Drohnenfliegen

Drohnen

Drohnenfliegen – gewusst wie, gewusst wo

Die Welt von oben betrachten: Berge, Seen, Städte – alles gestochen scharf und hochaufgelöst. Mit Drohnen kann heute jeder Hobbyfilmer aussergewöhnliche Aufnahmen machen und im Internet veröffentlichen. Aber darf man das auch? Und wie sind die Regeln rund um das Filmen und Fliegen?

Für 200 Franken bekommt man bereits eine Drohne, für 1000 Franken kann man hochauflösend fotografieren und in 4K filmen. All das bequem steuerbar übers Smartphone. Kein Wunder, besitzen immer mehr Leute in der Schweiz eine Drohne. Aber nicht alle Piloten kennen die geltenden Regeln und Vorschriften. Vor allem bei Luftaufnahmen bewegen sich Hobbypiloten rechtlich oft auf dünnem Eis. Geregelt ist die Nutzung von Drohnen einerseits im Datenschutzgesetz (Filmaufnahmen und Fotografie) und andererseits in den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zivilluftfahrt (Flugbestimmungen). Anfang 2021 hätte eigentlich eine neue Drohnenregulierung in Kraft treten sollen, doch die Übernahme verzögert sich.

Einheitliches Recht in der EU – ohne Schweiz?

In der gesamten Europäischen Union gilt seit dem 1. Januar 2021 ein einheitliches Drohnenrecht. Da die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Abkommen das europäische Luftfahrtrecht seit 2002 vollständig übernimmt, wäre die neue Drohnenregulierung zu diesem Zeitpunkt eigentlich auch in der Schweiz in Kraft getreten. Eigentlich? Weil Modelflugzeuge vom Gesetz ebenfalls betroffen gewesen wären, wurde eine Motion eingereicht – und angenommen.

Deshalb gilt in der Schweiz nun nach wie vor das alte Recht für Drohnen und Modellflugzeuge. Danny Schmid ist Key Account Manager für Dronedefence bei Swisscom Broadcast und beschäftigt sich seit über sechs Jahren intensiv dem Thema Drohnen. Er empfiehlt, sich trotzdem frühzeitig mit den Regulierungen der EU vertraut zu machen: 

«Ein Blick auf die das neue Drohnenrecht der EU lohnt sich auf jeden Fall. Früher oder später werden die wichtigsten Punkte für Drohnen auch in der Schweiz Anwendung finden.»

Danny Schmid, Key Account Manager Dronedefence bei Swisscom Broadcast

Welche Regelungen gelten denn nun hierzulande – und möglicherweise in Zukunft? Eine Übersicht der wichtigsten Punkte.

Brauche ich eine Bewilligung für meine Drohne?

Fluggeräte zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm Gewicht brauchen in der Schweiz im Sichtflug keine spezielle Bewilligung. In diese Kategorie fallen die meisten handelsüblichen Drohnen für Privatpersonen. Die EU-Drohnenregulierung verlangt jedoch zudem, dass die Piloten eine Prüfung absolvieren. Für die kleineren Modelle reicht eine Onlineschulung mit anschliessender Prüfung, für die grösseren Drohnen ist ein Fernpiloten-Zeugnis mit einer Theorieprüfung und einem selbst deklarierten praktischen Teil notwendig. Kinder unter 12 Jahren dürfen keine Drohnen fliegen. Ausserdem verlangt die EU seit Januar 2021 eine Registration für jede Drohne. Das nimmt den Piloten ihre Anonymität und soll dazu beitragen, gefährliche Flugmanöver zu verhindern. In der Schweiz gibt ebenfalls ein Drohnenregister des schweizerischen Verbands ziviler Drohnen – eine Registrierung der Drohne ist allerdings freiwillig. "Es wäre aber auch in der Schweiz sinnvoll, dass sich Drohnenpiloten zwingend registrieren müssen", so Schmid. "Denn wie sonst können sie für fehlerhaftes Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden?"

Drohne in der Luft

Wo darf meine Drohne fliegen?

