Drohnen Anwendungsfelder
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Was die neue Drohnenregulierung für KMU bedeutet

Zwar sind die neue Regeln für die Drohnennutzung nicht wie geplant auf den 1. Januar in Kraft getreten. Welche Auswirkungen sie dereinst auf die geschäftlichen Anwendungen haben werden, schildert Fotograf Chris Roos. Sowie: die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ein lautes Surren kündigt die Rückkehr an. Mit sicheren Bewegungen landet Chris Roos die Drohne einige Meter neben sich im Gras. Der Fotograf aus der Zentralschweiz hat soeben einige Drohnenaufnahmen für eine Werbekampagne geschossen. Auch sein Fluggerät strahlt Professionalität aus. Das Fluggerät ist deutlich grösser als die weit verbreiteten Modelle und mit gut 3,5 Kilogramm Gewicht auch einiges schwerer.

Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich. Gemäss dieser würde die Drohne in die offene Kategorie A2 fallen. Allerdings mangels CE-Siegel mit verschärften Distanzregeln. Das heisst, Chris Roos müsste die Drohne nicht nur registrieren, sondern auch eine Prüfung ablegen, in seinem Fall ein Fernpiloten-Zeugnis. Der Fotograf begrüsst diese Massnahme: «Mit der Prüfung ist wenigstens klar, dass der Drohnenpilot etwas vom Fliegen versteht. Auch wenn derzeit noch unklar ist, wie diese Prüfung genau aussehen soll.» Für ihn wäre dieser Schritt einfach, schätzt er aufgrund seiner Erfahrung. Und ergänzt: «Wenn ich Drohnenaufnahmen mache, kommt die Sicherheit immer zuerst. Ich habe viel Verantwortung und versuche, möglichst alle Risiken auszuschliessen.»

Drohnenfotograf Chris Roos blickt pragmatisch auf die neuen Regelungen ab Januar 2021.

Für seine Auftraggeber ist Chris Roos häufig in den Zentralschweizer Alpen unterwegs und bannt die eindrückliche Landschaft auf Speicherkarte. «Für solche Imagebilder steuere ich meine Drohne zwischendurch schon mal auf 250 Meter Höhe», sagt er. Mit den neuen Regulierungen muss er auf unter 120 Metern bleiben. Schränkt ihn das nicht ein? «Ich versuche, die Höhenbeschränkung mittels Panoramaaufnahmen auszugleichen», sagt er. «Und vielleicht wird es ja einfacher, Ausnahmebewilligungen zu erhalten.» Wie die Bewilligungsverfahren aussehen werden, ist derzeit noch unklar.

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Bei vielen Aufträgen ist die Höhe aber ohnehin kein Thema. Etwa, wenn er Neubauten für Bauleitung und Architekturbüros mit der Drohne fotografiert. Dann sind auch keine Menschenansammlungen im Landebereich der Drohne unterwegs. Denn solche Gruppierungen zu überfliegen, ist ohne deren ausdrückliches Einverständnis nach der neuen Regulierung nicht mehr erlaubt.

Für seine Kunden fotografiert Chris Roos auch öfter Neubauten – Menschenansammlungen sind hier selten.

Chris Roos winkt ab. «Ich fotografiere selten Menschen mit der Drohne. Oftmals ist das schlicht zu aufwändig.» Und wenn er, etwa an einer Hochzeit, ein Gruppenbild aus der Vogelperspektive schiessen will, behilft er sich mit anderen Mitteln: «Ich habe eine Leiter dabei», sagt er. «Die Kamera montiere ich dann auf ein Einbeinstativ. Wenn ich auf die Leiter steige und die Kamera in die Höhe halte, komme ich auch auf fast zehn Meter.»

Während er seine Drohne einpackt, kommt ihm noch ein anderer Aspekt der neuen Regulierung in den Sinn. «Dieselben Regeln gelten ja auch in den EU-Ländern», sagt er. «So weiss ich in diesen Ländern wenigstens, welche Regeln gelten.»

Die neue Drohnenregulierung: das Wichtigste in Kürze

Brauche ich eine Bewilligung für die Drohne? Drohnen, die bisher keine Bewilligung brauchten, fallen neu in die offene Kategorie. Bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm (bisher: 30 Kilogramm) ist im Sichtflug keine Bewilligung nötig. Die Drohne muss aber registriert sein.
Brauche ich eine Prüfung, um eine Drohne zu fliegen? In der offenen Kategorie ist für Drohnen ab 250 Gramm eine Prüfung nötig – dies gilt auch für Drohnen unter 250g, sofern die Drohne eine Kamera hat. Das Mindestalter liegt bei 12 Jahren. Für Drohnen unter 900 Gramm und zwischen 4 und 25 Kilogramm reicht eine Onlineschulung und -prüfung (Kategorien A1 und A3, Drohnenklassen C1 und C3). Bei Modellen zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm (Drohnenklasse C2) ist ein Fernpiloten-Zeugnis nötig. Es enthält zusätzlich eine Theorieprüfung und einen selbst deklarierten praktischen Teil.
Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen? Neu gilt in der offenen Kategorie generell eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Flüge in grösserer Höhe fallen in die Kategorie «speziell» und benötigen eine Bewilligung des BAZL.
Darf ich mit meiner bisherigen Drohne überhaupt noch fliegen? Seit dem 1. Juli 2020 müssen Drohnen über ein CE-Gütesiegel und/oder eine Klassenmarkierung verfügen. Für alle anderen Drohnen gelten Übergangsbestimmungen bis voraussichtlich Ende 2022. Diese Fluggeräte fallen in die jeweilige offene Kategorie mit der zusätzlichen Einschränkung, dass die Distanz zu Personen respektive bebautem Gebiet grösser ausfallen muss als bei klassifizierten Drohnen.
Darf ich Menschenansammlungen überfliegen? Mit Drohnen in der offenen Kategorie dürfen ab dem 1. Januar 2021 keine Menschenansammlungen überflogen werden – auch ist es nicht möglich wie bisher eine Bewilligung des BAZL dafür einzuholen.

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2 Kommentare zu “Was die neue Drohnenregulierung für KMU bedeutet

  1. Menschenansammlungen durften schon heute nicht überflogen werden. Es braucht dazu eine Bewilligung vom BAZL inkl. dass die Drohne mit einem Rettungssystem ausgerüstet ist, Fallschirmrettungssystem. Und dass es im EU Raum gleich ist, ist nur halbwegs korrekt, die Grundregeln ja. Jedoch kann jedes Land zusätzliche Bestimmungen beifügen, siehe momentan Frankreich an. Das Chaos wird nicht einfacher, in DE ist es extrem schwierig zu fliegen.
    Ein Vorteil gibt es, alle UAS müssen registriert werden, ausser die welche unter 250gr wiegen und keine Kamera haben, die gelten als Spielzeug. Alle Piloten welche UAS über 250 gr fliegen, brauchen eine Lizenz welche vom BAZL ausgestellt wird, online Prüfung.

    1. Guten Tag Herr Minder

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und die entsprechenden Präzisierungen! Sie haben sich offensichtlich bereits intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Und genau, Menschenansammlungen durften bisher auch nur mit Genehmigung des BAZL überflogen werden, das ist heute gar nicht mehr möglich – siehe auch die entsprechende Infografik.

      Herzliche Grüsse aus der Redaktion

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