Mit der Einführung von 5G werden mögliche Gesundheitsrisiken des Mobilfunks breit öffentlich diskutiert. Wie schädlich ist Mobilfunk tatsächlich? Was tut Swisscom vorsorglich für den Schutz der Menschen?
fühlt sich zu Hause durch Strahlung von Mobilfunkantennen oder Stromleitungen gestört.
halten Mobilfunkantennen für gefährlich. Den motorisierten Verkehr 70% und den Klimawandel 80%.
nutzen unterwegs ihr Smartphone zum Streamen, Mailen, Surfen und Arbeiten.
nutzen ein Smartphone, über die Hälfte sogar zwei oder mehrere Geräte.
Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht auch im Betrieb des Mobilfunknetzes im Zentrum. Den Befürchtungen hinsichtlich möglicher Risiken trägt Swisscom mit Forschung, Aufklärung und Tipps zur Vorsorge Rechnung. Swisscom hält sich jederzeit an die geltenden Vorgaben des Bundes.
#Forschung
Swisscom unterstützt die unabhängige Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM) an der ETH Zürich.
#Transparenz
Wir schaffen mit der Publikation der elektrischen Feldstärken unseres Netzes sowie der Leistung der Mobiltelefone Transparenz.
#Prävention
Wir bieten Headsets und Lautsprecher an, um die Einwirkung der Handynutzung auf den Körper vorsorglich zu reduzieren.
#Eigeninitiative
Wir unterstützen Eigeninitiativen mit Infomaterial und Tipps zu optimalem Verhalten zuhause und unterwegs.
#Dialog
Wir suchen den Dialog mit allen Beteiligten, um gemeinsam optimale Lösungen für alle zu entwickeln.
5G wird auf Frequenzen betrieben, die schon bisher für Funkübertragungen genutzt wurden. Bei weiter steigender Nutzung werden in naher Zukunft zusätzliche Frequenzen benötigt. Weltweit wird erforscht, welche Bereiche sich am besten dazu eignen.
In der Schweiz gelten an Orten, an denen sich Menschen länger aufhalten, besonders strenge Grenzwerte. Diese sogenannten Anlagegrenzwerte sind zehnmal tiefer als die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Nein, das können wir nicht. Genauso wenig wie die Unschädlichkeit von elektrischen Geräten des Haushalts nicht bewiesen werden kann. Es ist methodisch nicht möglich, eine Nichtwirkung schlüssig und definitiv zu beweisen. Was den Mobilfunk angeht, so geben die etablierte Wissenschaft und verantwortliche Stellen (wie die Weltgesundheitsorganisation WHO oder unser Bundesamt für Umwelt) bei den Immissionen der Mobilfunk-Antennen Entwarnung.
Vertrauenswürdig sind für Swisscom Expertenorganisationen, die der Wissenschaftlichkeit und Unbefangenheit verpflichtet sind:
Informieren Sie sich bei diesen Quellen online und Sie können Ihre Haltung als gut begründet bezeichnen.
Mobilfunkantennen sind bei Ihnen zu Hause vermutlich nur eine von verschiedenen Quellen elektromagnetischer Felder (wahrscheinlich sogar eine schwache). Bitte lassen Sie die Ursache Ihrer Leiden ergebnisoffen abklären. Die richtige Fachperson hierfür ist eine Ärztin oder ein Arzt. Und holen Sie bei Bedarf eine zweite Expertenmeinung ein.
Dieser Vergleich ist nicht korrekt. Bei Asbest war wissenschaftlich erwiesen, dass dieser Stoff Krebs erregt und auch die biologischen Mechanismen waren bekannt. Es dauerte dann aber lange, bis man daraus die Konsequenzen zog. Bei den Immissionen von Mobilfunkantennen und Handys fehlen die Nachweise und folglich auch kausale Erklärungen für eine Schädlichkeit.
Nein, dafür gibt es weder Beweise noch Hinweise. Lediglich Effekte werden in einzelnen Studien beobachtet. Diese müssten aber in analogen Folgestudien wieder auftreten, um als Hinweise zu gelten. Danach müsste die Wirkungsweise in allen Teilen erklärt und verstanden werden, damit ein Beweis erbracht werden kann. Das ist bei Studien zum Mobilfunk bis jetzt nicht gelungen.
