Antrag auf Zugriff auf das Swisscom E-Mail- oder myCloud-Konto einer verstorbenen Person

Berechtigte können einen Antrag auf den Zugriff auf die digitalen Swisscom-Dienste vonVerstorbenen stellen.
Aus Datenschutzgründen benötigen wir einen offiziellen Nachweis (z.B. Todesurkunde)
der verstorbenen Person.

Persönliche Angaben der verstorbenen Person


Ihre Angaben für Rückfragen

Ehepartner/inPartner/inKindElterngesetzl. Vertreteranderes

Durch das Absenden bestätigen Sie, dass die Angaben korrekt sind und Sie berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Antrag sorgfältig geprüft und die Zugangsdaten nur zuhanden der Erbengemeinschaft und nicht einzelnen Erben zugesandt werden.