Geldwäschereiregulierung 

Eine Auslegeordnung für Banken zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten


Die Blockchain-Technologie wird als grösste Entwicklung seit der Errichtung des Internets gesehen. Ihr wird zugetraut, dass sie unsere Märkte, unsere Ökosysteme und unser Handeln revolutionieren wird. Ähnlich euphorische Stimmen finden sich zu den Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ether & Co. Fakt ist, dass mit dem Aufkommen von Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs) ganz neue Fragestellungen aus rechtlicher Sicht aufkommen - Fragestellungen, zu denen bislang weder eine einschlägige Rechtsprechung noch eine übereinstimmende juristische Lehrmeinung vorliegt.


Text: Luciano Donati, Nicolas Kilchenmann und Dominik Witz , 20




Die Schweiz – mitunter durch das Crypto Valley in Zug – gilt international als eine der führenden Blockchain-Standorte. Insgesamt haben sich hierzulande über 600 Unternehmen angesiedelt, die sich mit der Weiterentwicklung des Blockchain-Universums beschäftigen. Innert der letzten zwei Jahre haben sich über 60 dieser Unternehmen mittels eines ICOs finanziert. Sowohl gemessen an der Anzahl als auch am Finanzierungsvolumen gehört die Schweiz zu den weltweiten Vorreitern.

Für die Akteure dieses neuen Wirtschaftszweiges ist es elementar, dass der Zugang zur Finanzinfrastruktur in der Schweiz gewährleistet ist. Aktuell hegt ein Grossteil der Schweizer Banken eine gewisse Zurückhaltung, was Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowährungen und insbesondere das Eingehen von Geschäftsbeziehungen und das Aufnehmen von Vermögenswerten mit (ICO-) Unternehmen – und Einzelpersonen – der Kryptobranche angeht.

Das Whitepaper greift die Thematik Kryptoökosystem und Geldwäschereibekämpfung auf und nimmt eine Auslegeordnung der hierzulande für Banken geltenden geldwäschereirechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Kryptowährungen vor. Denn - obwohl Kryptowährungen in der Schweiz nicht als gesetzliche Zahlungsmittel gelten und als solche auch nicht akzeptiert werden, übernehmen Kryptowährungen wesentliche Funktionen von Geld: sie können als Zahlungsmittel für reale Güter und Dienstleistungen verwendet werden und auf Kryptobörsen frei gehandelt werden. Aus Geldwäschereisicht kommen Kryptowährungen damit als Instrument bzw. Mittel zur Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung in Frage und weisen – mitunter aufgrund der Besonderheiten der ihnen zugrundeliegenden Blockchaintechnologie sowie der noch wenig weit fortgeschrittenen internationalen Regulierung – je nach Anwendungsfall grössere Geldwäschereirisiken auf als FIAT-Währung.

Dieser Ausgangslage folgend werden im Whitepaper Lösungsansätze präsentiert, wie - und mit welchen Mitteln - eine Bank die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Kryptowährungen einhalten kann. Im Vordergrund stehen dabei neuartige Überwachungs- und Analyseformen bzw. -Instrumente die auf eine Blockchain-spezifische Transaktionsanalyse abzielen und insbesondere die Zu- und Abflüsse der Vermögenswerte durchleuchten. Dies erlaubt es, die Transaktionshistorie nachträglich zu rekonstruieren und die Herkunft eines Coins oder Tokens bis zu dessen Ursprung zurückverfolgen.

Im Ergebnis legt das Whitepaper dar, dass die Implementierung eines wirksamen Geldwäschereidispositivs für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu Kryptowährungen aufweisen, sowohl aus regulatorischer wie auch aus technischer/organisatorischer Sicht verwirklicht werden kann. Daraus resultiert, dass es einer Bank sowohl möglich ist, Geschäftsbeziehungen mit natürlichen und juristischen Personen mit Bezug zu Kryptowährungen einzugehen als auch eine breite Palette an Dienstleistungen in diesem Bereich anzubieten.

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