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Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag 8 Uhr bis 20 Uhr

Freizeit­versicherung

sure.

Abgesichert, ob auf Reisen oder an Events

Grosse Vorfreude auf die Ferien oder das Konzert? Krankheit oder Unfall können Ihre Pläne durchkreuzen.
Keine Sorge – mit der Freizeitversicherung von Swisscom sure sind Sie auf der sicheren Seite.

Was ist Swisscom sure?

Swisscom sure vermittelt flexible Versicherungen, angepasst auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse.

Freizeitversicherung in Zusammenarbeit mit unserer Partnerin Europäische Reiseversicherung ERV.

Was versichert die Freizeit­versicherung?

Die Freizeitversicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen – Annullierung und Hilfe in einer Notlage. Die beiden Komponenten können Sie einzeln oder kombiniert abschliessen, flexibel 1 bis 22 Tage.

Bei Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen übernimmt die Versicherung die Kosten bis zum versicherten Betrag, die durch die Annullierung der Reise oder der Eventteilnahme entstanden sind.

Sie müssen aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung Ihre Reise abbrechen. Die Versicherung übernimmt die versicherten Kosten der restlichen Reisezeit, sprich der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Falls Sie eine Reise absagen müssen, verlangt der Veranstalter oft eine Gebühr. Auch diese Stornierungskosten sind im Rahmen Ihrer Versicherungssumme gedeckt.

Unsere SOS-Assistance deckt Kosten im Zusammenhang mit Such- und Bergungsmassnahmen von bis zu CHF 10'000.–.

Bei medizinischen Notfällen übernimmt die Versicherung die Kosten für den Transport ins nächste Spital.

Wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines Zwischenfalls unterbrechen müssen, übernimmt die Versicherung die dadurch entstandenen Mehrkosten von bis zu CHF 1'500.–.

Sollten Sie im Ausland ins Krankenhaus müssen, stellt die Versicherung einen Kostenvorschuss bereit. So können Sie sich auf die notwendige medizinische Versorgung konzentrieren.

Ist aus medizinischen Gründen eine Repatriierung notwendig oder handelt es sich sogar um einen Todesfall, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rückführung in die Heimat. 

Alle Vorteile im Überblick

 

Weltweiter Schutz

Ihre Versicherung gilt in der Schweiz und überall auf der Welt.

 

Auf Tagesbasis abschliessbar

Passen Sie Ihre Versicherung flexibel an Ihre Freizeitpläne an, von 1 bis 22 Tage.

 

Flexible Tarife

Ob alleine, mit der Familie oder in einer Gruppe: Unsere Tarife sind Ihren Ansprüchen angepasst.

 

Digitale Verwaltung

Ihre Policen finden Sie ganz einfach in My Swisscom (Web und App).

 

24/7 Assistance-Versicherung

Rund um die Uhr erreichbare Hotline, um Ihnen bei Reisezwischenfällen zu helfen.

Notfallnummern

Wen wollen Sie versichern?

Passen Sie Ihr gewähltes Paket im nächsten Schritt nach Ihren Wünschen an.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Bereits woanders
versichert?

Was passiert im Schadensfall?

Die Ferien fallen ins Wasser oder Sie können aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls das langersehnte Konzert nicht besuchen. Ihre Freizeitversicherung sorgt dafür, dass Sie wenigstens nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Sie verpassen wegen einer Grippe Ihr Lieblingskonzert

Zugticket, Zeltplatz und Konzertticket haben Sie aber schon gekauft. Keine Sorge. Gehen Sie zum Arzt, um ein Arztzeugnis zu bekommen, lehnen Sie sich zurück und erholen Sie sich gut.

Sie melden den Schaden 

Laden Sie Ihr Arztzeugnis und die Quittungen des entstandenen Schadens (Kaufquittung der Festivaltickets, Zugticket, Zeltplatz-Rechnung) hoch.

Sie erhalten die Kosten zurückerstattet

Ihre hochgeladenen Dokumente werden überprüft. Sind alle notwendigen Dokumente beim Versicherer, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

Was passiert im Schadensfall?

