Für das Sonderkündigungsrecht gelten die in der obigen Frage beschriebenen Bedingungen, insbesondere auch bezüglich dem zu beachtenden Kündigungstermin.
Damit das Sonderkündigungsrecht bei der Schlussabrechnung korrekt berücksichtigt wird, wenden Sie sich bitte zuerst an unsere Mitarbeitenden in den Shops oder an der Hotline zwecks Erfassung der notwendigen Angaben. Danach können Sie für die Portierung auf den neuen Provider zugehen.
Sollten Sie direkt auf den neuen Provider zugehen, achten Sie darauf, dass Sie auf den vorgesehenen Kündigungstermin (31. März 2026 bzw. Ende der Promotionsdauer) kündigen. Kündigungen, welche nicht auf die vorgesehenen Termine erfolgen (sondern z.B. "per sofort"), gelten nicht als Sonderkündigung und werden wie eine normale Kündigung mit den entsprechenden Kündigungskosten behandelt.
Auch bei einer Kündigung auf den vorgesehenen Kündigungstermin müssen Sie aufgrund der automatisierten Prozesse damit rechnen, dass die Kündigungskosten (Restlaufgebühren etc.) auf der Schlussabrechnung aufgeführt werden. In diesem Fall können Sie sich telefonisch bei uns melden und wir nehmen eine Korrektur der Rechnung vor.