Gebührenerhöhung

Faktencheck zur Medienmitteilung des SKS

Swisscom hat die von der Stiftung für Konsumentenschutz am 13.6. veröffentliche Medienmitteilung zum Thema AGB und Gebührenerhöhung zur Kenntnis genommen. Swisscom distanziert sich von den gemachten Vorwürfen und stellt folgende Punkte richtig:
Sabrina Hubacher
Sabrina Hubacher, Mediensprecherin
13. Juni 2019

1. "Kunden werden mit Gebührenerhöhungen dazu gedrängt, digitale Dienstleistungen zu nutzen, um weitere Daten zu generieren."

Swisscom kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. Die Gründe für die Einführung der erwähnten Gebühren werden hier transparent erläutert.

Vorhandene Bankdaten werden ausschliesslich und auf Wunsch des Kunden für die Rechnungsstellung respektive bei Direktbelastung (LSV/DD) verwendet und dies auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Bei eBill und E-Mail Rechnung hat Swisscom keinerlei Zugriff auf das Bankenportal und die Prozesse zur Zahlung und die Informationen werden durch die Bank gehosted. Die Bankdaten verbleiben beim Online-Banking jederzeit beim Kunden bzw. im Bankenportal, Swisscom hat keinen Zugriff darauf. Bei Kreditkartenzahlung verfügt Swisscom ebenfalls nicht über Dateninformationen. Swisscom nutzt diese Daten nicht zu Vermarktungszwecken und gibt sie auch nicht an Dritte weiter.

Ausserdem stellt Swisscom mit der kostenlosen Bezahlung der Rechnung im Swisscom Shop ab 1. Oktober all jenen Kunden, die keine digitale Zahlungsmöglichkeit nutzen möchten, einen neuen "analogen" Kanal zur Verfügung.

2. "Die neuen Gebühren wurden nur versteckt (in den AGB) kommuniziert."

Diesen Vorwurf weist Swisscom in aller Deutlichkeit zurück. Die Neuerungen bei der Papierrechnungs- und Postschalterzahlungsgebühr werden nicht im Rahmen einer AGB-Änderung kommuniziert. Vielmehr werden diejenigen Kunden, die von den neuen Gebühren betroffen sind (also heute eine Papierrechnung beziehen oder am Postschalter einzahlen), erstmals auf ihrer Mai-Rechnung prominent darauf hingewiesen. Swisscom wird den Hinweis zudem auf einer der nächsten Rechnungen wiederholen. Die betroffenen Kunden werden somit frühzeitig und sogar zwei Mal über die Änderungen informiert und haben für einen Wechsel auf eine kostenlose Alternative genügend Zeit (bis 30. September).

 

 

Swisscom führte 2016/2017 neue AGBs ein und hält seither die Art und Weise der Datenbearbeitung in einem separaten Dokument (Allgemeine Datenschutzerklärung) fest. Anfangs 2019 verfügten bereits ca. 85% unserer Kunden über diese Vertragsdokumente. Swisscom hat sich deshalb entschlossen, nun auch den restlichen ca. 15% ihrer Kunden die – nun schon seit längerem verwendeten – Vertragsdokumente zuzustellen, um die Vertragsgrundlage des Privatkundenstamms zu harmonisieren. Nur ein Teil dieser 15% ist von den Neuerungen bei den Gebühren betroffen. Die Information über die Gebühren erfolgt deshalb nicht im Rahmen der Zustellung der Vertragsdokumente, sondern in derselben Weise wie bei der Mehrheit der Kunden, für welche diese Dokumente bereits gelten, nämlich auf der Rechnung.

3. "Opt-Out-Möglichkeiten sind für Kunden nicht oder nur schwer auffindbar."

Auch diesen Vorwurf kann Swisscom nicht nachvollziehen. Mit dem Link www.swisscom.ch/datenverwendung kommt der Kunde nach der Eingabe seiner Login-Daten direkt an die richtige Stelle im Kundencenter und kann seine Opt-ins/Opt-outs jederzeit selbst verwalten. Alternativ können die Kunden uns ihre Präferenzen jederzeit via Hotline, Chat oder im Shop mitteilen und wir passen sie im Kundenprofil entsprechend an.

4. "Das Opt-out wird nach dem nächsten Systemupdate wieder deaktiviert sein."

Die Aussage, dass das Opt-out nach dem nächsten Systemupdate wieder deaktiviert sein dürften, ist falsch. Swisscom legt grossen Wert darauf, dass die Einstellungen in den Systemen den Wünschen der Kunden entsprechen.

5. “Im neuen Kleingedruckten stellt sich die Swisscom wortreich und kompliziert eine Blankovollmacht für den möglichst ungehinderten Umgang mit Kundendaten aus – darin eingeschlossen die Erstellung von Kundenprofilen und Weitergabe von Kundendaten an Werbevermarkter. Swisscom weist in den AGB darauf hin, dass eine derartige Weitergabe in anonymisierter Form erfolge. Wie inzwischen aber hinlänglich bekannt ist, können bei einer derartigen Datenweitergabe ohne grossen Aufwand Rückschlüsse auf die betreffende Person gezogen werden.“

Swisscom erhält keine Blankovollmacht. Die Datenbearbeitung durch Swisscom ist seit längerem transparent in der Allgemeinen Datenschutzerklärung festgehalten. Bezüglich verschiedener Datenbearbeitungen hat der Kunde eine Opt-Out-Möglichkeit. Was die Datenweitergabe an Admeira angeht, werden – ebenfalls auf Opt-Out-Basis – nur drei Datenpunkte (Altersgruppe, Geschlecht, Wohnregion) weitergegeben. Die Datenweitergabe an Admeira ist zudem nach dem aktuellen technischen Stand anonymisiert (K-Anonymisierung), eine Re-Identifikation ist nahezu unmöglich. Allfällige weitere Datentypen werden erst weitergegeben, nachdem die Kunden ihr explizites Einverständnis (Opt-in) dazu gegeben haben. Swisscom hält sich damit an das aktuelle Datenschutzgesetz und die Kunden können selbst über die Verwendung ihrer Daten bestimmen.

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