Swisscom harmonisiert die Vertragsgrundlagen für Geschäftskunden. Deshalb erhalten KMU-Kunden neue AGB, die per 1. Juni 2021 in Kraft treten.
Mit der Harmonisierung gibt es nur noch eine gültige AGB-Version, die für alle B2B Produkte & Dienstleistungen gilt. Das vereinfacht den Bezug von Produkten aus dem gesamten B2B Portfolio.
Die neuen AGB erfüllen die Bedürfnisse von KMU-Kunden besser als bisher. Sie orientieren sich an Branchenstandards, fördern digitale Prozesse (z.B. digitale Datenverarbeitung) und leisten damit einen Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen.
Das sind die wesentlichen Änderungen für KMU Kunden:
AGB und Datenschutz
Bisher war für die Auftragsdatenbearbeitung nach Schweizer Recht keine separate Vereinbarung nötig.
Nein.
Die AGB enthalten bestimmte Zwecke, zu denen Swisscom Daten von Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen des Kunden bearbeiten darf. Dazu zählt vereinfacht gesagt die Pflege und Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung. So sind etwa Einladungen zu Events möglich, Zufriedenheitsumfragen, aber auch die Qualitätssicherung und die Produkteentwicklung.
Davon klar zu unterscheiden sind Daten, die nicht im Rahmen der Vertragsbeziehung anfallen, sondern uns vom Kunden zur Bearbeitung anvertraut werden, insbesondere z.B. Daten, die der Kunde im Rahmen von Outsourcing oder Hosting-Angeboten bei uns speichert. Solche Daten unterliegen den Regelungen der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung und dürfen von uns ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrages bearbeitet werden.
Für einige Zwecke ist Swisscom auf die Bearbeitung der Daten angewiesen, damit der Service überhaupt korrekt erbracht und der Kunde richtig bedient werden kann. Aufgrund der Standardisierung kann hier auch nicht jeder Kunde völlig frei entscheiden, was genau mit seinen Daten passiert.
Für andere Zwecke kann der Kunde seine Zustimmung oder Ablehnung erteilen, allerdings dann eben auf Stufe Kunde oder z.T. Standort und nicht individuell verschieden für seine Mitarbeitenden.
Wir wollen unseren Kunden frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit bieten. Zudem entlasten wir unsere Sales- und Support-Kanäle von diesbezüglichen Anfragen, die im Jahr 2021 kommen werden, wenn wir schon bereit sind.
Ziffer 12.1 Datenschutz
Gebühren für Papierrechnung und Mahnung
Swisscom ist in einem hart umkämpften Markt tätig, in dem die Preise ständig sinken. Somit ist Swisscom gezwungen, immer effizienter zu wirtschaften. Der Versand der Papierrechnung kostet jedes Jahr mehrere Millionen Franken. Diese hohen Kosten sollen nicht alle Kunden mittragen. Deshalb setzen wir künftig auch für die Rechnung auf digitale Prozesse, da diese kostengünstiger, schneller und nachhaltiger sind. Kunden, die dennoch eine Rechnung auf Papier wünschen, erhalten diese für CHF 2.90 (inkl. MwSt.) weiterhin zugeschickt. Somit verrechnen wir die Kosten ab 1. Juni 2021 branchenüblich und verursachergerecht weiter.
Ein grosser Teil unserer Kunden verzichtet bereits auf Papier. Es gibt heute viele kostenlose Alternativen, die auch ökologisch sinnvoll sind, wie z.B. eBill, E-Mail-Rechnung oder e-Invoice.
Vermeidung von Papierrechnungsgebühren durch Umstellung auf:
Minimierung der Papierrechnungsgebühren:
In My Swisscom Business einfach den Versand der Rechnungen auf E-Mail umstellen.
Der Zahlungsverzug verursacht bei Swisscom kostenintensive Prozesse. Zur Deckung dieser Kosten passen wir die entsprechende Gebühr der branchenüblichen Höhe von CHF 30.- (inkl. MwSt.) an.
Nein. Bei der ersten Mahnung innerhalb von 12 Monaten wird auf die Verrechnung einer Mahngebühr verzichtet.
Mahngebühren können vermieden werden indem die Rechnungen fristgerecht beglichen werden.
Alternativ können Sie die Zahlungsmethode LSV/DD wählen. Diese Variante ist vor allem bei gleichbleibenden Rechnungsbeträgen empfehlenswert, da der Rechnungsbetrag automatisch von ihrem Konto abgebucht wird.
Auch mit eBill(öffnet ein neues Fenster) besteht die Möglichkeit, für Rechnungen eine automatische Zahlungsfreigabe einzustellen oder die Rechnungen zu kontrollieren bevor sie manuell freigegeben werden.