Neue Vertragsbestimmungen für Geschäftskunden​

Swisscom harmonisiert die Vertragsgrundlagen für Geschäftskunden. Deshalb erhalten KMU-Kunden neue AGB, die per 1. Juni 2021 in Kraft treten. ​

Mit der Harmonisierung gibt es nur noch eine gültige AGB-Version, die für alle B2B Produkte & Dienstleistungen gilt. Das vereinfacht den Bezug von Produkten aus dem gesamten B2B Portfolio. ​

Die neuen AGB erfüllen die Bedürfnisse von KMU-Kunden besser als bisher. Sie orientieren sich an Branchenstandards, fördern digitale Prozesse (z.B. digitale Datenverarbeitung) und leisten damit einen Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen.

Das sind die wesentlichen Änderungen für KMU Kunden:

  • Eine AGB-Version für das gesamte B2B Portfolio ​
  • Mehr Transparenz bei der Datenbearbeitung & Regelung der Auftragsdatenbearbeitung gemäss revidiertem Datenschutzgesetz​
  • Vorlaufzeit für Anpassungen bei Leistungen und Konditionen beträgt neu 6 Monate. ​
  • Mahngebühr beträgt neu branchenübliche CHF 30.- (inkl. MwSt.) ​
  • Einführung Papierrechnungsgebühr von CHF 2.90 (inkl. MwSt.) . 

Neue AGB, Datenschutzbestimmungen und aktuelle Gebührenliste

Links

Downloads

Fragen und Antworten

AGB und Datenschutz

  • Swisscom bewegt sich in einem dynamischen Markt. Deshalb passen wir auch die AGB von Zeit zu Zeit den aktuellen Gegebenheiten an. ​
  • Die heutigen AGB für KMU orientieren sich stark am Privatkundensegment und entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen in einer zunehmend digitalisierten KMU-Landschaft. 
  • Das revidierte Datenschutzgesetz erfordert zudem Anpassungen, die wir mit den neuen AGB schon jetzt berücksichtigen. 
  • Eine AGB für alle B2B Produkte statt unterschiedliche AGB für Mobile- und Festnetz​
  • Mehr Transparenz in Bezug auf die Auftragsdatenverarbeitung & die Bearbeitung von Mitarbeiterdaten des Kunden. ​
  • Höhere Vorlaufszeit bei Anpassungen von Leistungen und Konditionen (6 Monate statt "angemessene Vorlauffrist", welche in der Regel 30 Tage betrug). Für bestimmte Produkte und Services können andere (kürzere oder längere) Fristen gelten. ​
  • Bedürfnisgerechtere AGB insbesondere in Bezug auf das IT-Projektgeschäft (wie z.B. IT-Outsourcing-Projekte bei Smart ICT): Regelungen zu Verzug, Abnahme, Gewährleistung und Beendigungsunterstützung.
  • In den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird klarer beschrieben, zu welchen Zwecken Swisscom Personendaten von Mitarbeitenden ihrer Kunden bearbeitet. 
  • Zudem verweisen die neuen AGB auf eine separate Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung(öffnet ein neues Fenster), die nach dem revidierten Datenschutzgesetzt immer dann erforderlich ist, wenn Swisscom Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.
  • So werden bereits die Vorgaben aus dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) berücksichtigt, welches voraussichtlich 2022 in Kraft tritt.

Bisher war für die Auftragsdaten­bearbeitung nach Schweizer Recht keine separate Vereinbarung nötig.

Nein.​
 
Die AGB enthalten bestimmte Zwecke, zu denen Swisscom Daten von Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen des Kunden bearbeiten darf. Dazu zählt vereinfacht gesagt die Pflege und Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung. So sind etwa Einladungen zu Events möglich, Zufriedenheitsumfragen, aber auch die Qualitätssicherung und die Produkteentwicklung.​
 
Davon klar zu unterscheiden sind Daten, die nicht im Rahmen der Vertragsbeziehung anfallen, sondern uns vom Kunden zur Bearbeitung anvertraut werden, insbesondere z.B. Daten, die der Kunde im Rahmen von Outsourcing oder Hosting-Angeboten bei uns speichert. Solche Daten unterliegen den Regelungen der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung und dürfen von uns ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrages bearbeitet werden.

Für einige Zwecke ist Swisscom auf die Bearbeitung der Daten angewiesen, damit der Service überhaupt korrekt erbracht und der Kunde richtig bedient werden kann. Aufgrund der Standardisierung kann hier auch nicht jeder Kunde völlig frei entscheiden, was genau mit seinen Daten passiert.​

Für andere Zwecke kann der Kunde seine Zustimmung oder Ablehnung erteilen, allerdings dann eben auf Stufe Kunde oder z.T. Standort und nicht individuell verschieden für seine Mitarbeitenden.

Wir wollen unseren Kunden frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit bieten. Zudem entlasten wir unsere Sales- und Support-Kanäle von diesbezüglichen Anfragen, die im Jahr 2021 kommen werden, wenn wir schon bereit sind.

