ZHAW-Studie zum Datenvolumen im Gesundheitssektor

Das Volumen wächst massiv


Schweizer Ärzte verursachen immer noch Unmengen an analogen Daten. Doch neue Technologien treiben die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Auch das elektronische Patientendossier trägt dazu bei und sorgt in Sachen Datenschutz für Klarheit.


Text: Christoph Widmer, Bilder: Strandperle,




Das Schweizer Gesundheitswesen ist auch heute noch vielfach analog unterwegs. Das belegt die Studie «Schweizer Gesundheitsdaten heute und morgen», die Swisscom Health in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt hat. Durch Schweizer Leistungserbringer entstehen noch immer jährlich 300 Millionen A4-Blätter mit Gesundheitsinformationen. Das entspricht 500'000 Bundesordnern, oder einer Strecke von 40 Kilometern, wenn man die Ordner aneinanderreiht. Im Vergleich zu anderen Branchen entstehen im hiesigen Gesundheitswesen nur relativ wenig digitale Daten: 1500 Terabyte fallen jährlich in Form von Fotos, Röntgenbildern und anderen Dateien an. Die meisten Daten entstehen bei schwereren Erkrankungen. Jeder Einwohner produziert im Schnitt rund 23 Megabyte Daten pro Jahr


Wachsendes Datenvolumen

Die Analysten rechnen damit, dass das digitale Datenvolumen im Schweizer Gesundheitswesen rund zehnmal schneller zunehmen wird als insgesamt über alle Branchen hinweg. Digitale Bildgebungsverfahren würden ständig weiterentwickelt und sollen vermehrt zum Einsatz kommen. Auch Wearables, mobile Geräte zur Prävention oder in Gesundheitsportalen von Arbeitgebern, Krankenversicherern oder Fitness Centern generieren laufend weitere Daten.


Datenschutz wird wichtiger denn je

Die Leistungserbringer unterliegen strengen Richtlinien, wie sie mit den Gesundheitsinformationen umgehen dürfen. Vertrauliche medizinische Informationen sollten nur über sichere Verbindungen oder verschlüsselt ausgetauscht werden. Denn man muss zurückverfolgen können, wer wem welche Daten wann und zu welchem Zweck übermittelt hat. Leistungserbringer dürfen digitale Gesundheitsdaten in der Schweizer Cloud speichern – ohne Einwilligung des Patienten. Jedoch muss der Cloud-Anbieter als sogenannte Hilfsperson qualifiziert sein und unter der Aufsicht des Leistungserbringers arbeiten. Die Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungspflichten muss der Arzt schriftlich auf den externen IT-Dienstleister übertragen.

 

Die Verantwortung für die Daten trägt aber nach wie vor der Arzt. Er muss den Patienten auch über Risiken beim Einsatz von Apps und Wearables informieren. Möchte der Arzt die daraus entstandenen Daten einsehen oder nutzen, braucht er die Einwilligungsbestätigung des Patienten: Dieser kann mündlich, per Unterschrift oder per Mausklick der Datennutzung zustimmen. Der Arzt muss dem Patienten dabei genau die Art, den Umfang und den Zweck der Datenverwendung mitteilen.

Schweizer Gesundheitsdaten heute und morgen

Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie der ZHAW hat zahlreiche Experteninterviews geführt und Sichtungen vor Ort vorgenommen. Dabei wurden bei den relevanten Akteuren des Schweizer Gesundheitswesens Datenvolumina, -verkehr und -verwendung erhoben. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie viele Daten im Schweizer Gesundheitswesen jährlich entstehen, wie sich das Volumen in Zukunft entwickeln dürfte und welches die Haupttreiber sind.

Studienerkenntnisse

Infografik


Elektronisches Patientendossier: sicher und effizient

Die rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit digitalen Daten seien aber nicht allen Leistungserbringern gleich gut bekannt, betonen die Studienautoren. Doch das elektronische Patientendossier könnte Klarheit schaffen. Es soll das hiesige Gesundheitswesen nicht nur effizienter machen, sondern auch die Behandlungsqualität steigern. Das Bundesgesetz über das Eidgenössische Patientendossier (EPDG) trat im April in Kraft und vereinheitlicht den Datenschutz und die Datensicherheit rund um den Austausch von digitalen Gesundheitsdaten. So regelt das EPDG nicht nur sicherheitsrelevante Aspekte rund um die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers. Es klärt auch die Zugriffsrechte der Leistungserbringer, den Datenzugriff in medizinischen Notfallsituationen sowie die Identifikation von Patienten und Gesundheitsfachpersonen im elektronischen Patientendossier. Der Grundstein für ein digitalisiertes Gesundheitswesen ist also bereits gelegt.




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