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Haushalts­versicherung im Abo

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Paket

Privathaftpflicht

  • Personenschäden Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheits­schädigung von Personen.

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  • Sachschäden Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, Tötung, Verletzung oder Verlust von Tieren.

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Zusatzoptionen

  • Grobfahrlässigkeitsverzicht Versicherungen sind berechtigt, Leistungskürzungen vorzunehmen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Mit dieser Zusatzversicherung schützen Sie sich auch bei grobfahrlässigem Handeln.

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  • Führen fremder Motorfahrzeuge Schäden, die Sie als Lenker von gelegentlich geliehenen Motorfahrzeugen an diesen Fahrzeugen verursachen.

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Hausrat

  • Feuer Schäden am Hausrat, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Ebenfalls versichert sind Sengschäden und Schäden an versicherten Sachen, die unabsichtlich Hitze oder Wärme ausgesetzt werden.

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  • Elementarereignisse Versichert sind Schäden am Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

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  • Diebstahl Schäden am Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Beraubung und Einfachen Diebstahl. Als Einfacher Diebstahl gilt das Einschleichen von Tätern in die Wohnung, z.B. durch ein nur angelehntes Fenster, die versicherte Sachen entwenden.

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  • Wasser Versichert sind Schäden am Hausrat durch Flüssigkeiten, die aus Leitungen und Anlagen austreten.

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Zusatzoptionen

  • Elektrokasko Zum Hausrat gehörende Elektrogeräte. Sprich Geräte, die mit Strom aus Batterie oder Steckdose betrieben werden, wie z.B. Handy, Laptop, Fernseher oder Staubsauger.

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  • Einfacher Diebstahl
    auswärts Sachen, die Sie unterwegs bei sich tragen und die gestohlen werden.

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  • Glasbruch
    (2 Optionen) Mobiliarglas
    Bruchschäden an Verglasungen von Möbeln oder Tischplatten aus Glas.

    Alle Gläser
    Bruchschäden an Mobiliarglas und an Gebäudeverglasungen sowie glasähnlichen Baustoffen bei Ihnen zu Hause. Nebst Glasbestandteilen von Möbeln auch Bruchschäden an Lavabos, Keramik-Kochflächen und natürlich Fenstern.

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  • Tiefkühlgut Schäden an Ihren Lebensmitteln, die Sie zu Hause in Tiefkühltruhen oder -Schränken aufbewahren, wenn das Gerät durch einen Ausfall des Kühlaggregats versagt hat und die Lebensmittel verdorben sind.

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Paket wählen

Haushalt
S

Das Wichtigste, ohne Schnickschnack

Privathaftpflicht

Zusatzoptionen

Hausrat

Zusatzoptionen

ab 13.90 pro Monat Berechnungsgrundlage 05.02.2025

Geburtsdatum: 28.02.06
Startdatum: 06.01.25
Adresse: 8032 Zürich
Gebäude: Mehrfamilienhaus mit max. 3 Wohnungen
Zimmer: 1 zur Miete
Personen: 1 Erwachsener
Einrichtungsstandard: Einfach
Versicherungssumme: CHF 36'000

Haushalt
M

Mehr Deckung, weniger Kopfzerbrechen

Privathaftpflicht

Zusatzoptionen

Hausrat

Zusatzoptionen

ab 30.10 pro Monat Berechnungsgrundlage vom 05.02.2025

Geburtsdatum: 28.02.06
Startdatum: 06.01.25
Adresse: 8032 Zürich
Gebäude: Mehrfamilienhaus mit max. 3 Wohnungen
Zimmer: 1 zur Miete
Personen: 1 Erwachsener
Einrichtungsstandard: Einfach
Versicherungssumme: CHF 36'000

Haushalt
L

Das Rundum-Sorglos-Paket

Privathaftpflicht

Zusatzoptionen

Hausrat

Zusatzoptionen

ab 34.40 pro Monat Berechnungsgrundlage vom 05.02.2025

Geburtsdatum: 28.02.06
Startdatum: 06.01.25
Adresse: 8032 Zürich
Gebäude: Mehrfamilienhaus mit max. 3 Wohnungen
Zimmer: 1 zur Miete
Personen: 1 Erwachsener
Einrichtungsstandard: Einfach
Versicherungssumme: CHF 36'000

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Dann stellen Sie es sich flexibel zusammen.

