Netzzugangspreise

Swisscom prüft Entbündelungs- und Interkonnektionspreise der ComCom

Die Eidg. Kommunikationskommission ComCom hat in ihren Teilverfügungen vom 11. Februar 2019 entschieden, die Netzzugangspreise für die Jahre 2013 bis 2016 weiter zu senken. Swisscom analysiert nun die Verfügungen und prüft, ob sie in strittigen Grundsatzfragen an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden sollen.
Sepp Huber
Sepp Huber, Leiter Media Relations
12. Februar 2019

Swisscom erbringt gemäss Art. 11 des Fernmeldegesetzes (FMG) Zugangsdienste für andere Fernmeldeanbieter in der Schweiz. Diese Dienste umfassen Interkonnektion, Mietleitungen, Teilnehmeranschlussleitungen, die Verrechnung des Teilnehmeran­schlusses, den Zugang zu Kabelkanalisationen und Kollokationsdienstleistungen. Die Bestimmung der Preise richtet sich grundsätzlich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Methode der langfristigen inkrementellen Kosten (LRIC). Die Berechnungsvorschriften wurden durch den Bundesrat in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) per Mitte 2014 revidiert. Neu sind die Kosten von Netzen der nächsten Generation (Next Genera­tion Networks) massgeblich. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete in einem Urteil von 2016 an, dass diese Anpassung rückwirkend und somit bereits für die Zeit ab 1. Januar 2013 berücksichtigt werden muss. Zudem stellte der Bundesrat die Kostenmethode zur Bewertung der Kabelkanalisationen in der revidierten FDV auf eine neue Grundlage.

Tiefere Preise aufgrund neuer Verordnungsbestimmungen

Swisscom hat die einzelnen Zugangspreise auf der Basis der Vorgaben von Bundesrat und Bundesverwaltungsgericht berechnet. Aufgrund dieser Vorgaben stellten sich etliche Grundsatzfragen. Die ComCom bestimmte für die Jahre 2013 bis 2016 mittels ihrer eigenen Kostenmodellierung tiefere Zugangspreise als Swisscom. Bei den Kabelkanalisationen gelangte die ComCom zum Schluss, dass die offerierten Preise korrekt berechnet sind. Die Preise für die Netzzusammenschaltung (Interkonnektion) führten zu durchschnittlichen Preissenkungen von rund 10%. In den weiteren Bereichen wie der Mitbenutzung von Räumlichkeiten (Kollokation) oder der Verrechnung des Teilnehmeranschlusses führte die Überprüfung der ComCom zu keinen oder nur geringen Anpassungen. Einzig für Mietleitungen resultieren aufgrund unterschiedlicher Annahmen und Berechnungsmodellen bei der komplexen Preisstruktur für Swisscom kaum nachvollziehbare Senkungen zwischen 65 und 80%.

Aufgrund der Risiken in den Verfahren hat Swisscom bereits Rückstellungen für die Jahre 2013 bis 2016 gebildet. Der finanzielle Ausblick von Swisscom für 2019 bleibt unverändert.

Swisscom wird die umfangreichen Verfügungen der ComCom eingehend analysieren und eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht prüfen.

Die gesamte Netzinfrastruktur von Swisscom steht anderen Telekommunikations­unternehmen mit oder ohne eigenen Netzen offen. Mittlerweile nutzen rund 563'000 Kunden anderer Telekommunikationsunternehmen mittels regulierter oder kom­merzieller Zugangsdienste die Netzinfrastruktur von Swisscom. Die Geschäftszahlen der Mitbewerber zeigen, dass sie ihren Endkunden mit diesen Vorleistungen – unabhängig davon, ob diese reguliert sind oder nicht – konkurrenzfähige Dienste offerieren können.

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