Das sagt die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) nicht. Mobilfunkimmissionen werden lediglich in der Kategorie 2B gelistet. Hier werden Wirkstoffe aufgeführt, bei denen es beschränkte Hinweise in Tierversuchen aber keinerlei Anzeichen beim Menschen für eine krebsfördernde Wirkung des Stoffes gibt oder umgekehrt. Auch Süssmittel und mehr als 200 andere Stoffe des täglichen Lebens sind hier gelistet, ohne dass dies ein grosses Thema wäre.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC hat 2011 elektromagnetische Felder als möglicherweise krebserregend eingestuft. Auf der gleichen Risikostufe befindet sich etwa auch eingelegtes Gemüse. Die Einstufung der IARC bedeutet denn auch nicht, dass der Nachweis einer krebserregenden Wirkung erbracht ist. Sie bedeutet vielmehr, dass die Hinweise einer krebsfördernden Wirkung aus Tier- und Zellstudien sowie aus epidemiologischen Studien limitiert sind.
Die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung analysiert die wissenschaftlichen Studien im Bereich und empfiehlt auf der Basis der resultierenden, wissenschaftlichen Evidenz Grenzwerte, die den Menschen vor schädlichen Effekten schützen. Die Grenzwerte der NISV sind zehnmal strenger als die von der ICNIRP und der WHO empfohlenen Grenzwerte.
Als elektrosensibel bezeichnen sich Menschen, die in ihrer Gesundheit oder ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt sind und dies auf elektromagnetische Felder in ihrem Alltag zurückführen. Anerkannte medizinische Diagnosekriterien existieren bislang nicht. Bisher konnte mit wissenschaftlichen Methoden nicht nachgewiesen werden, dass die Beschwerden von EHS-Personen kausal auf die Belastung durch elektromagnetische Felder im Alltag zurückzuführen sind.
EMF wird meist als Bezeichnung für elektromagnetische Felder unterhalb der optischen Wellenlängen verwendet, also für nicht-ionisierende Strahlung, wie sie für die Übertragung von Signalen im Mobilfunk oder Rundfunk genutzt wird.
In der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung NISV hat die Schweiz die Grenzwerte für maximal zulässige elektrische, magnetische und elektromagnetische Strahlung von ortsfesten Anlagen im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz geregelt. Dabei wurde ein zweistufiges Schutzkonzept angewendet. An allen zugänglichen Orten muss der Immissionsgrenzwert, der den Empfehlungen der WHO entspricht, eingehalten werden. Um dem im Umweltschutzgesetz geforderten Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen, wurden basierend auf der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit vorsorglich zehnmal strengere Werte für intensiv genutzte Orte, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten, festgelegt.
In der NISV werden für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) so genannte Anlagengrenzwerte festgelegt. Diese sind um einen Faktor 10 strenger als die allgemein gültigen Grenzwerte (so genannte Immissionsgrenzwerte) und stellen im internationalen Vergleich eine schweizerische Sonderregelung dar. Für gewöhnlich befinden sich OMEN innerhalb von Gebäuden wie Wohnungen, Schulräumen, Kindergärten, Patientenzimmer in Spitälern und Heimen, ständigen Arbeitsplätzen. Ausserhalb von Gebäuden sind es insbesondere Kinderspielplätze sowie Pausenplätze von Schulen und Kindergärten.
Die Funkwellen eines Mobiltelefons werden zum Teil vom Körper aufgenommen und in Wärme umgewandelt. Die Leistung, die der Körper dabei absorbiert, wird in Watt pro Kilogramm Körpergewebe angegeben und als spezifische Absorptionsrate SAR bezeichnet. Der gültige SAR-Grenzwert für Mobiltelefone beträgt in der Schweiz 2 Watt pro kg (am Kopf).
Strahlung ist eine Form von Energie, die sich als elektromagnetische Wellen ausbreitet. Man unterscheidet zwischen ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung. Ionisierende Strahlung kann die Bausteine der Materie wie Moleküle oder Atome verändern, nichtionisierende Strahlung besitzt hierfür zu wenig Energie. Daher kann nicht-ionisierende Strahlung keine Atome oder Moleküle verändern. Mobilfunk nutzt nicht-ionisierende Strahlung.
Volt pro Meter ist die Masseinheit für die Stärke von elektrischen Feldern.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht nach einer Analyse aller relevanten Studien heute nicht davon aus, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen und Drahtlosnetzwerken ein Gesundheitsrisiko darstellt.