Deckungen im Detail

Was versichert die Haushaltsversicherung?

Privathaftpflicht

Was ist versichert

Die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für Körperschäden, die sie anderen Personen zufügen.

Beispiel:

Sie fahren mit dem Fahrrad einen Fussgänger an. Die Person stürzt und erleidet einen Armbruch sowie Prellungen. Aufgrund der Verletzungen ist eine mehrwöchige medizinische Behandlung erforderlich, die eine Operation und eine Rehabilitation umfasst. Zudem kann die Person während mehrerer Wochen nicht arbeiten.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Notfallbehandlung und Spitalkosten

12'500.–

Rehabilitation und Physiotherapie

2'500.–

Total Schaden
15'000.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
14'800.–
Was ist nicht versichert

Schäden an Personen, die mit Ihnen zusammenleben.

Beispiel:

Sie stossen beim Sport versehentlich Ihre Mitbewohnerin um und sie erleidet dabei eine Knieverletzung. Die Behandlungskosten und eventuell entstehender Verdienstausfall Ihrer Mitbewohnerin werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen, da sie mit Ihnen zusammenlebt.

Wie helfen wir Ihnen

Begründete Ansprüche der geschädigten Person werden von der Versicherung bis zur gedeckten Summe übernommen. Werden unbegründete Ansprüche an Sie gestellt, werden diese von der Versicherung abgelehnt (sogenannter passiver Rechtsschutz).

Selbstbehalt bei Schadenfällen

CHF 200.–

Versicherungssumme

Wählbar: CHF 5 Mio. oder CHF 10 Mio.

Hinweis

Viele dieser Kosten werden durch den gesetzlichen Unfallversicherer übernommen, welcher später jedoch auf die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers regressiert. Ungedeckte Lohnausfälle und andere Kosten werden durch die Privathaftpflichtversicherung direkt übernommen. 

Was ist versichert

Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, Tötung, Verletzung oder Verlust von Tieren.

Beispiel:

Beim Fussballspielen mit Freunden schiessen Sie den Ball etwas zu stark und er fliegt über den Gartenzaun in das Fenster des Nachbarn. Die Fensterscheibe geht zu Bruch und muss ersetzt werden.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Notfallmässiger Ersatz des Fensters

500.–

Erneuerung der Fensterscheibe

1'500.–

Total Schaden
2'000.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
1'800.–

Zusatzoptionen

Was ist versichert

Versicherungen sind berechtigt, Leistungskürzungen vorzunehmen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Mit dieser Zusatzversicherung schützen Sie sich auch bei grobfahrlässigem Handeln.

Beispiel:

Sie fahren mit dem Fahrrad bei Rot über eine Kreuzung und kollidieren dabei mit einem Auto. Am Auto entsteht ein erheblicher Sachschaden. Trotz der groben Verletzung der Verkehrsregeln werden die Kosten für den Schaden vollständig übernommen.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Reparaturkosten am Auto

4'500.–

Total Schaden
4'500.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
4'300.–
Was ist nicht versichert

Die Versicherung greift nicht, wenn die grobe Fahrlässigkeit auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

Die versicherte Person

  • ist in alkoholisiertem Zustand,
  • ist unter Drogeneinfluss,
  • hat Medikamente missbraucht.

Beispiel:

Sie fahren angetrunken Fahrrad, missachten ein Rotlicht und verletzen deshalb einen Fussgänger.