Sie verunfallen in den Ferien oder müssen im Ausland ins Spital und können Ihre Reise nicht fortsetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Sie werden während einer Reise krank

Ob kleiner oder grösserer Notfall: im Ausland auf medizinische Hilfe angewiesen zu sein, ist nie angenehm. Die Notrufzentrale ist immer für Sie da, um die Lage zu beurteilen und die nötigen Schritte einzuleiten. 

Sie kontaktieren die 24-Stunden-Alarmzentrale von ERV

Rufen Sie die Alarmzentrale unserer Partnerin ERV an. Diese berät Sie beim weiteren Vorgehen und organisiert die erforderliche Hilfe – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag.

Die Alarmzentrale koordiniert das Vorgehen

Die Zentrale leitet die erforderlichen Massnahmen ein. Sie klärt mit Ihnen, ob die Reise abgebrochen werden muss und hilft bei der Organisation einer ungeplanten Rückreise.

Sie laden Ihre Unterlagen hoch

In My Swisscom oder über diese Webseite melden Sie den Schaden. Laden Sie die Belege wie Reiseunterlagen und Quittungen für die entstandenen Mehrkosten hoch.

Sie erhalten die Kosten zurückerstattet

Ihre eingereichten Dokumente werden überprüft. Sind alle notwendigen Unterlagen beim Versicherer, erhalten Sie Ihr Geld.

Noch Fragen?
Wir helfen gerne.

Ja, die Freizeitversicherung ist auch eine Reiseversicherung. Annullierungskosten und SOS-Assistance-Kosten werden für Reiseleistungen im In- und Ausland erbracht, wenn diese wegen eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden können. Der Vorteil der Freizeitversicherung ist, dass Sie diese flexibel für den spezifischen Zeitraum Ihrer Reise oder Ihrer Freizeitaktivität abschliessen können (1 bis 22 Tage) und nicht einen Vertrag für ein ganzes Jahr abschliessen.

Im Leben kann es immer zu unvorhersehbaren Ereignissen, wie Unfällen oder Krankheiten kommen. Das kann dazu führen, dass man eine Freizeitaktivität oder eine Reise nicht antreten kann, sie abbrechen muss oder auf medizinische Hilfe angewiesen ist. Die Freizeitversicherung schützt Sie im Falle eines versicherten Ereignisses vor dem finanziellen Schaden.

Damit Sie sich über Swisscom sure versichern lassen können, müssen Sie in der Schweiz wohnhaft, volljährig und Swisscom Kunde sein (Telefonie oder Internet).

Die Freizeitversicherung von Swisscom sure setzt sich aus zwei Komponenten (Annullierungskosten und SOS-Assistance) zusammen, die gemeinsam oder einzeln abgeschlossen werden können. Je nach Wahl der Komponenten deckt die Freizeitversicherung Kosten, die entstehen, wenn eine Reise oder Freizeitaktivität annulliert oder abgebrochen werden muss, aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses.

Ja, Sie können Ihre Freizeitversicherung kurzfristig abschliessen. Die SOS-Assistance tritt direkt nach Abschluss in Kraft. Die Annullierungskosten-Versicherung ist erst ab dem Folgetag gültig.

Die Annullierungskosten müssen vor Reiseantritt versichert werden. Das ist jedoch auch sehr kurzfristig vor der Reise möglich. Bedingung ist, dass bei Abschluss der Versicherung das versicherte Ereignis noch nicht eingetreten ist.

Die SOS-Assistance kann auch noch während der Reise abgeschlossen werden.

Falls ein Arzt bestätigt, dass Sie wegen einer Krankheit oder einem Unfall Ihre Reise nicht antreten können, annullieren Sie die Reise beim Veranstalter und melden Sie dies so schnell wie möglich Ihrer Versicherung.

Einen Schaden können Sie online bei ERV melden: Für Annullierungskosten(öffnet ein neues Fenster), für SOS-Assistance(öffnet ein neues Fenster) oder alternativ können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an den Schaden-Service von ERV wenden: Telefon +41 58 275 27 27, schaden@erv.ch.

Die Versicherung braucht ein Arztzeugnis sowie die Quittungen für die entstandenen Kosten (Annullierungs- und Stornierungskosten).

