Todesfall: Vertrag kündigen oder übernehmen

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Wir bedauern Ihren Verlust sehr und sind bemüht, dass Sie den bestehenden Vertrag der verstorbenen Person möglichst einfach kündigen oder übernehmen können.

Vertrag kündigen

Der Swisscom Vertrag einer verstorbenen Person kann jederzeit und gebührenfrei gekündigt werden. Am einfachsten übermitteln Sie die Kündigung via Online-Formular. Sie können dazu auch telefonisch unter 0800 40 50 60 (aus dem Ausland: +41 62 286 12 12) oder in einem Swisscom Shop Kontakt mit uns aufnehmen.

Vertrag übernehmen

Sie können den Vertrag der verstorbenen Person zu den gleichen Konditionen weiterführen und so die bestehenden Dienste weiternutzen. Die Telefonnummer des Anschlusses bleibt ebenfalls erhalten.

Mobile-Abo

Um einen Mobile-Vertrag zu übernehmen, benötigen wir aus rechtlichen Gründen eine Identifikation vor Ort. Gehen Sie dazu mit Ihrem gültigen Ausweis CH-Reisepass, CH-ID, Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung und der Sterbeurkunde der verstorbenen Person im Swisscom Shop vorbei.

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Festnetz, Internet, TV

Wenn Sie einen Festnetzvertrag (inkl. Rufnummer oder auch Internet und TV) übernehmen möchten, melden Sie uns dies telefonisch unter 0800 800 800 oder in einem Swisscom Shop.

Prepaid-Nummer

Einen Prepaid-Anschluss müssen Sie nicht kündigen, da keine Vertragsverbindung mit Swisscom besteht. Wenn Sie die Nummer weiterhin nutzen möchten, können Sie diese in einem Swisscom Shop auf Ihren Namen übertragen lassen. Dabei wird das verbleibende Guthaben automatisch übernommen. Beachten Sie, dass Sie die Nummer mindestens einmal im Jahr nutzen, da der Anschluss nach 12-monatiger Nichtbenutzung deaktiviert wird. 

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Todesfall

Sollten Sie den Anschluss noch einige Tage benötigen, können Sie uns auch ein Wunschdatum für die Kündigung durchgeben. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch unter 0800 800 800 oder im Swisscom Shop.

Es erleichtert die Kündigung, wenn Sie eine Vertragsnummer oder Rechnung der verstorbenen Person kennen. Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir auch mit Angaben wie Name, Geburtsdatum und Adresse alle relevanten Anschlüsse und Verträge. Im Idealfall haben Sie ausserdem die Sterbeurkunde vor sich und wissen, wohin wir die Schlussrechnung senden dürfen. Sollten Sie keine Sterbeurkunde zur Hand haben, melden Sie sich dennoch bereits bei uns. Die Urkunde können Sie nachreichen und ist nicht in jedem Fall nötig.

Wir benötigen ein amtliches Schweizer Ausweisdokument (Pass, Identitätskarte oder Niederlassungs-/Aufenthaltsbewilligung) der Person, die den Vertrag übernehmen möchte. Wenn möglich, haben Sie bei der Kontaktaufnahme bereits die Sterbeurkunde der verstorbenen Person zur Hand. Diese brauchen wir im Fall einer Übernahme der E-Mail-Adresse, kann aber auch nachgereicht werden.

Ja, Sie können bestehende E-Mail-Adressen im Kündigungs- sowie im Vertragsübernahmefall übernehmen. Da Sie dadurch persönliche Daten einsehen, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Melden Sie sich am besten telefonisch bei uns, damit wir Sie bei diesem Vorgehen begleiten können.

Ihre TV-Aufnahmen, gekauften Filme und Pakete und stehen Ihnen bei einer Übernahme wie gehabt zur Verfügung.

Nein, eine Übernahme bringt für Sie keine Installationsaufwände. Sie können bestehende Geräte (zum Beispiel Router und TV-Box) weiterbenutzen.

Bei Mobile-Verträgen gibt es keinen Unterbruch. Bei der Übernahme von Festnetz, Internet oder TV kann es leider am Morgen der Übernahme zu kurzen Unterbrüchen kommen. Wir sind bemüht, diese so kurz wie möglich zu halten.

Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch unter 0800 800 800 bei uns. Das Vorgehen ist aufgrund notwendiger amtlicher Dokumente komplexer, daher möchten wir sie in diesem Fall persönlich begleiten.

Die bestehenden Verträge lösen wir ohne Kündigungsfristen oder Kündigungskosten per sofort auf oder übertragen diese schnellstmöglich auf den neuen Inhaber. Somit generieren die Verträge keine neuen Kosten. Allfällige Restausstände genutzter Dienste vergangener Monate und/oder verbleibende Geräteratenzahlungen erhalten Sie in einer detaillierten Übersicht. Gerne können Sie uns gleichzeitig mit der Kündigung- oder dem Übernahmewunsch auch die Adresse melden, an die wir die Schlussrechnung senden dürfen.

Kontaktieren Sie uns für die Kündigung eines Geschäftsanschlusses über die Nummer 0800 055 055 oder im Swisscom Shop. Bei Verträgen, die auf Grossfirmen lauten, müssen Sie sich beim jeweiligen Unternehmen melden. Um eine solche Nummer zu übernehmen, melden Sie sich bitte ebenfalls direkt bei diesem Unternehmen.

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