Bevor ab Winter 2021 die Glasfaserkabel bis in die Gebäude verlegt werden, sind noch Vorarbeiten nötig. Dazu gehört unter anderem das Einholen der Bewilligung für die Ausbauarbeiten auf privaten wie auch öffentlichen Grundstücken.
Damit ein Gebäude mit Glasfaser erschlossen werden darf, ist ein unterzeichneter Glasfasererschliessungsvertrag des Grundeigentümers Voraussetzung. Dieser Erschliessungsvertrag gibt Swisscom das Recht, das Gebäude mit Glasfasern zu erschliessen und ist frei von jeglicher Verpflichtung einen Dienst über diese Glasfasererschliessung beziehen zu müssen. Die Firma Circet wird im Auftrag von Swisscom hierfür die Eigentümer kontaktieren und Details besprechen.
Die Kosten für die Glasfasererschliessung werden beim Ausbau grundsätzlich von Swisscom getragen – dazu gehört während zwei Jahren nach der Erschliessung des Gebäudes auch das Ziehen der Glasfasern im inneren der Gebäude bis zur Steckdose. Das Projekt wird zudem mit anderen Werken koordiniert, sollten zeitgleich weitere Infrastrukturbauten (bspw. Strassensanierung) durchgeführt werden.