Mobile Voice Recording (MVR) zeichnet Mobiltelefongespräche, SMS und Verbindungsinformationen auf und archiviert diese verschlüsselt für mindestens zwei Jahre. Zur Aktivierung des Services registrieren die Finanzdienstleister ihre aufzeichnungspflichtigen Mobilfunkanschlüsse bei Swisscom. Die Aufzeichnung funktioniert geräteunabhängig und ohne Verzögerung, da sie direkt am Mobilfunkanschluss erfolgt. Entsprechend ist auch keine spezielle Software für das Endgerät erforderlich.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verlangt, dass insbesondere im Effektenhandel interne und externe Telefongespräche sowie die zugehörigen Verbindungsinformationen aufgezeichnet und während mindestens zwei Jahren unverändert aufbewahrt werden. Diese Pflicht umfasst Gespräche sowie elektronische Korrespondenz (SMS) via Mobiltelefon. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln, bei welchen die Aufzeichnung nicht sichergestellt werden kann, ist nicht mehr zulässig. Spätestens Anfang 2017 müssen auch in den EU- und EWR-Staaten Gespräche via Fest- und Mobilfunknetze aufgezeichnet werden. Mobile Voice Recording von Swisscom funktioniert unabhängig vom Standort, so auch für die Mobilkommunikation im Ausland.
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