Wie helfen wir Ihnen

Bei Schäden, die durch grobfahrlässiges Handeln entstanden sind, verzichtet die Versicherung auf eine Leistungskürzung. Ausgenommen die nicht versicherten Fälle.

Was ist versichert

Schäden, die Sie als Lenker von gelegentlich geliehenen Motorfahrzeugen an diesen Fahrzeugen verursachen.

Beispiel:

Sie leihen sich das Auto eines Freundes und fahren beim Ausparkieren gegen einen Pfosten. Am geliehenen Fahrzeug entsteht ein Schaden, während der Pfosten unbeschädigt bleibt.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Reparaturkosten am geliehenen Fahrzeug

4’000.–

Schäden am Pfosten

Keine

Total Schaden
4'000.–

Selbstbehalt
500.–
Entschädigung durch die Versicherung
3'500.–
Was ist nicht versichert

Schäden an Fahrzeugen,

  • die Sie mehr als 25 Tage pro Kalenderjahr leihen,
  • mit über 3'500 Kilogramm Gewicht,
  • an Miet- und Sharingfahrzeugen.

Beispiel:

Sie fahren einmal pro Woche mit dem Auto eines Freundes zur Arbeit und streifen bei Einparkieren eine kleine Mauer, wodurch die Seitentüren des Autos zerkratzt werden.

Wie helfen wir Ihnen

Die Reparaturkosten des von Ihnen verursachten Schadens werden übernommen. Wenn das gelenkte Fahrzeug über eine Vollkaskoversicherung verfügt, übernimmt die Versicherung den Selbstbehalt sowie den Bonusverlust.

Wie funktioniert die Deckung «Führen fremder Motorfahrzeuge»?
  1. Wenn das geliehene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
    In diesem Fall müssten Sie die gesamten Reparaturkosten für das geliehene Fahrzeug selbst tragen (hier: CHF 4’000.–). Die Deckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» greift in solchen Fällen und übernimmt die Kosten, sodass Sie nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.
  2. Wenn das geliehene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
    Die Kaskoversicherung des Fahrzeugs deckt die Reparaturkosten.
    Es fallen jedoch folgende Kostenpunkte für den Halter des Fahrzeugs an:
    • Selbstbehalt: Zum Beispiel CHF 1’000.–, die der Halter selbst zahlen muss.
    • Bonusverlust: Durch den Schadenfall kann die Versicherungsprämie des Fahrzeugs steigen.

Mit der Deckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» werden sowohl der Selbstbehalt als auch der Bonusverlust abgedeckt.

Wann ist die Deckung besonders wichtig?

Die Deckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» ist besonders relevant, wenn das geliehene Fahrzeug keine Kaskoversicherung hat. Ohne diese Deckung müssten Sie im Schadenfall die gesamten Reparaturkosten für das geliehene Fahrzeug selbst übernehmen. Mit dieser Deckung sind Sie vor hohen finanziellen Belastungen geschützt.

Zu beachten ist dabei, dass diese Zusatzversicherung dann für Sie einspringt, wenn die Nutzung des Fahrzeuges während maximal 25 Tagen pro Kalenderjahr erfolgt.

Hausrat

Was ist versichert

Schäden am Hausrat, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Ebenfalls versichert sind Sengschäden und Schäden an versicherten Sachen, die unabsichtlich Hitze oder Wärme ausgesetzt werden.

Beispiel:

Sie geniessen einen entspannten Abend, zünden eine Kerze an und Ihre Katze schlägt die Kerze um.  Die Kerze entfacht ein Feuer – und plötzlich steht Ihr Wohnzimmer in Flammen. Ihr Sofa, der Couchtisch und viele persönliche Dinge werden vom Feuer beschädigt.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz der Möbel

5'500.–

Ersatz von Vorhängen, Teppiche

2'000.–

Reinigung des Hausrats

4'000.–

Total Schaden
11'500.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
11'300.–
Was ist nicht versichert

Schäden, die durch Einwirkung von Strom entstehen.

