Wir bedauern, dass eine dir nahe Person gestorben ist. Melde uns den Todesfall und wir kündigen den Vertrag per sofort und ohne Zusatzkosten. Oder du kannst das Abo der verstorbenen Person übernehmen.
Den Todesfall kannst du schriftlich oder telefonisch melden und laufende Abos kündigen. Du brauchst dafür die folgenden Angaben:
So kannst du ein Swisscom Abo einer verstorbenen Person übernehmen, statt zu kündigen:
Um einen Mobile-Vertrag zu übernehmen, benötigen wir aus rechtlichen Gründen eine Identifikation vor Ort.
Das brauchst du dazu:
Für die Übernahme eines Festnetz-Abos melde dich telefonisch oder in einem Swisscom Shop.
Das brauchst du dazu:
Für die Übernahme eines TV- oder Internetanschlusses melde dich telefonisch oder in einem Swisscom Shop.
Das brauchst du dazu:
Bei einem Prepaid-Anschluss musst du nichts unternehmen. Es besteht keine Vertragsbindung mit Swisscom.
Für die Übernahme einer Prepaid-Nummer brauchen wir aus rechtlichen Gründen eine Identifikation vor Ort.
Hinweis: Das restliche Guthaben wird automatisch übernommen. Nutze die Nummer mindestens 1 Mal pro Jahr. Sonst wird der Anschluss nach 12 Monaten ohne Nutzung deaktiviert.
Im Todesfall nehmen wir Kündigungen und Übernahmen per sofort vor, ohne Kündigungsfrist oder Zusatzkosten.
Nein, bei einer Kündigung oder Vertragsübernahme im Todesfall muss der Todesschein bereits bei der Meldung vorhanden sein.
Brauchst du den Anschluss noch ein paar Tage, kannst du uns auch ein Wunschdatum für die Kündigung angeben.
Für allfällige offene Rechnungsbeträge oder Ratenzahlungen erhältst du eine detaillierte Übersicht. Du bestimmst, wohin wir die Schlussrechnung senden dürfen.
Bei Mobile-Verträgen gibt es keinen Unterbruch. Bei der Übernahme von Festnetz, Internet oder TV kann es leider am Morgen der Übernahme zu kurzen Unterbrüchen kommen. Wir sind bemüht, diese so kurz wie möglich zu halten.
Nein, du kannst bestehende Geräte (zum Beispiel Router und TV-Box) weiterbenutzen.
Kontaktiere uns über die Nummer 0800 055 055 oder komm in einen Swisscom Shop vorbei. Lautet der Vertrag auf eine Grossfirma, melde dich für die Nummernübernahme beim jeweiligen Unternehmen.
Wenn du die Zugangsdaten zur E-Mail-Adresse hast, kannst du diese an dein Konto abtreten.
Solltest du die Zugangsdaten nicht besitzen, kannst du diese über das Formular beantragen.
Berechtigte Personen können den Zugriff auf die digitalen Dienste der verstorbenen Person (z. B. E-Mail oder myCloud) beantragen.
Aus Datenschutzgründen benötigen wir dafür eine Kopie der Todesurkunde. Nutze dazu bitte unser Formular für den Antrag auf Zugriff.
Brauchst du jemanden zum Reden? Die Dargebotene Hand hat ein offenes Ohr, rund um die Uhr, vertraulich und kostenlos.
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