt worden ist, müssen die Nutzer aktiv über diesen Sachverhalt ins Bild gesetzt werden.




Filter – wirksame Massnahme zum Jugendmedienschutz?

Diese Frage ist differenziert zu beantworten. Es macht durchaus Sinn, wenn Kinder geschützt werden, damit sie nicht zufällig oder aus Versehen auf für sie verstörende oder ungeeignete Inhalte stossen. Unverfängliche Suchbegriffe können rasch zu zweideutigen Ergebnissen führen. Mit steigendem Alter wird die Selbstverantwortung immer relevanter und Jugendliche müssen lernen, welche Nutzungsform sinnvoll und angemessen für sie ist. Aus diesem Grund engagiert sich Swisscom nicht nur auf technischer Seite, sondern auch mit verschiedenen Angeboten für Eltern, Lehrpersonen und Schüler. Erst am 14. Oktober haben wir die Elternplattform „Medienstark“ lanciert, die Eltern praktische Tipps zur Medienerziehung gibt.





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