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Ihr Handy ist kaputt oder Ihr Handy wurde gestohlen? Erfahren Sie, ob der Schaden mit Easy Protection gedeckt ist und wie Sie vorgehen.
Bringen Sie das Smartphone in einen Swisscom Shop, unsere Mitarbeiter*innen kümmern sich um Ihr Anliegen.
Sie können die Versicherung beim Kauf eines neuen Handys bei Swisscom abschliessen. Neu können Sie dies bis 30 Tage nach dem Gerätekauf tun. Hierzu müssen die Kunden im Swisscom Shop vorbeigehen.
Die Kosten von Easy Protection und allfällige Promotionen finden Sie auf der Bestellseite.
Easy Protection beinhaltet folgenden Leistungen:
Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert und normalerweise über die Hausratsversicherung gedeckt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit Ihrem Hausratversicherer Kontakt auf.
Im Schadensfall beträgt der Selbstbehalt CHF 70.– (bei Versicherung für CHF 9.90.–) oder CHF 100.– (bei Versicherung für CHF 14.90.–). Bei Gesprächsmissbrauch in Folge von Diebstahl gibt es keinen Selbstbehalt.
Die Versicherung erlischt:
Easy Protection hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten (Mindestvertragsdauer) und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen per Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich Easy Protection auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen gekündigt werden.Bestimmungen Easy Protection(öffnet ein neues Fenster)
Bei angemeldeten Schadenfall verlängert sich die Laufzeit von Easy Protection um 1 Jahr.
Wenn Ihr Handy gestohlen wurde und ein Gesprächsmissbrauch vorliegt, wenden Sie sich bitte an die AXA: 0800 809 809.
Sie müssen die Rechnung fristgerecht bezahlen. Tritt ein erweiterter Garantiefall während eines Zahlungsverzugs ein, so besteht kein Anspruch auf Reparaturleistungen.
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