Drohnen - Freund oder Feind?

Drohnen lassen nicht nur das Herz von passionierten Fotografen höherschlagen, sondern sind auch nützliche Helfer: Sie vermessen Grundstücke, suchen verschüttete Menschen und transportieren Blutkonserven. Sogar die ersten Drohnentaxis sind bereits in der Luft und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch sie zur Normalität werden.

Aber es gibt auch die andere Seite der Drohnen, die Schattenseite. Sogenannte nicht-kooperative Drohnen – also Drohnen, die Schaden anrichten – sind eine echte Gefahr. Der Schaden kann entweder willentlich oder aus Versehen entstehen. Beispiele für beide Fälle gibt es zur Genüge: 2019 hat eine Drohne den gesamten Flugverkehr auf Londons Flughafen Gatwick zum Erliegen gebracht. Der finanzielle Schaden war riesig, der Angriff kostete die Fluggesellschaften rund 50 Millionen Pfund. Nicht-kooperative Drohnen werden ausserdem genutzt, um verbotene Waren wie Drogen über Landesgrenzen oder in Gefängnisse zu schmuggeln, sie werden zur Industriespionage verwendet oder für terroristische Zwecke.


Manchmal wird eine Drohne aber auch aus Unachtsamkeit des Piloten zur Gefahr: Paragleiter und Kleinflugzeuge sind regelmässig auf Kollisionskurs mit Drohnen. Selbst am Boden ist man nicht sicher: Vor laufender Kamera verfehlte eine abstürzende Drohne den Skirennfahrer Marcel Hirscher nur knapp. Hinzu kommt unerlaubtes Filmen von Personen, das Überfliegen von Privatgrundstücken oder das Umgehen des Urheberschutzes, wie etwa beim Filmen eines OpenAir Konzertes.
Kurz zusammengefasst: Viele Drohnenpiloten sind sich der geltenden Gesetze zu wenig bewusst. Denn natürlich gibt es diese auch in der Schweiz, wenngleich sie liberaler sind als im EU-Raum.

EU-Gesetzgebung in der Schweiz gescheitert

2021 hat die EU eine neue Drohnenregulierung eingeführt, seither müssen Drohnenpiloten ihre Geräte registrieren. Das nimmt ihnen die Anonymität und soll gefährliche Flugmanöver verhindern. Zudem müssen die Drohnenpiloten eine Prüfung absolvieren. Für die kleineren Modelle reicht eine Onlineschulung, für die grösseren braucht es ein Fernpiloten-Zeugnis. Eigentlich wollte die Schweiz mit der EU mitziehen. Doch weil Modelflugzeuge vom Gesetz ebenfalls betroffen gewesen wären, wurde eine Motion eingereicht – und angenommen. Deshalb gilt bei uns unverändert das alte Recht.

Das hat eine positive und eine negative Folge: Einerseits wurde die Schweiz zum innovativen Eldorado für Drohnen und zieht viele Start-Ups an. Auf der anderen Seite führt die lasche Regulierung dazu, dass jeder macht, was er oder sie will – und das führt unweigerlich zu Problemen. Danny Schmid, Swisscom Broadcast Key Account Manager für Drone Defence, fragt pointiert:

«Angenommen, es gäbe Verkehrsregeln, doch weit und breit sind keine Verkehrspolizisten oder Blitzer, welche sie einfordern. Wie stark würden Sie sich an die Gesetze halten?»

Danny Schmid, Key Account Manager Dronedefence bei Swisscom Broadcast

Natürlich existieren auch in der Schweiz bindende Regeln: Flüge im Umkreis von fünf Kilometern einer Flugpiste sind verboten. Grössere Flughäfen wie Zürich, Bern und Genf besitzen zusätzlich eine Kontrollzone. Diese Kontrollzonen decken ebenfalls die Gebiete der grösseren Städte ab. Ausserdem dürfen Personen ohne Zustimmung weder gefilmt noch fotografiert werden, denn das verstösst gegen das Schweizerische Datenschutzgesetz. Doch um es in Schmids Worten zu sagen: Es fehlen die Führerausweise, Verkehrspolizisten und die Radarfallen. Und somit verletzen Drohnenpiloten häufig – bewusst oder unbewusst – die Regeln.