Beispiel:

Überspannungsschäden an Haushaltsgeräten oder Laptop, Computer, etc.

Wie helfen wir Ihnen

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten beschädigter Sachen oder entschädigt die zerstörten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Selbstbehalt bei Schadenfällen

CHF 200.–

Was ist versichert

Versichert sind Schäden am Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Beispiel:

Nach einem heftigen Regenfall staut sich Wasser vor Ihrer Wohnung und dringt durch Türen in Ihr Zuhause ein. Der Esstisch, Stühle, das Sofa und der Teppich sind komplett durchnässt. Auch persönliche Gegenstände wie Kinderspielzeug und eine Spielkonsole bleiben nicht verschont.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz von Esstisch und Stühlen

3'000.–

Ersatz des Sofas

2'500.–

Reinigung des Teppichs

600.–

Ersatz von Möbeln

5'000.–

Ersatz von beschädigten Kinderspielsachen

500.–

Ersatz der Spielkonsole

700.–

Total Schaden
12'300.–

Selbstbehalt
500.–
Entschädigung durch die Versicherung
11'800.–
Was ist nicht versichert

Schäden, die durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen oder Rückstau von Wasser aus der Kanalisation entstehen.

Beispiel:

Die Mauer eines Stausees bricht und überschwemmt Ihren Wohnort.

Wie helfen wir Ihnen

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten beschädigter Sachen oder entschädigt die zerstörten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Selbstbehalt bei Schadenfällen

CHF 500.–

Hinweis:

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihren beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Teppichen, Elektronik und Ihrem sonstigen Hausrat. Schäden an fest verbauten Teilen der Wohnung, wie Wänden, Türen oder dem Boden, sind über die Gebäudeversicherung versichert.

Was ist versichert

Versichert sind Schäden am Hausrat durch Flüssigkeiten, die aus Leitungen und Anlagen austreten.

Beispiel:

In Ihrer Küche platzt plötzlich ein Wasserrohr. Wasser breitet sich unaufhaltsam aus, durchnässt Ihre Kochbücher und Lebensmittelvorräte. Im angrenzenden Esszimmer werden auch Möbel, wie Ihr Esstisch, Stühle und der Teppich, beschädigt.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz von beschädigten Kochbüchern

500.–

Ersatz von beschädigten Lebensmittelvorräten

500.–

Reparatur des Esstisches

1'500.–

Reparatur von vier Esszimmerstühlen

1'000.–

Reinigung und Trocknung des Esszimmerteppichs

600.–

Ersatz des Sofas im Esszimmer

2'000.–

Total Schaden
6'100.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
5'900.–
Was ist nicht versichert

Schäden, die in den Ereignissen Feuer und Elementar versichert sind oder Schäden durch Regenwasser, das durch offene Fenster und Türen eintritt.

Beispiel:

Sie lassen das Fenster offen, während Sie zur Arbeit gehen. Es regnet ins Wohnzimmer, der Fernseher wird komplett durchnässt und geht kaputt.

Wie helfen wir Ihnen

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten beschädigter Sachen oder entschädigt die zerstörten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Selbstbehalt bei Schadenfällen

CHF 200.–

Hinweis:

Fest verbaute Gegenstände wie Küchenmöbel, der Parkettboden oder eingebaute Elektrogeräte, die Teil der Einbauküche sind (z. B. Geschirrspüler oder Kühlschrank), gehören zum Gebäude und sind über die entsprechende Gebäudeversicherung gedeckt. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihren beweglichen Gegenständen ab.

Was ist versichert

Schäden am Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Beraubung und Einfachen Diebstahl. Als Einfacher Diebstahl gilt das Einschleichen von Tätern in die Wohnung, z.B. durch ein nur angelehntes Fenster, die versicherte Sachen entwenden.

Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und merken, dass eingebrochen wurde. Schmuck, Bargeld und Ihr privater Laptop sind verschwunden.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz Schmuck

5'000.–

Ersatz Bargeld

500.–

Ersatz Laptop

1'500.–

Total Schaden
7'000.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
6'800.–
Hinweis:

Sofern Sie Mieter der Wohnung sind, werden die Reparaturkosten des beschädigten Fensters vom Vermieter übernommen. Die Kosten wären jedoch auch über die Hausratversicherung gedeckt, was für Eigentümer der Wohnung relevant ist.

Zusatzoptionen

Was ist versichert

Zum Hausrat gehörende Elektrogeräte. Sprich Geräte, die mit Strom aus Batterie oder Steckdose betrieben werden, wie z.B. Handy, Laptop, Fernseher oder Staubsauger.

Beispiel:

Ihr Laptop fällt Ihnen aus der Hand und schlägt auf dem Boden auf. Beim Aufheben merken Sie, dass er irreparabel beschädigt ist.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz des Laptops

1'800.–

Total Schaden
1'800.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
1'600.–
Was ist nicht versichert

Geräte, die zum Gebäude gehören. Dateien wie Fotos oder Anwendungsprogramme, die sich auf den beschädigten Geräten befinden oder Schäden, die durch das Beissen von Haustieren verursacht werden.

Beispiel:

Sie lassen beim Herausnehmen aus dem Ofen den schweren Topf fallen und die Backofentüre wird beschädigt.

Wie helfen wir Ihnen

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten beschädigter Sachen oder entschädigt die zerstörten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Was ist versichert

Sachen, die Sie unterwegs bei sich tragen und die gestohlen werden.

Beispiel:

Sie machen einen Ausflug in die Stadt und stellen im Café fest, dass Ihr Rucksack gestohlen wurde. Darin befanden sich Ihre Kamera, Ihr Tablet und Ihr Portemonnaie  mit wichtigen Ausweisen.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz des Rucksacks

100.–

Ersatz der Kamera

1'200.–

Ersatz des Tablets

600.–

Ersatz der Ausweise

200.–

Total Schaden
2'100.–

Selbstbehalt
200.–
Entschädigung durch die Versicherung
1'900.–
Was ist nicht versichert

Bargeld, Schäden durch Verlieren oder Verlegen von Sachen.

Beispiel:

Ihnen werden unterwegs CHF 100.– aus der Tasche gestohlen.

Wie helfen wir Ihnen

Im Schadenfall kommt die Versicherung für den Ersatz der entwendeten, versicherten Gegenstände auf.

Hinweis:

Ihr Bargeld ist bei einfachem Diebstahl auswärts nicht versichert.

Mobiliarglas (Option 1)
Was ist versichert

Bruchschäden an Verglasungen von Möbeln oder Tischplatten aus Glas.

Beispiel:

Beim Abräumen Ihres Esstisches fällt Ihnen eine Gusseisenpfanne  aus der Hand. Sie schlägt auf die Glastischplatte, die dabei in tausend Scherben zerbricht.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz Glastischplatte

1'000.–

Total Schaden
1'000.–

Selbstbehalt
0.–
Entschädigung durch die Versicherung
1'000.–
Alle Gläser (Option 2)
Was ist versichert

Bruchschäden an Mobiliarglas und an Gebäudeverglasungen sowie glasähnlichen Baustoffen bei Ihnen zu Hause. Nebst Glasbestandteilen von Möbeln auch Bruchschäden an Lavabos, Keramik-Kochflächen und natürlich Fenstern.

Beispiel:

Am Morgen fällt Ihnen ein Parfumflakon aus der Hand. Er fällt direkt ins Lavabo, das danach einen grossen Sprung hat.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz des Lavabos

300.–

Arbeitskosten für den Austausch

600.–

Total Schaden
900.–

Selbstbehalt
0.–
Entschädigung durch die Versicherung
900.–
Was ist nicht versichert

Schäden an Handspiegeln, Brillen und Bildschirmen aller Art (auch an Handys und anderen Kommunikationsmitteln).

