Easy Protection: Fragen und Antworten

Auf dieser Seite:
Ihr Handy ist kaputt oder Ihr Handy wurde gestohlen? Erfahren Sie, ob der Schaden mit Easy Protection gedeckt ist und wie Sie vorgehen.

Handy beschädigt: So gehen Sie vor

  1. Bringen Sie Ihr Gerät in den nächsten Swisscom Shop.
  2. Wir reparieren oder ersetzen Ihr Smartphone.
  3. Sie bezahlen den Selbstbehalt von CHF 70.– bzw. CHF 100.– direkt im Shop oder via Rechnung. Wichtig: Ein beschädigtes Gerät muss immer via Swisscom repariert werden. Nur so erhalten Sie die Kosten mit Easy Protection gutgeschrieben.

Handy gestohlen: So gehen Sie vor

  1. Sperren Sie Ihre SIM-Karte innert 48 Stunden. So geht’s
  2. Melden Sie den Diebstahl und die IMEI-Nummer(öffnet ein neues Fenster) Ihres Gerätes der Polizei.
  3. Kontrollieren Sie im My Swisscom unter «Aktuelle Nutzung und Kosten», ob nach dem Diebstahl Verbindungskosten angefallen sind. Achtung: Kosten werden zeitlich verzögert angezeigt.
  4. Melden Sie diese Kosten der AXA. Kosten bis CHF 2000.– sind versichert und Sie zahlen keinen Selbstbehalt.

Easy Protection nachträglich abschliessen

Sie können Easy Protection auch nach dem Handykauf noch abschliessen, wenn:
  • Sie das Smartphone vor maximal 30 Tagen bei Swisscom gekauft haben.
  • Das Smartphone keinen Schaden aufweist.

Bringen Sie das Smartphone in einen Swisscom Shop, unsere Mitarbeiter*innen kümmern sich um Ihr Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Sie können Easy Protection beim Kauf eines neuen Handys bei Swisscom abschliessen. Neu können Sie dies bis 30 Tage nach dem Gerätekauf tun. Hierzu müssen die Kunden im Swisscom Shop vorbeigehen.

Die Kosten von Easy Protection und allfällige Promotionen finden Sie auf der Bestellseite.

Easy Protection beinhaltet folgenden Leistungen: 

  • Sturz- und Displayschäden: Beispiel: Ihr Mobilgerät fällt auf den Boden und das Display zerspringt.
  • Wasserschäden: Beispiel: Ihr Handy fällt in die Badewanne und funktioniert nicht mehr.
  • Gesprächsmissbrauch nach Diebstahl: Beispiel: Mit Ihrem Handy wird telefoniert, die daraus entstehenden Kosten sind bis zu CHF 2'000.– abgesichert.
  • Gratis-Ersatzgerät während der Reparatur 
  • Max. 2 Schäden pro Jahr (max. 2x Neupreis des Geräts)

Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert und normalerweise über die Hausratsversicherung gedeckt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit Ihrem Hausratversicherer Kontakt auf.

Im Schadensfall beträgt der Selbstbehalt CHF 70.– (bei Easy Protection für CHF 9.90.–) oder CHF 100.– (bei Easy Protection für CHF 14.90.–). Bei Gesprächsmissbrauch in Folge von Diebstahl gibt es keinen Selbstbehalt.

Easy Protection erlischt:

  • wenn der kumulierte Schadenbetrag bei 2 Schäden den maximalen Wert des Gerätes überschreitet (Kunden können die Mehrkosten auch direkt zahlen, so dass der max. Betrag nicht höher ist)
  • bei Verlust/Diebstahl des Geräts
  • Vergehen bei einem Schadenfall

Easy Protection hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten (Mindestvertragsdauer) und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen per Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich Easy Protection auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen gekündigt werden.Bestimmungen Easy Protection(öffnet ein neues Fenster)

Bei angemeldeten Schadenfall verlängert sich die Laufzeit von Easy Protection um 1 Jahr.

Wenn Ihr Handy gestohlen wurde und ein Gesprächsmissbrauch vorliegt, wenden Sie sich bitte an die AXA: 0800 809 809.

Sie müssen die Rechnung fristgerecht bezahlen. Tritt ein erweiterter Garantiefall während eines Zahlungsverzugs ein, so besteht kein Anspruch auf Reparaturleistungen.

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