Mit der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages am 31. Oktober 2019, einigen sich ftth fr und Swisscom auf eine erneute Zusammenarbeit beim punktuellen Ausbau des Glasfasernetzes auf Basis der «Fibre-to-the-Home-Architektur» (FTTH) im Kanton Freiburg. Bei den Verhandlungen konnte auch auf die Erfahrungen aus der mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen 2012 und 2017 zurückgegriffen werden. Primär wollen die beiden Unternehmen von Synergien in den Infrastrukturen profitieren, wodurch sich im Kanton Freiburg Parallelnetze vermeiden lassen. Die Zusammenarbeit kommt der Bevölkerung zugute, die dadurch über eine grössere Auswahl an Dienstanbietern verfügt.
Der neue Vertrag definiert allgemeine Rahmenbedingungen, die die beiden Parteien bei Bedarf und fallbezogen auf einzelne Ausbauprojekte anwenden können. Zudem regelt er auch die Zugangsbedingungen für Swisscom auf bestehende FTTH-Glasfasernetze von ftth fr. Jedes potentielle Projekt wird einzeln beurteilt und bei Übereinkunft vertraglich festgehalten. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, sehr individuell auf die Ausgangslage in einem bestimmten Ausbaugebiet einzugehen. Erste entsprechende Vereinbarungen haben ftth fr und Swisscom bereits für die Ortschaften Broc (gemeinsamer Ausbau) sowie Cottens (Zugang zum bestehenden Netz von ftth fr durch Swisscom) getroffen. Weitere Ortschaften werden zurzeit gemeinsam analysiert.
Das gesamte FTTH-Glasfasernetz im Kanton Freiburg unterliegt dem «Open Access»-Prinzip und wird allen interessierten Dienstanbietern offen und diskriminierungsfrei zugänglich gemacht.
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