Das bedeutet die neue Drohnenreglementierung in der Schweiz

Drohnen

Das bedeutet die neue Drohnenreglementierung in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Vorschriften für Drohnen. Was bedeutet das für professionelle Drohnenbetreiberinnen und Amateur-Drohnenpiloten? Philipp Eder, Head of Drones & Robots bei Swisscom Broadcast, im Interview.

Eine Drohne fliegt im Sonnenuntergang über ein Feld.

Seit dem 1. Januar 2023 hat die Schweiz die europäischen Vorschriften für Drohnen übernommen und damit das bestehende Gesetz verschärft. Weshalb dieser Schritt?  

Wenn sich eine Technologie langsam, aber sicher durchsetzt, verlangt es auch nach entsprechenden Reglementierungen. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA hat bereits 2015 mit den Arbeiten an einer umfassenden europäischen Drohnenreglementierung begonnen, denn die Drohnentechnologie entwickelt sich rasant. Auch die Schweiz hat sich an diesen Arbeiten aktiv beteiligt - doch als die EU die neuen Regelungen einführte, konnte die Schweiz aufgrund einer Motion nicht folgen. Es war aber immer nur eine Frage der Zeit, bis die Schweiz die europäische Drohnenreglementierung ebenfalls übernehmen würde. Und das ist nun geschehen. 

Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, dass die Schweiz die gleiche Reglementierung eingeführt hat wie die EU?  

Absolut, solch eine einheitliche, grenzübergreifende Gesetzgebung ist der einzig richtige Weg. Drohnenpilotinnen und -piloten können nun im gesamten Luftraum der EU nach den gleichen Regeln fliegen und müssen sich nicht stets nach den vor Ort geltenden Gesetzen erkunden. Da das Zertifikat sowohl für die Schweiz als auch den EU-Raum gilt, ergibt sich auch da kein Mehraufwand. Ausserdem erlaubt die neue Reglementierung den grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie und schafft damit eine Grundvoraussetzung für das Wachstum der Drohnenindustrie.  

Ganz kurz: Was beinhaltet die neue Drohnenreglementierung?  

Neu wird zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Die zulassungspflichtige Kategorie gilt für den Drohnenbetrieb mit hohem Risiko, wie zum Beispiel Personen- oder Gefahrguttransport. In der Schweiz und im EU Raum werden bis heute keine zulassungspflichtigen Drohnen betrieben - die Regeln dazu sind erst in Vorbereitung. Die meisten Amateurpilotinnen und -Piloten betreiben Drohnen in der offenen Kategorie. Sie müssen eine Onlineprüfung absolvieren – als Mindestalter gilt 12 Jahre. Ausserdem dürfen Drohnen der offenen Kategorie nicht höher als 120 Meter steigen, stets in Sichtkontakt bleiben und sie müssen offiziell registriert und markiert sein. 

Drohnen fallen in die spezielle Kategorie, wenn die Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können: Zum Beispiel wenn eine Drohnenoperation ausserhalb des direkten Sichtkontaktes stattfindet, die maximale Flughöhe von 120 Metern übersteigt oder eine Drohne verwendet wird, deren maximales Abfluggewicht höher ist als 25 Kilogramm. In diesem Fall muss vorab das Risiko bestimmt werden, das von einer komplexen Drohnenoperation ausgeht.  Es stehen diverse Bewilligungsverfahren zu Verfügung, unter anderem die sogenannte «Specific Operations Risk Assessment» Methode» (SORA(öffnet ein neues Fenster)).   

Wie wird das Risiko einer Drohnenoperation evaluiert?   

Bei der SORA-Methode wird in einem iterativen Prozess das Risiko komplexer Drohnenflüge systematisch identifiziert. Das Ziel ist stets, keine Menschen und Objekte in der Luft oder am Boden zu gefährden. Der Antragsteller bestimmt selbst, wo, wann und wie er die Drohnenoperation durchführt. Der «Service Ground Risk(öffnet ein neues Fenster)» von Swisscom Broadcast leistet dabei wertvolle Hilfe: Der Algorithmus trifft auf Basis von anonymisierten, aggregierten Mobilfunkdaten von Swisscom in Kombination mit diversen Wetterprognosen eine Voraussage zur erwarteten Personendichte im definierten Flugkorridor zur geplanten Flugzeit – für jedes gewünschte Datum und jede beliebige Stunde. So können Drohnenbetreiber bei der Flugrouten-Planung prüfen, ob die Drohne die maximal zulässige Anzahl an überflogenen Personen nicht überschreitet.  

Lösung zur Planung von Drohnenflügen

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Drohne mit einer Kamera fliegt in der Luft

Was gibt es bei Drohnenflügen sonst noch zu beachten?   

Viele Drohnen haben Kameras eingebaut und somit ist das Schweizerische Datenschutzgesetz relevant. Denn dort heisst es sinngemäss: Niemand darf ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden, sofern er oder sie auf der Aufnahme erkennbar ist. Wenn also jemand Aufnahmen von einer Wanderung machen will und dabei weitere Bergsteiger im Bild hat, muss er sie zuerst um Erlaubnis bitten. Auch wenn ein Vermieter sein Haus mit einer Drohne ausmessen lassen möchte, muss er die Mieter vorab entsprechend informieren. Zudem müssen die gefilmten Personen ausdrücklich darüber informiert werden, falls die Bilder oder Filme gespeichert oder gar veröffentlicht werden. Die gespeicherten Daten müssen selbstverständlich gemäss dem Datenschutzgesetz vor fremden Zugriffen angemessen geschützt werden. Die Webseite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erklärt die rechtlichen Grundlagen zu Drohnenaufnahmen(öffnet ein neues Fenster) ausführlich. Diese muss jede Drohnenpilotin und jeder Drohnenbetreiber kennen.   

Drohnendetektionslösung

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Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des BAZL Aktuelle Informationen (admin.ch) (öffnet ein neues Fenster)

Ein Bild von Philipp Eder

Philipp Eder ist Head of Drones & Robots bei Swisscom Broadcast. Der 33-jährige hat ein MBA der Ecole polytechnique fédérale de Lausanne sowie ein Bachelor im Fachbereich Elektro- und Kommunikationstechnik der Berner Fachhochschule. Seine berufliche Laufbahn verläuft von einem stark technisch geprägten Start (System Engineering, Technical Project Management, ICT-Architektur) hin zur Entwicklung und Markteinführung von effizienzsteigernden Innovationen.

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