Wer Symptome des Coronavirus aufweist, soll sich gemäss Strategie des Bundes testen lassen. Die Rechnung geht in diesem Fall nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten, sondern zu Lasten der Krankenversicherungen, die wiederum vom Bund entschädigt werden.
Ob die Krankenversicherung oder der Patient die Rechnung bezahlen muss, ist auf dem Rückforderungsbeleg unter "Tarifziffer" ersichtlich. Seit dem 2. November 2020 gelten folgende Tarifziffern:
Falls Sie sich aufgrund von Symptomen oder wegen eines Hinweises aus der SwissCovid App haben testen lassen und dennoch eine Rechnung zu Ihren Lasten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. So können seine Leistungen sowie jene des Labors gemäss dem Faktenblatt des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfasst und die Rechnung korrigiert werden.
Antwort: Der Bund übernimmt die Kosten für den Corona-Test (PCR-Test) und für den Antigen-Schnelltest, wenn folgende Kriterien erfüllt sind (siehe Website des Bundesamtes für Gesundheit):
Falls Sie einen Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) nach dem 2. November 2020 gemacht haben und die verrechnete Tarifziffer mit "01.01." beginnt, lassen Sie uns bitte die Rechnung zukommen, damit wir die Rechnung Ihrer Versicherung zusenden können:
per Post an Swisscom Health AG, Postfach 5003, 8021 Zürich oder
per E-Mail an info.health@swisscom.com.
Sollte die Tarifziffer mit "01.99." beginnen, müssen Sie die Rechnung selbst begleichen.
Sollten Sie wegen der oben genannten Gründe mit dieser Art der Verrechnung nicht einverstanden sein, melden Sie sich bei Ihrem Arzt. Er kann – falls notwendig – seine Rechnung anpassen und auch das Labor schriftlich anweisen, die Rechnung anzupassen.
Falls Sie den Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vor dem 2. November 2020 gemacht haben, gelten andere Tarifziffern. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch (058 822 22 22, Durchwahl 2).
Zusätzliche Informationen zur Verrechnung der Tarifziffern auf dem Faktenblatt des Bundes.
Antwort: Falls Sie einen Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) nach dem 2. November 2020 gemacht haben und die verrechnete Tarifziffer mit "01.01." beginnt, lassen Sie uns bitte die Rechnung zukommen, damit wir die Rechnung Ihrer Versicherung zusenden können:
per Post an Swisscom Health AG, Postfach 5003, 8021 Zürich oder
per E-Mail an info.health@swisscom.com.
Sollte die Tarifziffer mit "01.99." beginnen, müssen Sie die Rechnung selbst begleichen.
Sollten Sie wegen der oben genannten Gründe mit dieser Art der Verrechnung nicht einverstanden sein, melden Sie sich bei Ihrem Arzt. Er kann – falls notwendig – seine Rechnung anpassen und auch das Labor schriftlich anweisen, die Rechnung anzupassen.
Falls Sie den Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vor dem 2. November 2020 gemacht haben, gelten andere Tarifziffern. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch (058 822 22 22, Durchwahl 2).
Zusätzliche Informationen zur Verrechnung der Tarifziffern auf dem Faktenblatt des Bundes.
Antwort: Die Rechnung für einen Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) wird von den Versicherungen nicht zurückerstattet. Entweder werden die Rechnungen direkt den Versicherungen zur Zahlung geschickt oder Sie erhalten als Patient die Rechnung zur Zahlung.
Antwort: siehe Antwort auf Frage 1.
Antwort: Wenn Ihr Versicherter einen Test nach dem 2. November 2020 gemacht hat und die verrechnete Tarifziffer mit "01.01." beginnt, wurde die Rechnung fälschlicherweise zuhanden Ihres Versicherten verschickt. Bitte schicken Sie uns die Rechnung zurück via Post (Swisscom Health AG, Postfach 5003, 8021 Zürich) oder per E-Mail (info.health@swisscom.com), damit wir die Rechnung erneut und korrekt auslösen können.
Sollte die Tarifziffer mit "01.99." beginnen, ist diese Rechnung von Ihrem Patienten zu begleichen. Weisen Sie die Rechnung nach dem üblichen Vorgehen an den Patienten zurück.
Zusätzliche Informationen zur Verrechnung der Tarifziffern auf dem Faktenblatt des Bundes.
Antwort: Sollten Sie Fragen zu der Verrechnung haben, melden Sie sich beim auftraggebenden Arzt Ihres Versicherten. Zusätzliche Informationen zur Verrechnung der Positionen finden Sie auf dem Faktenblatt des Bundes.
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