Hilfe zu Swisscom Sign für Geschäftskunden

Allgemeine Themen rund um Swisscom Sign und die elektronische Signatur.

Swisscom Sign ganz einfach in Betrieb nehmen.

Fragen rund um Dokumente und deren Verwaltung.

Alles über das Thema Datenschutz und Verschlüsselung.

Generell

Unterschreiben ohne Stift und Papier: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt. So signieren Sie Dokumente rund um die Uhr im Netz – bequem am Computer oder auf dem Handy mit Scanfunktion.  Es handelt sich um eine serverbasierte Fernsignaturlösung von Swisscom. Dadurch können Personen oder Unternehmen rechtsgültig online Geschäftsprozesse mithilfe von elektronischen Signaturen und Siegeln abschliessen. Die Vorteile der elektronischen Signatur sind effiziente digitale Prozesse ohne Medienbruch, kein Papierverbrauch sowie Kosten- und Zeiteinsparung. 

Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach Schweizer Recht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und ist im ganzen Schweizer Rechtsraum gültig. Damit können Sie alle Dokumente rechtsgültig elektronisch signieren, die Sie bisher von Hand unterschrieben haben (einfache Schriftlichkeit).

Wenn Sie ein Dokument für den Rechtsraum Europa signieren wollen, wählen Sie unsere QES nach europäischem Signaturstandard (eIDAS).

Administrative Abläufe werden viel einfacher, schneller und dabei auch sicherer. Denn eine elektronische Signatur entlastet nicht nur aufwendige Geschäftsprozesse und schont Ressourcen bei Transport und Papier, sondern schützt das unterzeichnete Dokument auch gegen Manipulation und ist damit die vertrauenswürdige Alternative zur eigenhändigen Unterschrift.

Bevor Sie Swisscom Sign nutzen, müssen Sie sich einmalig identifizieren.

  • Dokument auf sign.swisscom.ch(öffnet ein neues Fenster) oder in der My Swisscom App hochladen
  • Optional andere Personen zum Unterschreiben einladen
  • Dokument via My Swisscom App signieren
  • Signiertes Dokument herunterladen

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird in der Schweiz im Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) geregelt.

Ein Dokument kann nicht gleichzeitig von mehreren unterschiedlichen Signaturanbietenden signiert werden.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Daher muss auch sichergestellt werden, dass die Person, welche ein Dokument signiert, auch wirklich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Aus diesem Grund müssen Sie sich einmalig mit einem Ausweisdokument identifizieren.

Ja. Sie können Ihre Signatur in der My Swisscom App freigeben und ihren Willen digital bestätigen.

Sie können Swisscom Sign für private Zwecke ganz einfach und unverbindlich testen. Die Registration ist kostenlos.

Sie können Swisscom Sign auf dem Computer nutzen oder auch direkt in der My Swisscom App. Gehen Sie dazu auf sign.swisscom.ch(öffnet ein neues Fenster).

Damit Sie Ihre Dokumente mit Swisscom Sign digital signieren können, brauchen Sie:

  • Smartphone
  • My Swisscom App
  • Erfolgreiche Identitätsprüfung mit einem gültigen Ausweisdokument

Aktuell steht Swisscom Sign nur über die My Swisscom App zur Verfügung. Diese ist in den Schweizer App Stores von Apple und Android zum Download bereit.

Am einfachsten bezahlen Sie eine kommerzielle Signatur direkt mit Swisscom Pay.

Sie können allerdings auch mit Kreditkarte, TWINT oder Google Pay bezahlen.

Für die nicht kommerzielle Nutzung verrechnen wir keine Kosten.

Für die kommerzielle Nutzung fallen CHF 2.40 pro Signatur an.

Swisscom Sign kann aktuell noch nicht in Microsoft Office oder Google Docs genutzt werden. Ein solches Angebot ist derzeit aber in Erarbeitung. 

Swisscom Sign kann für die kommerzielle Nutzung genutzt werden. Es fallen  CHF 2.40 pro Signatur an. In naher Zukunft wird Swisscom Sign ein massgeschneidertes Angebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbieten.  Für komplexere oder spezifischere Vorhaben finden Sie bei Swisscom Trust Services Angebote für die Schweiz und Europa.

Nein, es kann auch eine Identitätskarte für das Onboarding verwendet werden.

Nein. Swisscom Sign steht auch Nicht-Kunden von Swisscom zur Verfügung.

Erste Schritte

1. Technische Voraussetzungen

  • Smartphone
  • My Swisscom App
  • Erfolgreiche Identitätsprüfung mit einem gültigen Ausweisdokument

2. Registration und Identifikation

Bevor Sie Swisscom Sign nutzen können, müssen Sie sich einmalig dafür registrieren.

