Produktberatung und Bestellung
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag 8 Uhr bis 20 Uhr

1145 – Die Auskunft für seh- oder mobilitätsbehinderte Menschen

Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Adressen und Telefonnummern für Menschen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung die heutigen Verzeichnisse nicht nutzen können. Rund um die Uhr. Sieben Tage die Woche. In Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Mit wem dürfen wir Sie verbinden?

Anmeldung

Möchten Sie sich für den Dienst 1145 anmelden? Dann können Sie sich über Ihren Arzt, Ihre Beratungsstelle oder Ihren Verband registrieren lassen.
Für die Sehbehinderten koordiniert der Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen und für die Mobilitätsbehinderten Pro Infirmis die Anmeldungen.

Kontakt pro Infirmis

Pro Infirmis
Feldeggstrasse 71
Postfach 1332
8032 Zürich
Tel. 058 775 20 00
Öffnet ein neues Tabhttps://www.proinfirmis.ch(öffnet ein neues Fenster)

Kontakt SZBlind

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen
Niederlenzer Kirchweg 1
5600 Lenzburg
Tel. 062 888 28 70
Öffnet in einem neuen Tabhttps://www.szblind.ch(öffnet ein neues Fenster)

Preise

Nach erfolgreicher Anmeldung ist die Auskunft für sehbehinderte oder mobilitätsbehinderte Menschen kostenlos, verrechnet werden nur die Gesprächsgebühren abhängig vom Abonnement.

Für unberechtigte Personen gelten folgende Preise:

Eintrittsgebühr:     CHF      8 pro Anruf
Gesprächsgebühr:      Abhängig vom Abonnement

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer

Hinweise

  • Bis Sie den Dienst 1145 nutzen können, dauert es in der Regel rund zwei Wochen ab der Anmeldung.
  • Es gibt keine Rückmeldung, die anzeigt, dass ein Anschluss registriert ist. Auch bei registrierten Anschlüssen zeigt der Gesprächszähler (Taximpulszähler) eine Gebühr an. Bitte prüfen Sie Ihre Rechnung nach der Anmeldung darauf, dass der Service erfolgreich aktiviert ist.
  • Der Dienst 1145 funktioniert nicht mit Mobile Prepaid.
  • Spezialfall Institutionen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime):
    Da der Taximpulszähler auch bei angemeldeten Personen immer die Kosten anzeigt, kann es vorkommen, dass Institution wie Spitäler, Alters- oder Pflegeheime dem Nutzer sämtliche Taximpulse verrechnen, obwohl diese nicht auf der Rechnung erscheinen und auch nicht bezahlt werden müssen.