Beispiel:

Sie setzen sich auf Ihre Brille und die Gläser zerbrechen.

Wie helfen wir Ihnen

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten beschädigter Sachen oder entschädigt die zerstörten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Was ist versichert

Schäden an Ihren Lebensmitteln, die Sie zu Hause in Tiefkühltruhen oder -Schränken aufbewahren, wenn das Gerät durch einen Ausfall des Kühlaggregats versagt hat und die Lebensmittel verdorben sind.

Beispiel:

Es kommt zu einem Stromausfall, und Ihr Gefrierschrank fällt für mehrere Stunden aus. Die darin gelagerten Lebensmittel, darunter teure Fleischprodukte, Glacé und Tiefkühlgemüse, verderben komplett.

Kostenaufstellung bei Schadenfall

Ersatz Lebensmittel

800.–

Total Schaden
800.–

Selbstbehalt
0.–
Entschädigung durch die Versicherung
800.–
Was ist nicht versichert

Schäden, die durch bewusste Abschaltung des Kühlaggregats entstehen.

Beispiel:

Bevor Sie in die Ferien gehen, schalten Sie das Kühlaggregat ab, um Strom zu sparen. Vergessen dabei aber, dass noch Lebensmitteln in der Tiefkühltruhe sind.

Wie helfen wir Ihnen

Entschädigung der verdorbenen Lebensmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Ihre Vorteile

Einfach online abschliessen

Die Versicherungs-Abos können Sie einfach und mit wenigen Klicks online abschliessen. Ohne Papierkram und komplizierte Beratungsgespräche.

Monatlich zahlbar

Die Versicherungs-Abos können Sie bequem und wie gewohnt über Ihre Swisscom Rechnung  bezahlen. Funktioniert also genau so wie bei den anderen Abos von Swisscom auch.

Jederzeit anpassen

Die Versicherungsdeckung anpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Versicherung so schnell und einfach anpassen, wie Sie sie abgeschlossen haben.

Monatlich kündbar

Lange Vertagslaufzeiten sind passé. Die Versicherungs-Abos können Sie monatlich kündigen. Ohne Wenn und Aber.

Alles in der My Swisscom App

Alles zu Ihren Versicherungs-Abos finden Sie in der My Swisscom App.

Police, Dokumente, Rechnungen
Schäden melden
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Wir helfen Ihnen zu uns zu wechseln.

Häufige Fragen

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, für die Sie gegenüber Dritten einstehen müssen. Personenschäden bedeutet, dass Sie eine Person unabsichtlich verletzen oder sogar töten. Sachschäden bedeutet, dass Sie das Eigentum einer anderen Person unabsichtlich zerstören, beschädigen oder gar verlieren. Aufgrund gesetzlicher Haftungs­bestimmungen – so genannter Kausalhaftungen – können sie auch für Schäden haftbar werden, die z.B. Ihre Kinder oder Haustiere verursachen. Weiter sind Mieter­schäden in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, also Beschädigungen und Zerstörungen des selbst bewohnten Mietobjekts.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie jemandem Schaden zufügen oder fremdes Eigentum beschädigen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die dadurch entstehen könnten, zum Beispiel Reparaturen oder medizinische Behandlungen.

Nein, eine Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig. Trotzdem ist sie einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn Sie jemandem Schaden zufügen – auch wenn dies unabsichtlich geschieht – haften Sie dafür. Das kann sehr schnell sehr viel Geld kosten. Begründete Ansprüche der geschädigten Person werden von der Versicherung bis zur gedeckten Summe übernommen. Werden unbegründete Ansprüche an Sie gestellt, werden diese von der Versicherung abgelehnt (sogenannter passiver Rechtsschutz).

Die Privathaftpflicht zahlt nicht nur Schäden, sie prüft auch, ob Sie überhaupt haftbar sind.

