Die Wettbewerbsbehörde WEKO hat die geplante Bündelung der Vermarktungsaktivitäten von Ringier, SRG und Swisscom einer vertieften Prüfung unterzogen. Dies im Hinblick auf eine allfällige marktbeherrschende Stellung der neuen Firma in Bezug auf die zielgruppenspezifische TV-Werbung. Die WEKO ist im Rahmen ihrer Prüfung zum Schluss gekommen, dass das Joint Venture aufgrund des funktionierenden Wettbewerbs in der geplanten Form ohne Auflagen oder Bedingungen genehmigt werden kann.
Die Kooperation umfasst die Gründung einer Aktiengesellschaft, an der alle drei Unternehmen zu je einem Drittel beteiligt sind. Swisscom und Ringier werden ihre Werbeaktivitäten, ihr Werbeinventar sowie ihre Vermarktungsorganisationen in das Joint Venture einbringen. Die SRG integriert ihre Vermarkterin publisuisse in die neue Firma. Der neue Name der Firma ist noch nicht bekannt.
Die Dienstleistungen des Unternehmens werden allen Werbeauftraggebern, Agenturen sowie weiteren Anbietern von Werbeinventar offenstehen.
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