Mit Inkrafttreten des Verhaltenskodex im November 2014 wurde die Schaffung einer Schlichtungsstelle Netzneutralität angekündigt. Diese nimmt heute ihre Arbeit auf. Internetnutzer, welche der Meinung sind, ihr Anbieter (der gleichzeitig Unterzeichner des Kodex ist) verletze den Verhaltenskodex , können die Schlichtungsstelle Netzneutralität anrufen, wenn die vorgängigen Gespräche mit dem Netzbetreiber zu keiner Klärung geführt haben.
Die Schlichtungsstelle Netzneutralität verfasst jährlich einen Bericht über ihre Aktivitäten und evaluiert die Auswirkungen des Verhaltenskodex auf die Offenheit des Internets. Ihr gehören drei unabhängige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medienrecht, ICT und Konsumentenschutz an:
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