Da die Bewohner einer WG immer wieder wechseln können (Zu- und Wegzug), empfehlen wir, immer eine Privathaftpflichtversicherung pro Person abzuschliessen. So verhindern Sie, dass jemand nach dem Auszug plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

Ja, Sie sind als Tierhalter und damit für Schäden, welche Ihre Haustiere verursachen, zuschlagsfrei versichert. Jedoch gilt die Einschränkung bei Mieterschäden, dass Abnützungsschäden nicht versichert sind (z.B. durch Zerkratzen von Türpfosten durch die Katze).

Ja. Sie sind mit der Privathaftpflichtversicherung weltweit versichert.

Ja, die Haftpflichtversicherung für Private gilt weltweit. Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung nur bei maximaler Benützung von 25 Tagen pro Kalenderjahr gilt. Mietfahrzeuge sind nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen dafür den Abschluss des Services «Miet- und Sharingfahrzeuge» bei unserem Partner Zürich Versicherungen.

Eine Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Besitztümer in Ihrem Zuhause vor Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Diebstahl, Wasserschäden oder Naturkatastrophen. Sie hilft Ihnen, die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz der Gegenstände zu decken, falls sie beschädigt oder gestohlen werden. Kurz gesagt: Eine Hausratversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Ihr Hab und Gut in Ihrem Zuhause.

Eine Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn Gegenstände durch bestimmte Ereignisse kaputt gehen. In den Kantonen Nidwalden und Waadt sind die Einwohner verpflichtet, eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden abzuschliessen. Diese Versicherung muss bei einer bestimmten Stelle, der kantonalen Feuerversicherung, abgeschlossen werden. In den Kantonen Freiburg und Jura muss ebenfalls eine solche Versicherung abgeschlossen werden, wobei es den Bewohnern freigestellt ist, bei welcher Versicherungsgesellschaft sie diese Versicherung abschliessen.

Wenn Sie morgen umziehen sollten, was würden Sie den Zügelmännern mitgeben? All das ist Hausrat und in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.

Tipp: Wählen Sie Ihre Versicherungssumme so, dass Sie sich den gesamten Inhalt Ihres Zügelwagens damit neu kaufen könnten.

Die Versicherungssumme ist die maximale Entschädigung, welche die Versicherung im Falle eines Schadens oder Verlustes an Ihren persönlichen Gegenständen erbringt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherungssumme eine Grenze darstellt. Sollte der Schaden höher sein als die Versicherungssumme, könnten zusätzliche Kosten möglicherweise von Ihnen getragen werden müssen. Daher ist es ratsam, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen, um sicherzustellen, dass Ihre Besitztümer ausreichend geschützt sind, falls unerwartete Ereignisse eintreten.

Der Selbstbehalt ist jener Betrag, den Sie im Falle eines Schadens aus eigener Tasche zahlen müssen oder der von der Versicherung bei der Entschädigung in Abzug gebracht wird.

Prinzipiell können die Mitbewohner eine gemeinsame Hausratversicherung abschliessen. Dies gilt auch für die Privathaftpflichtversicherung. Wir empfehlen allerdings individuelle Versicherungen pro Person. So verhindern Sie, dass jemand nach dem Auszug plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

Auf www.swisscom.ch/datenschutz finden Sie sowohl generelle Informationen zur Datenbearbeitung durch Swisscom wie auch Information zu zusätzlichen Datenbearbeitungen im Bereich der Versicherungsvermittlung. Wie das jeweilige Versicherungsunternehmen Ihre Daten bearbeitet, können Sie der Datenschutzerklärung oder den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens entnehmen.

Services und weitere Themen

Gerne beraten wir Sie persönlich

Falls Sie Fragen haben, ist das Customer Care Team von Swisscom sure für Sie da. 

Gratis: Von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr.

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Haushalt Versicherungs-Abo

Die Kombi aus Privathaftpflicht und Hausrat – essenziell für jeden Haushalt.