3. Dokument signieren:

  • Dokument auf sign.swisscom.ch(öffnet ein neues Fenster)(öffnet ein neues Fenster) oder über die My Swisscom App hochladen
  • Geben Sie Kontaktdaten an
  • Platzieren Sie die Signatur auf dem Dokument
  • Bezahlen Sie die Signatur bei kommerzieller Nutzung
  • Starten Sie den Signaturprozess, indem Sie auf «Signieren» klicken
  • Scannen Sie den gezeigten QR-Code (nur in der Webapplikation)
  • Bestätigen Sie die Signatur in der My Swisscom App
  • Nun können Sie das signierte Dokument herunterladen

Bevor Sie Swisscom Sign nutzen können, müssen Sie sich einmalig identifizieren.

Das Dokument kann auf sign.swisscom.ch(öffnet ein neues Fenster)(öffnet ein neues Fenster) oder in der My Swisscom App hochgeladen werden.

Dokument auf sign.swisscom.ch(öffnet ein neues Fenster)(öffnet ein neues Fenster) oder in der My Swisscom App hochladen

  • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an
  • Platzieren Sie die Signatur auf dem Dokument
  • Bezahlen Sie die Signatur
  • Starten Sie den Signaturprozess, indem Sie auf «Signieren» klicken
  • Scannen Sie den gezeigten QR-Code (nur in der Webapplikation)
  • Bestätigen Sie die Signatur in der My Swisscom App
  • Nun können Sie das signierte Dokument herunterladen

Sie können jemanden einladen, um ein Dokument gemeinsam zu signieren.

So geht’s:

  1. Platzieren Sie die Unterschrift der Person, die das Dokument signieren soll.
  2. Bezahlen Sie bei kommerzieller Nutzung für die zusätzliche Signatur.
  3. Die eingeladene Person erhält eine E-Mail mit dem Link auf unsere Webseite. Dort scannt sie mit dem Smartphone den QR-Code ein und gelangt zum Dokument.
  4. Wenn die eingeladene Person noch nicht registriert ist, muss sie sich einmalig mit ihrem gültigen Ausweisdokument identifizieren.
  5. Die eingeladene Person signiert das Dokument.
  6. Sie erhalten ein Bestätigungsmail, dass der Signierprozess abgeschlossen ist und das Dokument zum Download bereitsteht.

Wenn eine Identifikation nicht funktioniert, kann dies mehrere Gründe haben. Anbei finden Sie einige Tipps, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gültig ist. Zugelassene Dokumente sind der Reisepass oder eine Identitätskarte. Nicht zugelassen sind z.B. Führerausweise, Ausländerausweise etc. Für weitere zugelassene Ausweisdokumente von Drittstaaten (ausserhalb der Schweiz), konsultieren Sie diese Liste(öffnet ein neues Fenster).
  2. Das Foto Ihres Ausweisdokuments muss gut lesbar sein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Finger keine Angaben verdecken. Achten Sie auf eine optimale Belichtung und vermeiden Sie Spiegelungen von Licht auf dem verwendeten Ausweisdokument.
  3. Beim Auslesen des Chips des Reisepasses, legen Sie das Smartphone flach auf den Pass, und bewegen Sie nach Start des Auslesevorgangs das Gerät nicht mehr.
  4. Bei der Aufnahme von Selbstportraits sollten Sie Brillen und Kopfbedeckungen abziehen.

Dokumente

Sie können jemanden einladen, um ein Dokument gemeinsam zu signieren.

So geht’s:

  1. Platzieren Sie die Unterschrift der Person, die das Dokument signieren soll.
  2. Bezahlen Sie bei kommerzieller Nutzung für die zusätzliche Signatur.
  3. Die eingeladene Person erhält eine E-Mail mit dem Link auf unsere Webseite. Dort scannt sie mit dem Smartphone den QR-Code ein und gelangt zum Dokument.
  4. Wenn die eingeladene Person noch nicht registriert ist, muss sie sich einmalig mit ihrem gültigen Ausweisdokument identifizieren.
  5. Die eingeladene Person signiert das Dokument.
  6. Sie erhalten ein Bestätigungsmail, dass der Signierprozess abgeschlossen ist und das Dokument zum Download bereitsteht.

Um eine Einladung zurückzuziehen, können Sie auf die Schaltfläche "Signaturprozess" beenden klicken. So wird der Prozess abgebrochen uns es können auf dem Dokument keine Signaturen mehr angebracht werden.