Treten während einer Schwangerschaft unvorhersehbare schwere Komplikationen auf, aufgrund derer eine Reise oder eine Freizeitaktivität nicht angetreten werden kann, abgebrochen oder verlängert werden muss, dann sind die Annullierungskosten und die Mehrkosten, die durch eine Verlängerung der Reise entstehen, bis zu Ihrer gewählten Versicherungssumme gedeckt.

Leidet eine versicherte Person an einer chronischen Krankheit, greift die Versicherung grundsätzlich und die versicherten Kosten werden bei unvorhersehbaren Ereignissen übernommen. Voraussetzung ist, dass die chronische Krankheit bei der Buchung der Reise bzw. des Events und beim Abschluss der Versicherung kein Hindernis für die Teilnahme an dieser Reise bzw. dem Event darstellt. Für diese Bestätigung sollten sich chronisch Kranke unmittelbar vor der Buchung einer Reiseleistung ihre Reisefähigkeit mit einem Arztzeugnis bestätigen lassen.

COVID-19 wird nicht mehr als pandemisch eingestuft. Eine Erkrankung wird deshalb genauso behandelt, wie beispielsweise eine Erkrankung an einer Grippe.

Ereignisse, die Folge einer Pandemie sind, sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. 

Einen Schaden können Sie online über die Website www.swisscom.ch/sure melden oder direkt in My Swisscom. Alternativ können Sie sich direkt an den Schaden-Servcie von ERV wenden, Postfach, CH-4002 Basel, www.erv.ch/schaden(öffnet ein neues Fenster), Telefon +41 58 275 27 27, schaden@erv.ch wenden.

Ja, mit der Familienfreizeitversicherung sind Ihre Kinder, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Ebenfalls versichert sind minderjährige Kinder, die nicht im selben Haushalt leben.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Annullierungskostenversicherung sowie eine SOS-Assistance haben. Die beiden Bestandteile ergänzen sich optimal.

Für beide Versicherungen gibt es verschiedene Anbieter, bspw. Krankenversicherer oder Kreditkartenanbieter. Prüfen Sie zuerst Ihren aktuellen Versicherungsschutz, bevor Sie eine neue Versicherung abschliessen.

Die Freizeitversicherung bietet weltweiten Schutz.

Der Unterschied besteht in der Dauer der Versicherung. Mit einer Jahresversicherung sind Sie während 365 Tagen ab Abschluss Ihre Versicherung versichert. Eine einmalige Freizeitversicherung greift nur während des von Ihnen gewählten Zeitraumes.

Unsere Freizeitversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Annullierungskosten und SOS-Assistance. Die Rega ist keine Versicherung. Wenden Sie sich an die Rega, um zu erfahren, welche Leistungen durch Ihre Gönnerschaft gedeckt sind.

Die Freizeitversicherung kann maximal über einen Zeitraum von 22 Tagen abgeschlossen werden. Saisonkarten oder andere Dauerkarten überschreiten diesen Zeitraum in der Regel und sind dementsprechend nicht gedeckt.

Nein, das Gepäck ist bei der Freizeitversicherung von Swisscom sure nicht versichert. Oftmals ist das Reisegepäck aber in der Hausratversicherung inbegriffen. Prüfen Sie dafür Ihre Policen.

Falls Sie wegen Ausfalls oder Verspätung eines öffentlichen Transportmittels Ihren Flug verpassen, dann sind die damit verbundenen Mehrkosten im Rahmen Ihrer Versicherungssumme durch die Freizeitversicherung gedeckt.

Bei den Annullierungskosten kann je nach Dauer der Reise zwischen 3 Versicherungssummen gewählt werden. Bei der SOS-Assistance schwanken die Limiten je nach Leistung zwischen CHF 1'500.– und unbegrenzt. Mehr erfahren Sie mit unserem online Prämienrechner und auf der letzten Seite in den AGB.

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Das Customer Care Team von Swisscom sure hilft Ihnen gerne weiter.
Von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr.

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Ob Sturz-, Display- oder Wasserschaden: Mit dem rundum Schutz sind Sie vor den finanziellen Folgen einer Reparatur geschützt.