Swisscom erbringt gemäss Art. 11 des Fernmeldegesetzes (FMG) Zugangsdienste für andere Fernmeldeanbieter in der Schweiz. Diese Dienste umfassen Interkonnektion, Mietleitungen, Teilnehmeranschlussleitungen, die Verrechnung des Teilnehmeranschlusses, den Zugang zu Kabelkanalisationen und Kollokationsdienstleistungen. Die Bestimmung der Preise richtet sich grundsätzlich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Methode der langfristigen inkrementellen Kosten (LRIC). Die Berechnungsvorschriften wurden durch den Bundesrat in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) per Mitte 2014 revidiert. Neu sind die Kosten von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Networks) massgeblich. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete in einem Urteil von 2016 an, dass diese Anpassung rückwirkend und somit bereits für die Zeit ab 1. Januar 2013 berücksichtigt werden muss. Zudem stellte der Bundesrat die Kostenmethode zur Bewertung der Kabelkanalisationen in der revidierten FDV auf eine neue Grundlage.