Für Drohnenflüge gibt es bereits heute in der Schweiz eine sehr klare Restriktion im Bereich von Flughäfen: Im Umkreis von fünf Kilometern um eine Flugpiste ist der Einsatz generell verboten. Das gilt auch für Kleinflugplätze, etwa von Segelflugzeugen. Grössere Flughäfen wie Zürich, Bern und Genf besitzen zusätzlich eine Kontrollzone. Diese Zonen mit Flugeinschränkung decken zudem praktisch die ganzen Stadtgebiete grösserer Schweizer Städte ab. Eine genaue Übersicht liefert die Drohnenkarte von Swisstopo. Einige Drohnenhersteller haben verbotene Gebiete direkt in ihre Fluggeräte eingebaut. Mit diesem Geofencing stoppt die Drohne, wenn sie auf einen «virtuellen Zaun» stösst.

Schwarz-weisse Drohne in der Luft

Wen darf ich aufnehmen?

Sobald mit der Drohne gefilmt oder fotografiert wird, kommt das Schweizerische Datenschutzgesetz zum Zug. Grundsätzlich gilt: Niemand darf ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden, sofern er oder sie auf der Aufnahme erkennbar ist. Zudem müssen die gefilmten Personen ausdrücklich darüber informiert werden, falls diese Bilder oder Filme irgendwo gespeichert oder gar veröffentlicht werden.

Die gespeicherten Daten müssen selbstverständlich gemäss dem Datenschutzgesetz vor fremden Zugriffen angemessen geschützt werden. Auch beim Überfliegen von Privatgrundstücken hat man keine freie Flugbahn: Hier muss die Drohne so hoch fliegen, dass keine Personen auf den Aufnahmen erkennbar sind. Diese rechtlichen Bestimmungen gelten auch, wenn beispielsweise ein Makler Luftaufnahmen einer Immobilie macht, die zum Verkauf ausgeschrieben wird. Selbst wer einen geselligen Anlass – zum Beispiel eine Hochzeit – aus der Luft fotografieren möchte, muss einen Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen einhalten. Dieser variiert nach Gewicht der Drohne. Als unbeteiligt gilt jede Person, die nicht explizit eine Einwilligung gegeben hat. Die rechtlichen Grundlagen zu Drohnenaufnahmen erläutert die Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausführlich.

All diese Gesetze einzuhalten und einen Live-Stream – also eine Direktübertragung – ins Internet zu machen, ist ergo fast unmöglich. Lediglich Streams aus grosser Höhe garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dessen sind sich vermutlich viele Drohnenpiloten gar nicht bewusst.

Fliegende Drohne vor blauem Himmel

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen?

Sind all diese Drohnenregelungen tatsächlich notwendig oder übertrieben? Danny Schmid findet sie sinnvoll. "Ich sehe Parallelen zum Autoverkehr: Als die ersten Autos aufkamen, gab es weder einen Führerausweis noch Rechtsvortritt oder Verkehrsampeln. Damals waren so wenige Fahrzeuge unterwegs, dass es auch ohne funktionierte. Doch heute bezweifelt niemand, dass die Verkehrsregeln essenziell sind, um ein verheerendes Chaos auf den Strassen zu vermeiden." Ausserdem können Drohnen für negative Zwecke missbraucht werden, zum Beispiel zum Schmuggeln von Drogen, zur (Industrie-) Spionage oder sogar mit terroristischem Hintergrund. Auch in Hinblick auf diese sogenannt nicht-kooperativen Drohnen braucht es ein entsprechendes Gesetzwerk.

Bei der bisher verhältnismässig geringen Anzahl Drohnen im Luftraum konnte man auf strenge Regeln weitgehend verzichten. Doch monatlich kommen weitere Drohnen hinzu, Tendenz steigend. "Und genau deshalb braucht es jetzt auch eine bessere, international abgeglichene Regulierung."

*Aktualisierte Version eines Artikels aus dem Swisscom Magazin

Ihr Ansprech­partner