Ziffer 12.1 Datenschutz 

  1. Jede Partei bearbeitet im Rahmen der Vertragsbeziehung Personendaten über Mitarbeitende und andere Hilfspersonen der anderen Partei. Dazu zählen z.B. Name, Post-/E-Mail-/IP-Adresse, Telefonnummer, Beruf/Funktion, Identifikationsmittel, Ausweiskopien etc. Für die Zwecke der Vertragsabwicklung und Pflege der Vertragsbeziehung (z.B. Kommunikation, Zutritts-/Zugriffskontrolle, Störungsmeldungen, Bestellungen, Rechnungsstellungen, Zufriedenheitsanalysen, Informationen über neue Produkte, Einladungen zu Events etc.) bearbeiten die Parteien diese Personendaten in gemeinsamer Verantwortlichkeit auf ihren jeweils eigenen Systemen und unter Anwendung von angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Daten. ​
  2. Swisscom bearbeitet zudem zum Zweck der Qualitätssicherung, der Produktentwicklung und für massgeschneiderte Angebote Daten von Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen des Kunden über die Nutzung der von Swisscom erbrachten Services. Über allfällig weitere Zwecke der Datenbearbeitung informiert Swisscom den Kunden vorgängig über ihre Kommunikationskanäle, z.B. via Business Portal. Im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben stehen dem Kunden entsprechende Möglichkeiten zur Zustimmung oder Ablehnung von bestimmten Arten der Datenbearbeitung zur Verfügung. ​
  3. Jede Partei hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten von Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen der anderen Partei an das Datenschutzgesetz (insbesondere beim Beizug von Auftragsdatenbearbeitern und der Datenübermittlung ins Ausland). Jede Partei informiert ihre Mitarbeitenden und anderen Hilfspersonen über die Bearbeitung durch die andere Partei, ist erste Ansprechstelle für deren Betroffenenrechte und kommt ihren Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den von einer Verletzung betroffenen Personen nach. Die Parteien informieren sich diesbezüglich gegenseitig und stimmen sich gemeinsam ab. Im Innenverhältnis haften die Parteien nur für Schäden, die sie durch eigene Handlungen oder Unterlassungen verursacht haben. ​
  4. Darüber hinaus bearbeitet Swisscom je nach Leistung Personendaten lediglich im Auftrag des Kunden (z.B. in Hosting-Angeboten). Solche Swisscom vom Kunden anvertraute Personendaten bearbeitet Swisscom ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragszwecks und im Einklang mit der Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung (abrufbar unter swisscom.ch/b2b-legal(öffnet ein neues Fenster)). In den Einzelverträgen vereinbarte spezifische Vorgaben zur Datenbearbeitung (z.B. geografische Einschränkungen, Personensicherheitsprüfungen, Weitergabe an Dritte) gelten ausschliesslich im Bereich der Auftragsdatenbearbeitung.

Gebühren für Papierrechnung und Mahnung​

Swisscom ist in einem hart umkämpften Markt tätig, in dem die Preise ständig sinken. Somit ist Swisscom gezwungen, immer effizienter zu wirtschaften. Der Versand der Papierrechnung kostet jedes Jahr mehrere Millionen Franken. Diese hohen Kosten sollen nicht alle Kunden mittragen. Deshalb setzen wir künftig auch für die Rechnung auf digitale Prozesse, da diese kostengünstiger, schneller und nachhaltiger sind. Kunden, die dennoch eine Rechnung auf Papier wünschen, erhalten diese für CHF 2.90 (inkl. MwSt.) weiterhin zugeschickt. Somit verrechnen wir die Kosten ab 1. Juni 2021 branchenüblich und verursachergerecht weiter. ​

Ein grosser Teil unserer Kunden verzichtet bereits auf Papier. Es gibt heute viele kostenlose Alternativen, die auch ökologisch sinnvoll sind, wie z.B. eBill, E-Mail-Rechnung oder e-Invoice. ​

Vermeidung von Papier­rechnungs­gebühren durch Umstellung auf: ​


Minimierung der Papier­rechnungs­gebühren: ​

  • Zusammenfassen mehrerer Rechnungen in einer Sammelrechnung ​

  • Die Rechnung per E-Mail können Sie im Kundencenter bestellen. ​ ​
  • Die Umstellung auf eBill erfolgt kundeseitig im e-banking. In folgendem PDF von eBill finden Sie eine Anleitung:
    > Anleitung Registrierung eBill

In My Swisscom Business einfach den Versand der Rechnungen auf E-Mail umstellen.

  1. «Rechnungen» in My Swisscom Business öffnen
  2. «Rechnungen verwalten» und dann «Rechnungsoptionen» anwählen«
  3. Auf Rechnung per E-Mail umstellen» auswählen
  4. Rechnungskonto auswählen
  5. «Versandart ändern» mit «Pfeil-Symbol» öffnen
     

Zu My Swisscom Business

Der Zahlungsverzug verursacht bei Swisscom kostenintensive Prozesse. Zur Deckung dieser Kosten passen wir die entsprechende Gebühr der branchenüblichen Höhe von CHF 30.- (inkl. MwSt.) an.

Nein. Bei der ersten Mahnung innerhalb von 12 Monaten wird auf die Verrechnung einer Mahngebühr verzichtet.

Mahngebühren können vermieden werden indem die Rechnungen fristgerecht beglichen werden.

Alternativ können Sie die Zahlungsmethode LSV/DD wählen. Diese Variante ist vor allem bei gleichbleibenden Rechnungsbeträgen empfehlenswert, da der Rechnungsbetrag automatisch von ihrem Konto abgebucht wird.
Auch mit eBill(öffnet ein neues Fenster) besteht die Möglichkeit, für Rechnungen eine automatische Zahlungsfreigabe einzustellen oder die Rechnungen zu kontrollieren bevor sie manuell freigegeben werden.