Zwar sind die neue Regeln für die Drohnennutzung nicht wie geplant auf den 1. Januar in Kraft getreten. Welche Auswirkungen sie dereinst auf die geschäftlichen Anwendungen haben werden, schildert Fotograf Chris Roos. Sowie: die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Ein lautes Surren kündigt die Rückkehr an. Mit sicheren Bewegungen landet Chris Roos die Drohne einige Meter neben sich im Gras. Der Fotograf aus der Zentralschweiz hat soeben einige Drohnenaufnahmen für eine Werbekampagne geschossen. Auch sein Fluggerät strahlt Professionalität aus. Das Fluggerät ist deutlich grösser als die weit verbreiteten Modelle und mit gut 3,5 Kilogramm Gewicht auch einiges schwerer.
Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich. Gemäss dieser würde die Drohne in die offene Kategorie A2 fallen. Allerdings mangels CE-Siegel mit verschärften Distanzregeln. Das heisst, Chris Roos müsste die Drohne nicht nur registrieren, sondern auch eine Prüfung ablegen, in seinem Fall ein Fernpiloten-Zeugnis. Der Fotograf begrüsst diese Massnahme: «Mit der Prüfung ist wenigstens klar, dass der Drohnenpilot etwas vom Fliegen versteht. Auch wenn derzeit noch unklar ist, wie diese Prüfung genau aussehen soll.» Für ihn wäre dieser Schritt einfach, schätzt er aufgrund seiner Erfahrung. Und ergänzt: «Wenn ich Drohnenaufnahmen mache, kommt die Sicherheit immer zuerst. Ich habe viel Verantwortung und versuche, möglichst alle Risiken auszuschliessen.»

Für seine Auftraggeber ist Chris Roos häufig in den Zentralschweizer Alpen unterwegs und bannt die eindrückliche Landschaft auf Speicherkarte. «Für solche Imagebilder steuere ich meine Drohne zwischendurch schon mal auf 250 Meter Höhe», sagt er. Mit den neuen Regulierungen muss er auf unter 120 Metern bleiben. Schränkt ihn das nicht ein? «Ich versuche, die Höhenbeschränkung mittels Panoramaaufnahmen auszugleichen», sagt er. «Und vielleicht wird es ja einfacher, Ausnahmebewilligungen zu erhalten.» Wie die Bewilligungsverfahren aussehen werden, ist derzeit noch unklar.
Drohnen Services von Swisscom

Drohnen können nicht nur fliegen und sehen. Sie können auch transportieren, messen, tasten, riechen und vieles mehr. Das macht die fliegenden Roboter für fast jede Branche interessant. Lassen Sie sich inspirieren und entwickeln Sie mit uns Ihre eigene Drohnenanwendung.
Bei vielen Aufträgen ist die Höhe aber ohnehin kein Thema. Etwa, wenn er Neubauten für Bauleitung und Architekturbüros mit der Drohne fotografiert. Dann sind auch keine Menschenansammlungen im Landebereich der Drohne unterwegs. Denn solche Gruppierungen zu überfliegen, ist ohne deren ausdrückliches Einverständnis nach der neuen Regulierung nicht mehr erlaubt.

Chris Roos winkt ab. «Ich fotografiere selten Menschen mit der Drohne. Oftmals ist das schlicht zu aufwändig.» Und wenn er, etwa an einer Hochzeit, ein Gruppenbild aus der Vogelperspektive schiessen will, behilft er sich mit anderen Mitteln: «Ich habe eine Leiter dabei», sagt er. «Die Kamera montiere ich dann auf ein Einbeinstativ. Wenn ich auf die Leiter steige und die Kamera in die Höhe halte, komme ich auch auf fast zehn Meter.»
Während er seine Drohne einpackt, kommt ihm noch ein anderer Aspekt der neuen Regulierung in den Sinn. «Dieselben Regeln gelten ja auch in den EU-Ländern», sagt er. «So weiss ich in diesen Ländern wenigstens, welche Regeln gelten.»
Menschenansammlungen durften schon heute nicht überflogen werden. Es braucht dazu eine Bewilligung vom BAZL inkl. dass die Drohne mit einem Rettungssystem ausgerüstet ist, Fallschirmrettungssystem. Und dass es im EU Raum gleich ist, ist nur halbwegs korrekt, die Grundregeln ja. Jedoch kann jedes Land zusätzliche Bestimmungen beifügen, siehe momentan Frankreich an. Das Chaos wird nicht einfacher, in DE ist es extrem schwierig zu fliegen.
Ein Vorteil gibt es, alle UAS müssen registriert werden, ausser die welche unter 250gr wiegen und keine Kamera haben, die gelten als Spielzeug. Alle Piloten welche UAS über 250 gr fliegen, brauchen eine Lizenz welche vom BAZL ausgestellt wird, online Prüfung.
Guten Tag Herr Minder
Vielen Dank für Ihren Kommentar und die entsprechenden Präzisierungen! Sie haben sich offensichtlich bereits intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Und genau, Menschenansammlungen durften bisher auch nur mit Genehmigung des BAZL überflogen werden, das ist heute gar nicht mehr möglich – siehe auch die entsprechende Infografik.
Herzliche Grüsse aus der Redaktion