Informationen zur Gebäude-Erschliessung

 





Unsere Partner und wir von Swisscom stehen Ihnen in den verschiedenen Bauphasen jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung.


Welche Phasen in der Gebäude-Erschliessung gibt es und was passiert in welcher Phase?



Zusätzliche Informationen rund um die Gebäude-Erschliessung.




Phasen in der Gebäude-Erschliessung

1.

Auftragserfassung

Auf unserer Webseite können
Sie Ihr Bauvorhaben anmelden.
Anschliessend erhalten Sie eine
Empfangsbestätigung mit einer Referenznummer.


4.

Gebäude-Erschliessung

Die Bauphase beginnt.
Unser Realisierungspartner
begleitet Sie während der
Bauphase. ​

2.

Erschliessungs-Angebot

Swisscom überprüft die Angaben,
teilt Ihnen die Erschliessungsart,
den Übergabepunkt an Ihrer
Parzellengrenze mit und stellt Ihnen
den Erschliessungsvertrag​ zu.​


5.

Abschlussmeldung

Sobald der Auftrag ausgeführt
wurde, erhalten Sie eine
Abschlussmeldung von
unserem Realisierungspartner.

3.

Bestätigung des Auftrages​

Wir bestätigen Ihnen den
Liefertermin sowie die
Anzahl Nutzungseinheiten
und teilen Ihnen die
Kontaktinformationen des
ausführenden Partners mit.





Ansprechpersonen

Partner Contact Center

Allgemeine Fragen zur
Gebäudeerschliessung​


Öffnungszeiten

Mo-Fr: 7.30-12.00, 13.00-17.00 Uhr

Realisierungspartner

Sobald der Auftrag an den Realisierungspartner zur
Ausführung übergeben wurde,
teilen wir Ihnen dessen
Personalien mit.

Online

Weitere Informationen und
hilfreiche Links zum Netzbau
finden Sie unter:

swisscom.ch/netzbau




Zusätzliche Informationen

 

 

Spezifische Information bezüglich Gebäude-Anschluss:

 

Unterirdischer Gebäude-Anschluss

Oberirdischer Gebäude-Anschluss

 

 

Wichtiger Hinweis: 

 

Die Eigentümer und Mieter können in einem neu erschlossenen Gebäude erst einen Dienst von Swisscom oder einem Mitbenutzer des Swisscom Kommunikationsnetzes beziehen können, wenn der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur die gebäudeinterne Aufschaltarbeiten abgeschlossen hat und den Installations-Bericht (BEP-Report) an den Realisierungspartner zurückgeschickt hat. Es ist daher wichtig, dass die Bauherrschaft den Elektroinstallateur frühzeitig beauftragt.