Die Luftaufnahmen sind fantastisch: Berge, Seen, Städte – alles in bester Qualität, gestochen scharf und hochaufgelöst. Das kann heute jeder Hobbyfilmer mit Hilfe einer Drohne selbst drehen und im Internet veröffentlichen. Doch wie stehts mit den Regeln fürs Filmen und der neuen Drohnenregulierung?
Schon günstige Drohnen ab rund 200 Franken sind heute mit einer Kamera ausgestattet. Wer um die 1000 Franken investiert, fotografiert hochauflösend und filmt in 4K. Das alles bequem über die Smartphone-Steuerung. Kein Wunder, steigt der Absatz von Fotodrohnen laufend.
Aber: Wer ein solches Fluggerät benutzt, muss sich über die Rechtslage im Klaren sein. Gerade bei Luftaufnahmen bewegt sich der Hobbypilot unter Umständen rechtlich auf dünnem Eis. Geregelt ist die Nutzung von Drohnen einerseits im Datenschutzgesetz (Filmaufnahmen und Fotografie) und andererseits in den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zivilluftfahrt (Flugbestimmungen). Auf Januar 2021 hätte eine neue Drohnenregulierung in Kraft treten sollen. Doch die Übernahme verzögert sich. Das müssen Sie wissen, um auch mit der neuen Regulierung noch sorgenfrei zu fliegen.
Brauche ich eine Bewilligung für die Drohne?
Die meisten handelsüblichen Drohnen für den Privatgebrauch fallen in die sogenannte offene Kategorie. Sie betrifft Fluggeräte zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm Gewicht. Unter- und Obergrenze wurden also gesenkt. Die neue Drohenregulierung verlangt zudem, dass diese Drohnen registriert sind und die Piloten eine Prüfung absolvieren. Das nimmt den Drohnen die Anonymität und soll dazu beitragen, gefährliche Flugmanöver zu verhindern. Wie diese Verfahren genau ablaufen, ist noch nicht festgelegt.
Eine nützliche Anlaufstelle gerade für Neo-Piloten ist der schweizerische Verband ziviler Drohnen. Er bietet unter anderem einen Verhaltenscodex für einen sicheren Drohnenflug und ein freiwilliges Drohnenregister.
Wo darf ich mit der Drohne fliegen?
Für Drohnenflüge gibt es zumindest eine sehr klare Restriktion: Im Umkreis von fünf Kilometern um eine Flugpiste ist der Einsatz generell verboten. Das gilt auch für Kleinflugplätze, etwa von Segelflugzeugen.
Grössere Flughäfen wie Zürich, Bern und Genf besitzen zusätzlich eine Kontrollzone. Sie erweitert den Verbotsbereich und erlaubt Flughöhen bis maximal 150 Meter. Wobei in der offenen Kategorie die Flughöhe ohnehin auf 120 Meter beschränkt wird. Diese Kontrollzonen decken zudem praktisch die ganzen Stadtgebiete grösserer Schweizer Städte ab. Eine genaue Übersicht liefert die Drohnenkarte von Swisstopo. Sie ist eine wichtige Anlaufstelle vor jedem Flug.
Der Überflug von Personengruppen benötigte bisher eine einfach zu erlangende Bewilligung. Mit der neuen Regulierung wurde diese Bewilligungsmöglichkeit für die offene Kategorie gestrichen. Ein solcher Überflug ist also nicht mehr gestattet.
Einige Drohnenhersteller wie Marktführer DJI haben verbotene Gebiete zudem direkt in ihre Fluggeräte eingebaut. Mit diesem Geofencing stoppt die Drohne, wenn sie auf einen solchen virtuellen «Zaun» stösst. Die Verbotszonen können weitergehen als die schweizerische Gesetzgebung, wie ein Drohnenpilot in der «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die neue Drohnenregulierung: das Wichtigste in Kürze
Was darf ich fotografieren?
Sobald mit der Drohne gefilmt oder fotografiert wird, kommt das Datenschutzgesetz zum Zug. Grundsätzlich gilt: Niemand darf ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden, sofern er oder sie auf der Aufnahme erkennbar ist. Nicht abschliessend gesetzlich geregelt ist das Überfliegen von Privatgrundstücken. Die Drohne muss so hoch fliegen, dass keine Personen auf den Aufnahmen erkennbar sind.
Wer einen geselligen Anlass aus der Luft fotografieren möchte, muss mit der neuen Drohnenregulierung einen Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen einhalten. Dieser variiert nach Gewicht der Drohne. Als unbeteiligt gilt jede Person, die nicht explizit eine Einwilligung gegeben hat.
Die rechtlichen Bestimmungen gelten auch, wenn beispielsweise ein Makler Luftaufnahmen von einer Immobilie macht, die er zum Verkauf ausschreiben möchte. Gefilmte Personen müssen auch ausdrücklich darüber informiert werden, wenn die Bilder irgendwo gespeichert oder gar veröffentlicht werden. Die gespeicherten Daten müssen gemäss dem Datenschutzgesetz vor fremden Zugriffen angemessen geschützt werden.
Die rechtlichen Grundlagen zu Drohnenaufnahmen erläutert die Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausführlich.
Worauf muss ich beim Streaming achten?
All diese Gesetze einzuhalten, ist mit einem Live-Stream – also einer Direktübertragung – ins Internet fast unmöglich. Lediglich Streams aus grosser Höhe garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dessen sind sich vermutlich viele Drohnenpiloten gar nicht bewusst.
Wann brauche ich eine Versicherung für die Drohne?
Wer eine Drohne mit einem Gewicht von über 500 Gramm betreibt, muss zwingend eine Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens einer Million Franken abgeschlossen haben. Dieses Gewicht dürften die meisten Kameradrohnen erreichen.
Swisscom und Drohnen
Swisscom digitalisiert den Luftraum und möchte Drohnen-Flüge automatisieren und sicher machen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Ökosystem zusammen. Der Swisscom Drone Hub – ein interdisziplinäres Team aus verschiedenen Business Units – identifiziert unter anderem Möglichkeiten, das Mobilfunknetz für die Kontrolle und Steuerung von Drohnen zu verwenden. Dabei kooperiert Swisscom unter anderem mit Start-ups (z. B. Involi) oder im Rahmen des Smart Farming Projekts mit der ETH. Swisscom Ventures sieht ebenfalls Potential in diesem Bereich und beteiligt sich etwa am Lausanner Start-up Flyability. Ausserdem ist Swisscom gemeinsam mit weiteren Partnern Teil der vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) initiierten U-Space-Initiative. Diese Ende März 2019 ins Leben gerufene landesweite Kooperation fördert die sichere Integration von Drohnen in den Luftraum.
Aktualisierte Version eines Artikels vom März 2018.