Replay TV

Neuerungen bei Replay TV

Ab dem 4. Oktober können Schweizer Kund*innen auf einigen Sendern Werbung nicht mehr ohne Weiteres überspulen. Dies aufgrund der neuen Branchenvereinbarung und den angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen für Replay TV. Swisscom lanciert deshalb die neue Option Replay Comfort. Damit lässt sich Werbung für CHF 6.90 pro Monat per Knopfdruck punktgenau überspringen, und die neue Start- und Pausenwerbung entfällt.

Ab dem 4. Oktober 2022 werden Schweizer TV-Kund*innen Werbung bei Replay TV auf einigen Sendern nicht mehr überspulen können. Zudem gibt es beim Start einer Replay-Sendung jeweils einen Werbespot von sieben Sekunden. Grund dafür ist die neue Branchenvereinbarung, ein Kompromiss, um die beliebte Replay TV-Funktion weiterhin anbieten zu können. Zudem müssen die TV-Anbieter eine höhere Gebühr für Replay TV bezahlen.

Doch das Gute vorab: Swisscom Kund*innen können auf der Mehrheit der TV-Sender weiterhin Replay TV ohne fixe Werbeblöcke anschauen. Aktuell planen rund 20 deutsche und Schweizer Privatfernsehsender die neuen Werbemöglichkeiten einzusetzen. Nur wenige französisch- und italienischsprachige Sender haben zurzeit entsprechende Absichten. Spulen ist weitestgehend wie bis anhin möglich. Die Sender können neu das Spulen bei Werbeausstrahlungen pro Sendestunde bis zu maximal vier Minuten unterbinden. Pro Werbeblock sind es maximal 130 Sekunden, die nicht übersprungen werden können. Weiterhin komplett werbefrei stehen in der blue Play Mediathek für rund eine Million blue TV Kund*innen Tausende Serien folgen, Spielfilme und Kindersendungen kostenlos auf Abruf zur Verfügung.

Replay Comfort – Werbung überspringen

Für alle Kund*innen, die Replay TV ohne die neuen Werbeformen nutzen möchten, lanciert Swisscom die Option Replay Comfort für CHF 6.90 pro Monat. Damit können Kund*innen die Werbung bei Replay TV neu punktgenau per Knopfdruck überspringen. Es wird keine Anfangswerbung beim Start einer Replaysendung sowie keine Displaywerbung beim Drücken des Pausenknopfes angezeigt. Die Sendung startet exakt mit dem Anfang und das heute etwas mühsame Heranspulen entfällt komplett. Für die Option gibt es keine Mindestlaufzeit. Kund*innen können sie jederzeit buchen und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Künftig können Kund*innen mit 30 Stunden Replay in ihrem Abo während einer Replay Sendung nicht mehr spulen, da in der neuen Branchenvereinbarung ein entsprechender Abrechnungstarif nicht mehr angeboten wird. Die betroffenen Kund*innen werden rechtzeitig durch Swisscom über diese Neuerung informiert.

Über GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) und die Branchenvereinbarung:

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Nutzerverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.

Folgende Werbemöglichkeiten gibt es neu:

  • Start Ads: Kurzer Werbespot (7 Sekunden) zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen.
  • FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.
  • Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.

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