Wenn Sie eine Einladung zur Sigantur eines Dokumentes erhalten haben, aber nicht signieren möchten, können Sie die E-Mail ganz einfach ignorieren. Es gibt keine spezifische Funktion eine Signatureinladung abzulehnen.

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Herunterladen". Alle signierten Dokumente stehen für 30 Tage zum Download bereit.

Alle Dokumente werden nach einer Frist von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

Ihre signierten Dokumente werden nach Abschluss des Signaturprozesses (30 Tage) automatisch gelöscht. Laden Sie das Dokument deshalb vorher herunter, um es wie von Ihnen gewünscht zu speichern.

Wenn Sie eingeladen wurden, das Dokument zu signieren, können Sie das signierte Dokument innert 30 Tagen erneut herunterladen. Klicken Sie dazu auf den Link, den Sie per E-Mail erhalten haben.

Um den Status eines Signaturprozesses einzusehen, klicken Sie auf den Link, den Sie bei Start des Signaturprozesses per E-Mail erhalten haben. Nun sehen Sie oben rechts, ob bereits alle Personen signiert haben.

Ihre signierten Dokumente werden nach Abschluss des Signaturprozesses (30 Tage) automatisch gelöscht. Laden Sie das Dokument deshalb vorher herunter, um es wie von Ihnen gewünscht zu speichern.

Sobald Sie eine Einladung zur Signatur gesendet haben, kann diese im Nachhinein nicht mehr bearbeitet werden. Sie können den Prozess aber vorzeitig abbrechen, sodass keine Signaturen mehr geleistet werden können.

Nein. Swisscom hat keine Einsicht auf die Dokumente. Der Kunde kann bis zu 30 Tage nach Anbringen der Signatur eine Kopie herunterladen. Danach wird die Datei unwiederruflich gelöscht.

Sicherheit

Die Dokumente werden bei MS Azure Schweiz (Datenhaltung Schweiz) während 30 Tagen verschlüsselt zwischengespeichert und stehen in dieser Zeit für Sie zum Download bereit. Danach werden die Dokumente unwiderruflich gelöscht.

Der Kanal bei der Datenübermittlung zwischen den Systemen oder zum Client wird immer per SSL verschlüsselt. Für den Transfer in oder aus dem Daten Storage werden die Daten entsprechend doppelt verschlüsselt, einerseits die Verschlüsselung der Daten für die Ablage und anderseits die Verschlüsselung des Kanals.

Nur die Vertragsparteien. Die Dokumente werden für den Signaturprozess verschlüsselt gespeichert und nach 30 Tagen automatisch und unwiederruflich gelöscht.

  • Im Fall der Registrierung mit einem biometrischen Reisepass werden die Daten aus der maschinenlesbaren Zone (MRZ) mit dem aufgenommenen Foto des Reisepasses und den Daten aus dem NFC-Chips des Reisepasses abgeglichen. Ein Live-Check überprüft, ob die Person tatsächlich diejenige ist, welche sie vorgibt zu sein. Dieses Verfahren ist gemäss Schweizerischem Signaturgesetz zugelassen und entsprechend auditiert.
  • Im Fall der Registrierung mit einer Identitätskarte werden die Daten manuell von einem Menschen geprüft.

Die Freigabe der elektronischen Signatur ist mit einem persönlichen PIN-Code bzw. mit Biometrie (via FaceID oder TouchID) geschützt. Eine Signatur kann nur mit Hilfe dieses zweiten Faktors freigegeben werden.

Swisscom Sign ist vollständig DSG und DSGVO-konform.

Bei der Unterzeichnung wird ein Hashwert des Dokuments mitsigniert. Dieser Hashwert ist eine Prüfsumme, welche sich aus dem Dokument berechnen lässt. Bei der Überprüfung der Signatur wird diese Prüfsumme erneut berechnet und mit der unterschriebenen verglichen. Falls das Dokument in der Zwischenzeit verändert wurde, stimmen diese Prüfsummen nicht mehr überein und der User würde entsprechend informiert, dass sich der Dokumenteninhalt geändert hat.

Auf dieser Seite des Bundes können Sie ein Dokument hochladen und kostenlos prüfen, ob die qualifizierte elektronische Signatur gültig ist. Besuchen Sie hierfür: https://www.validator.admin.ch.(öffnet ein neues Fenster)

Eine eingescannte Unterschrift erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur nicht. Wenn Sie also auf einem Blatt unterschreiben, dieses einscannen und digital verwenden, entspricht dies rechtlich nicht Ihrer handschriftlichen Unterschrift. Denn sie kann einfach gefälscht oder ohne Weiteres reproduziert werden.