Unser Ziel ist es, die Digitalisierung in der Schweiz voranzubringen und im Alltag zu verankern. Alle Menschen sollen digital kommunizieren und die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen können, privat wie öffentlich.
Deshalb zeigen wir dir im Swisscom Campus, wie du sicher und kompetent mit digitalen Medien umgehst: Wir schulen Kinder und Jugendliche im Umgang mit ihren neuen digitalen Möglichkeiten. Und wir zeigen sowohl Eltern, Lehrpersonen als auch Senior*innen ihre Chancen und Risiken in der digitalen Welt. So fördern wir eine Informationsgesellschaft, die für alle sicher und bereichernd ist.
Im Rahmen unseres Digitalisierungsbestrebens ist uns der Jugendmedienschutz ein besonderes Anliegen, denn wir sind uns unserer Verantwortung als Telekommunikationsanbieterin sehr bewusst. Deshalb engagieren wir uns auch über die rechtlichen Vorgaben* hinaus für den Schutz von Menschen im Netz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Swisscom als Unterzeichnerin der Brancheninitiative Jugendmedienschutz
Neben den gesetzlichen Grundlagen haben wir als eine der ersten Telekommunikationsanbieter die Brancheninitiative Jugendmedienschutz des Schweizerischen Verbands für Telekommunikation (asut) unterzeichnet. Das Ziel: Kinder und Jugendliche auch dort zu schützen, wo es keine Gesetze gibt. Heute halten sich Salt, Sunrise, Quickline und wir uns an diese Initiative. Alle haben sich vor allem zu diesen Punkten verpflichtet:
Die Brancheninitiative verpflichtet die Telekommunikationsanbieter zudem zu einem aktiven Dialog mit Organisationen rund um den Jugendmedienschutz. Wir pflegen einen intensiven Austausch mit Ämtern, Vereinen und Verbänden und sind Teil verschiedener Netzwerke.
Was tun wir technisch für den Jugendmedienschutz?
Um Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten im Internet zu schützen, können Kindersicherungsfunktionen hilfreich sein. Eine Auswahl der von uns eingesetzten technischen Schutzfunktionen:
Damit Kinder und Jugendliche beim Fernsehen auf Blue TV nicht auf Inhalte stossen, die nicht für sie geeignet sind, bieten wir gleich mehrere Schutzmechanismen an:
Telefon- und SMS/MMS-Dienste mit erotischem Inhalt (0906er-Nummern) werden gesperrt, wenn ein Anschluss auf eine jugendliche Person läuft oder der oder die Hauptnutzer*in unter 16 Jahre alt ist. Diese Sperre passiert automatisch und kann bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht aufgehoben werden.
Rechtliche Grundlage: Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Art. 41(öffnet ein neues Fenster)
Die Bundespolizei fedpol führt eine Liste mit Websites, auf denen nachweislich Inhalte mit illegaler Pornografie oder Darstellungen, die Gewalt verherrlichen oder die Würde des Menschen verletzen, zu finden sind. Die Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, diese Liste automatisch als Sperrliste in ihre Systeme aufzunehmen. So sind diese Websites über ihre Internet-Zugänge gar nicht erreichbar. Wir nutzen diese Sperrliste in all unseren Netzen.
Rechtliche Grundlage: Fernmeldegesetz (FMG) Art. 46a Abs 3(öffnet ein neues Fenster)
Wir bieten Eltern (oder gesetzlichen Vertreter*innen) auf Wunsch gleich nach dem Vertragsabschluss ausführliche Informationen zum Thema Kindersicherung und Jugendmedienschutz an. Eltern, die für ihr Kind bei uns ein Abonnement abschliessen, können eine mehrteilige Mailserie abonnieren. Darin erfahren sie, welche technischen Schutzmöglichkeiten es gibt, und erhalten Tipps und Tricks für die Medienerziehung.
Rechtliche Grundlage: Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Art. 89a(öffnet ein neues Fenster)
Medienkompetenz ist der beste Schutz
Technische Massnahmen sind sehr sinnvoll, bieten aber allein nie einen vollständigen Schutz. Denn Filter, Sperren und PIN-Codes lassen sich unter Umständen auch umgehen.
Der beste Schutz ist und bleibt darum die Medienkompetenz. Sie ist die Fähigkeit, digitale Medien sicher, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen. Um diesen kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu lehren und lernen, haben wir den Swisscom Campus ins Leben gerufen.
Im Video(öffnet ein neues Fenster) zeigen dir Marcel (Trainer Medienkompetenz) und Michael (Jugendmedienschutz-Beauftragter), wie du als Elternteil dein Kind im Netz medienkompetent begleitest.
* Das Fernmeldegesetz(öffnet ein neues Fenster), die Verordnung über Fernmeldedienste(öffnet ein neues Fenster), das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele(öffnet ein neues Fenster) sowie das Schweizerische Strafgesetzbuch(öffnet ein neues Fenster) geben die rechtliche Basis vor.
Haben Sie Fragen zum Thema Medienkompetenz oder zu einem anderen Thema? Haben Sie Feedback oder Kritik oder möchten Sie ein Thema vorschlagen, das wir genauer beleuchten sollen?
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