Sie haben bei der Bestellung eines inOne mobile Abo angegeben vom Wechselangebot profitieren zu wollen. Sobald Sie die finale Abschlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters erhalten haben, laden Sie sie hier hoch. Wir übernehmen bei Ihrem Wechsel alle Formalitäten und die Restkosten von bis zu 500.- für Sie.
Zu Swisscom wechseln Schritt für Schritt
1. Neues Abo bestellen und Rufnummer mitnehmen
Wählen Sie ein inOne KMU mobile Abo aus und bestellen Sie es direkt Online mit oder ohne Handy. Nehmen Sie Ihre Rufnummer mit zu Swisscom und wählen Sie im Bestellprozess das gewünschte Wechseldatum.
2. Schlussrechnung vom bisherigen Anbieter hochladen
Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie. Sobald Sie die finale Abschlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters erhalten haben, laden Sie sie hier hoch.
Tipp: Rechnung kann hier direkt mit Handy fotografiert und hochgeladen werden.
3. Restkosten von bis zu
500.— zurückerhalten
Wenn die Abschlussrechnung des bisheringen Anbieters geprüft ist, vergüten wir Ihnen die Kosten von bis zu 500.– mittels Gutschrift auf den folgenden zwölf inOne KMU mobile Rechnungen.
Die häufigsten Fragen zum Wechselangebot, für welches Sie sich entschieden haben, finden Sie hier:
Das Swisscom Wechselangebot ermöglicht es, jederzeit von den Vorteilen der inOne KMU mobile Abos zu profitieren. Dazu werden bei einem Anbieterwechsel mit frühzeitiger Portierung (Rufnummer wird übernommen) allfällige Wechselkosten bis 500.– übernommen. Nach Übermittlung der Abschlussrechnung wird der Betrag verteilt über die nächsten 12 Monate auf der Swisscom Rechnung gutgeschrieben.
Mit dem Wechselangebot können einzelne Kunden oder ganze Haushalte, unabhängig von möglichen Vertragslaufzeiten bei anderen Anbietern von inOne KMU mobile und deren Vorteilen profitieren. Die Rückzahlung der Wechselkosten gilt bei einer frühzeitigen Nummernportierung mit einem Vertragsabschluss eines inOne KMU mobile (Swiss KMU mobile flat, basic, premium) für 12 Monate (exkl. Portierungen von Coop Mobile, M-Budget und Wingo).
Wechselkosten sind Kosten, welche bei einer Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (in der Regel 12 Monate) anfallen. In der Regel setzen sich die Kosten bei einer frühzeitigen Vertragskündigung aus den ausstehenden Abogebühren oder Geräteratezahlungen zusammen (Anzahl Monate bis zum Vertragsende mal Abogebühr oder Geräterate). Hinzukommen kann je nach Anbieter auch eine Bearbeitungsgebühr.
Ja, auch die Kosten für die Geräte-Ratenzahlung ist Bestandteil der Rückerstattung. Bei einem Portierungsauftrag resp. Kündigung des Abos mit Geräte-Ratenzahlung löst dies automatisch eine Abschlussrechnung der Geräte-Ratenzahlung aus.
Sobald die Abschlussrechnung eintrifft muss diese von Ihnen beglichen werden. Für die Rückerstattung laden Sie anschliessend die gesamte Rechnung auf dieser Seite (swisscom.ch/wechselangebot) hoch oder schicken eine Kopie an:
Swisscom (Schweiz) AG
B2C-CUC-BM-OL
Postfach
4601 Olten
Gewissen Anbieter (z.B. UPC Sunrise) senden anstelle einer Schlussrechnung weiterhin monatliche Rechnungen bis zum Ende der Vertragsdauer. Da Sie somit keine Abschlussrechnung besitzen, laden Sie bitte eine Monatsrechnung sowie die Kündigungsbestätigung hoch. Damit kann Swisscom den Betrag der Rückerstattung berechnen, welcher verteilt über die nächsten 12 Monate auf der Swisscom Rechnung gutgeschrieben wird. Bitte bezahlen Sie die Monatsrechnungen des bisherigen Anbieters bis zum Ende.
Sie profitieren nur vom Wechselangebot, wenn Sie frühzeitig aus dem Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter austreten. Geben Sie daher bei der Portierung Ihr Wunschdatum (online frühestens nach 30 Tagen möglich) ein und nicht "auf Ende der Vertragslaufzeit".
Ja, die Rückzahlung erfolgt nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
In der Regel erfolgt die monatliche Gutschrift auf der nächsten Rechnung. Wird die Abschlussrechnung gegen Ende Monat eingesandt, kann eine Gutschrift auf der nächsten Rechnung nicht garantiert werden. Die erste Gutschrift erfolgt dann auf der übernächsten Rechnung.
Die erste Gutschrift erfolgt pro rata, das heisst es ist der Teilbetrag für die Anzahl Tage vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei Swisscom bis Ende des Monats. Der Restbetrag der ersten Gutschrift wird mit der letzten Rückzahlung der Wechselkosten auf der Rechnung gutgeschrieben.
Kündigungsgebühren, die als Folge einer vertragskonformen Kündigung durch Nummernportierung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beim bisherigen Anbieter entstehen, werden von Swisscom bis maximal CHF 500.– übernommen. Nach Upload der Abschlussrechnung wird der Betrag verteilt über 12 Monate der Swisscom Mobile-Rechnung gutgeschrieben. Gültig beim Wechsel von anderen Anbietern (exkl. Portierungen von Coop Mobile, M-Budget und Wingo) auf inOne KMU mobile basic, go, premium oder Swiss KMU mobile flat mit Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten, Aufschaltgebühr CHF 59.90.–. Bei vorzeitiger Kündigung des neuen Vertrags mit Swisscom oder einem Abowechsel auf ein nicht berechtigtes Abo ist die Gutschrift hinfällig.