Ad hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR / Netz

Bundesverwaltungsgericht gibt Swisscom im Glasfaserverfahren recht

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde von Swisscom im Glasfaserverfahren gutgeheissen und die Verfügung der Wettbewerbskommission (WEKO) inklusive der Busse von CHF 18 Mio. aufgehoben. Auf dem von der WEKO als relevant abgegrenzten Markt hat Swisscom keine marktbeherrschende Stellung. Swisscom begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Auf dem Bild sind zwei Hände zu sehen, die ein Glasfaserkabel halten.

Das BVGer kommt zum Schluss, dass die von Swisscom beim Glasfaserausbau ursprünglich eingesetzte Punkt-zu-Multi-Punkt (P2MP) Bauweise weder gegen das Wettbewerbsrecht verstösst noch die Voraussetzungen für die von der WEKO verfügten Massnahmen erfüllt sind. Gemäss dem BVGer hat Swisscom in dem von der WEKO abgegrenzten Markt keine marktbeherrschende Stellung und kann daher das Kartellrecht nicht verletzt haben.

Effiziente Bauweise für einen raschen Ausbau in der ganzen Schweiz

Swisscom ist überzeugt, dass die beim Glasfaserausbau ursprünglich eingesetzte und nun vom BVGer bestätigte Punkt-zu-Multi-Punkt-Bauweise (P2MP) zukunftsgerichtet ist. Sie ermöglicht einen raschen und kosteneffizienten Ausbau von Glasfaseranschlüssen in der Schweiz. Darüber hinaus ist die P2MP-Bauweise beim FTTH-Ausbau in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, regulatorisch akzeptiert und kartellrechtskonform. Das BVGer hat damit auch in der Schweiz die P2MP-Bauweise als wettbewerbskonform beurteilt.

Rascher Ausbau der Schweiz mit Glasfaser

Unabhängig vom Urteil führt Swisscom den Glasfaserausbau mit hohem Tempo weiter. Neue Anschlüsse werden vorläufig in der von der WEKO-Verfügung geforderten Punkt-zu-Punkt-Bauweise (P2P) realisiert. Ziel von Swisscom bleibt, möglichst viele Haushalte und Unternehmen in der Schweiz mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Der Ausbau moderner digitaler Infrastrukturen ist eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz.

Verfahren läuft seit 2020

Die WEKO eröffnete im Dezember 2020 eine Untersuchung zur beim Glasfaserausbau eingesetzten P2MP-Bauweise. Gleichzeitig wurden vorsorgliche Massnahmen angeordnet, welche die Inbetriebnahme neuer P2MP-Anschlüsse weitgehend untersagten. Im Dezember 2023 stellte die WEKO fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, und verhängte eine Busse von CHF 18 Mio. Swisscom erhob gegen diese Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, die nun gutgeheissen wurde.

Swisscom wird das vorliegende Urteil im Detail prüfen und die möglichen Auswirkungen auf den weiteren Glasfaserausbau analysieren. Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2026 bleibt unverändert.

Swisscom AG
SCMN / Valor 874251 / ISIN CH0008742519
Group Media Relations
CH-3050 Bern
Phone +41 58 221 98 04
E-Mail media@swisscom.com
www.swisscom.ch

Disclaimer

Kein Angebot zum Verkauf oder Aufforderung zum Kauf
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zur Zeichnung oder zum anderweitigen Erwerb oder zur Veräusserung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten dar und sind auch nicht als Empfehlung, Anlageberatung oder Grundlage für eine Bewertung von Wertpapieren der Swisscom AG durch Dritte in irgendeiner Rechtsordnung zu verstehen.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält Aussagen, die «zukunftsgerichtete Aussagen» darstellen. In dieser Mitteilung enthalten solche zukunftsgerichteten Aussagen unter anderem Aussagen über die finanzielle Lage, die Betriebs- und Geschäftsergebnisse und bestimmte strategische Pläne und Ziele von Swisscom. Da diese zukunftsgerichteten Aussagen mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind, können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse erheblich von den in den Aussagen enthaltenen oder implizierten Ergebnissen abweichen. Viele dieser Risiken und Ungewissheiten hängen mit Faktoren zusammen, die Swisscom weder kontrollieren noch genau einschätzen kann, wie z.B. zukünftige Marktbedingungen, Währungsschwankungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmer, das Vorgehen staatlicher Regulierungsbehörden und andere Risikofaktoren, die in den vergangenen und zukünftigen Veröffentlichungen und Berichten von Swisscom, Fastweb und Vodafone Italia (Fastweb + Vodafone) aufgeführt sind, einschliesslich derjenigen, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht wurden, sowie in vergangenen und zukünftigen Veröffentlichungen, Medienmitteilungen, Berichten und anderen Informationen, die auf den Websites der Swisscom Gruppengesellschaften veröffentlicht wurden. Die Leserinnen und Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die nur für den Veröffentlichungszeitpunkt sprechen. Swisscom lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere hierin enthaltene Informationen zu aktualisieren, zu überarbeiten oder zu korrigieren, sofern dies nicht durch geltendes Recht, künftige Ereignisse oder aus anderen Gründen erforderlich ist.

Alternative Performancekennzahlen
Diese Mitteilung kann ausgewählte alternative Performancekennzahlen (APMs) enthalten, d.h. Finanzkennzahlen, die nicht in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards (IFRS) dargestellt werden. Die Definition der APMs findet sich im Abschnitt «Alternative Performancekennzahlen» in den Finanzberichten von Swisscom. Diese alternativen Performancekennzahlen liefern nützliche Informationen über die Finanzlage der Swisscom Gruppe und dienen der finanziellen Steuerung und Kontrolle und sollten nicht als Ersatz für die IFRS-Leistungs- oder Liquiditätskennzahlen betrachtet werden, wie sie im IFRS-Abschluss von Swisscom dargestellt werden. Da diese Kennzahlen nicht nach IFRS definiert sind, können die Berechnungen von den veröffentlichten APMs anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen einschränken kann.

Informationen, Quellen und Ausschluss
Diese Mitteilung kann Schätzungen enthalten. Die internen Schätzungen von Swisscom wurden nicht von einem externen Experten überprüft, und Swisscom kann nicht garantieren, dass ein Dritter, der andere Methoden zur Zusammenstellung, Analyse oder Berechnung von Daten verwendet, dieselben Ergebnisse erzielen oder erhalten würde. Soweit verfügbar, stammen die in dieser Mitteilung enthaltenen Branchen-, Markt- und Wettbewerbsdaten oder -prognosen aus offiziellen oder dritten Quellen, die als zuverlässig gelten. Swisscom hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen nicht überprüft. Die Mitbewerber von Swisscom können die Märkte anders definieren.

Kontaktieren Sie uns

Media Relations

media@swisscom.com
Tel. +41 58 221 98 04

Aktuelle Meldungen zu Swisscom