Drohne in der Luft

Kaum Handlungsspielraum für Privatpersonen

Als Privatperson kann man sich kaum gegen einen Übergriff durch einen Drohnenpiloten wehren. Wenn man gemütlich auf der Terrasse frühstückt und von einer Drohne gefilmt wird, kann man lediglich die Polizei anrufen. Bis diese allerdings vor Ort ist, wird die Drohne längst weg sein. "Als Privatperson hat man nur sehr wenig Handlungsspielraum", erklärt Schmid. "Vor allem bei wiederkehrenden Übeltätern lohnt es sich, ein Foto der Drohne zu schiessen und den exakten Zeitpunkt und Ort zu notieren. So hat die Polizei wenigstens einen konkreten Hinweis.

"Hingegen nicht erlaubt ist, den Frühstücksteller als Frisbee zu verwenden und damit die Drohne vom Himmel zu holen. Schliesslich handelt es sich um Privateigentum und ein Angriff auf die Drohne wäre somit Sachbeschädigung. Wieder nutzt Schmid den Vergleich mit dem Strassenverkehr: "Wenn ein Fremder sein Auto auf meinem Parkplatz abstellt, darf ich seine Karosserie auch nicht zerkratzen. Ich darf nur den Abschleppdienst rufen." Statt Wurfgeschoss also der Griff zum Telefon.

Detektion – Identifikation – Gegenmassnahmen

Während ein Drohnenüberflug für Privatpersonen zwar lästig ist, haben sie selten schwerwiegende Folgen. Bei Unternehmen verhält es sich anders. Drohnen werden zum Beispiel mit Mikrofonen und Kameras ausgestattet und als Spionagegeräte eingesetzt. Industriespionage ist ein lukratives Geschäft – sich davor zu schützen, lohnt sich. "Es gibt diverse Drohnenabwehrsysteme auf dem Markt, die alle nach dem gleichen Prinzip funktionieren: Detektion, Identifikation und Gegenmassnahmen", erklärt Schmid.

Ein Beispiel: Ein Drohnen-Abwehrsystem erkennt die eindringende Drohne und identifiziert sie. Dabei helfen Kameras, Radar und künstliche Intelligenz. Wenn die Drohne als nicht-kooperativ klassifiziert wird, wird ein Alarm ausgelöst. Je nach Konfiguration des Abwehrsystems leitet es zudem automatisch Massnahmen ein, wie beispielsweise eine Abdunkelung der Fenster. Solche Abwehrsysteme werden vor allem bei grösseren Arealen immer wichtiger. Denn kein Sicherheitsagent kann tagelang in den Himmel starren und jede Drohne erkennen. Eine systematische Abdeckung des Luftraums ist vor allem für Gefängnisse oder Flughäfen zentral. Sie nutzen deshalb immer häufiger professionelle Drohnen-Detektionssysteme.

Aktive Gegenmassnahmen, also Massnahmen, um den Flug der Drohne zu stören, sind immer erst der dritte Schritt. Wie beim Falschparkierer gilt auch hier: Nur Behörden dürfen gegen die Drohne selbst vorgehen. Sie können zum Beispiel mit einem Störsender, sogenannten Jammer, die Funksignale der Drohne stören und sie so zur Landung bringen. Netzpistolen oder das Rammen einer Drohne mit einer anderen Drohne sind weitere Möglichkeiten für die Polizei oder Grenzwache.

Welches System ist das Beste?

"Die Hersteller befinden sich in einem Wettrennen, die beste Drohnen-Abwehrlösung zu kreieren", erklärt Schmid. "Noch ist kein Sieger erkennbar. Die unterschiedlichen Technologien haben unterschiedliche Vor- und Nachteile – je nach Situation kann ein Fangnetz oder ein Störsender sinnvoller sein." In den kommenden Jahren werde sich noch einiges bewegen, meint Schmid. Trotzdem lohne es sich als Firma, sich bereits heute mit dem Thema auseinanderzusetzen. "Swisscom Broadcast bietet mit Drone Spotter ein umfassendes System zur Erkennung, Identifikation und zum Einleiten von Gegenmassnahmen an. Der grosse Vorteil ist, dass es modular nach den Bedürfnissen der Kunden zusammengestellt werden kann." Egal ob ein Kunde sich nur einen Überblick über Drohnenflüge in der Umgebung machen möchte, ob gewisse automatische Schutzmassnahmen eingeleitet oder ob die Behörden aufgeboten werden sollen, Drone Spotter deckt alle Eventualitäten ab. "Wir arbeiten bewusst mit mehreren Herstellern zusammen. Das gibt uns und unseren Kunden die Freiheit, stets von den neusten technologischen Entwicklungen zu profitieren.

*Aktualisierte Version eines Artikels aus dem Swisscom Magazin

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