Wechseln Sie spontan zu einem unseren Mobile Abos. Wir übernehmen Ihre Kündigungsgebühren bis zu 500.–.*
Beste Netzabdeckung
Bester Service 24/7
Nachhaltiges Engagement
Wählen Sie online Ihr gewünschtes blue Mobile-Abo aus und bestellen Sie dieses mit oder ohne Handy. Während des Bestellprozesses geben Sie die Rufnummer von Ihrem Abo beim aktuellen Anbieter an.
Swisscom übernimmt alle Formalitäten und die Restkosten von bis zu 500.– für Sie. Laden Sie die Abschlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters nach der Bezahlung auf dieser Seite hoch. Sie erhalten im Informationsschreiben den Link zur Webseite zugestellt.
Nach der Prüfung der hochgeladenen Dokumente vergüten wir Ihnen die Kosten von bis zu 500.– mittels Gutschrift auf die folgenden 12 Monate.
Tipp: Wenn Sie diese Seite auf Ihrem Handy öffnen, können Sie die Rechnung direkt fotografieren und hochladen.
Das Swisscom Wechselangebot ermöglicht es, jederzeit von den Vorteilen der blue Mobile zu profitieren. Dazu werden bei einem Anbieterwechsel mit frühzeitiger Portierung (Rufnummer wird übernommen) allfällige Wechselkosten bis 500.– übernommen. Nach Übermittlung der Abschlussrechnung wird der Betrag verteilt über die nächsten 12 Monate auf der Swisscom Rechnung gutgeschrieben.
Mit dem Wechselangebot können einzelne Kunden oder ganze Haushalte, unabhängig von möglichen Vertragslaufzeiten bei anderen Anbietern von blue Mobile und deren Vorteilen profitieren. Die Rückzahlung der Wechselkosten gilt bei einer frühzeitigen Nummernportierung mit einem Vertragsabschluss eines blue Mobile S, M oder L für 24 Monate (exkl. Portierungen von Coop Mobile, M-Budget und Wingo).
Wechselkosten sind Kosten, welche bei einer Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (in der Regel 24 Monate) anfallen. In der Regel setzen sich die Kosten bei einer frühzeitigen Vertragskündigung aus den ausstehenden Abogebühren oder Geräteratezahlungen zusammen (Anzahl Monate bis zum Vertragsende mal Abogebühr oder Geräterate). Hinzukommen kann je nach Anbieter auch eine Bearbeitungsgebühr.
Ja, auch die Kosten für die Geräte-Ratenzahlung ist Bestandteil der Rückerstattung. Bei einem Portierungsauftrag resp. Kündigung des Abos mit Geräte-Ratenzahlung löst dies automatisch eine Abschlussrechnung der Geräte-Ratenzahlung aus.
Sobald die Abschlussrechnung eintrifft muss diese von Ihnen beglichen werden. Für die Rückerstattung laden Sie anschliessend die gesamte Rechnung auf dieser Seite (swisscom.ch/wechselangebot) hoch oder schicken eine Kopie an:
Swisscom (Schweiz) AG
B2C-CUC-BM-OL
Postfach
4601 Olten
Gewissen Anbieter (z.B. UPC Sunrise) senden anstelle einer Schlussrechnung weiterhin monatliche Rechnungen bis zum Ende der Vertragsdauer. Da Sie somit keine Abschlussrechnung besitzen, laden Sie bitte eine Monatsrechnung sowie die Kündigungsbestätigung hoch. Damit kann Swisscom den Betrag der Rückerstattung berechnen, welcher verteilt über die nächsten 12 Monate auf der Swisscom Rechnung gutgeschrieben wird. Bitte bezahlen Sie die Monatsrechnungen des bisherigen Anbieters bis zum Ende.
Sie profitieren nur vom Wechselangebot, wenn Sie frühzeitig aus dem Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter austreten. Geben Sie daher bei der Portierung Ihr Wunschdatum (online frühestens nach 30 Tagen möglich) ein und nicht "auf Ende der Vertragslaufzeit".
Ja, die Rückzahlung erfolgt nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
In der Regel erfolgt die monatliche Gutschrift auf der nächsten Rechnung. Wird die Abschlussrechnung gegen Ende Monat eingesandt, kann eine Gutschrift auf der nächsten Rechnung nicht garantiert werden. Die erste Gutschrift erfolgt dann auf der übernächsten Rechnung.
Die erste Gutschrift erfolgt pro rata, das heisst es ist der Teilbetrag für die Anzahl Tage vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei Swisscom bis Ende des Monats. Der Restbetrag der ersten Gutschrift wird mit der letzten Rückzahlung der Wechselkosten auf der Rechnung gutgeschrieben.