ADSL

Breitbandinternet: Bundesgericht bestätigt Busse gegen Swisscom

Im heute eröffneten Urteil weist das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2015 wegen missbräuchlicher Preise ab und bestätigt die gegen Swisscom vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Kartellbusse von CHF 186 Mio. Das Urteil betrifft die ADSL-Preise bis Ende 2007. Swisscom bedauert den Entscheid.
Sepp Huber
Sepp Huber, Leiter Media Relations
19. Dezember 2019

Das Bundesgericht bestätigt den Vorwurf, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 missbräuchliche Preise für Breitbandvorleistungsdienste (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt habe.

 

Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt:

 

  • Swisscom war nicht marktbeherrschend, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand.
  • Das Angebot von Swisscom ermöglichte den Mitbewerbern von Anfang an, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Diesen Dienst hat Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte.
  • Die Untersuchung betrifft die ersten Jahre nach der Lancierung von ADSL und die von der Weko kritisierten Anfangsverluste im Breitbandgeschäft wegen Akquisitionskosten für Neukunden waren in dieser Phase üblich.
  • Das (Endkunden-) Breitbandinternetgeschäft von Swisscom (und ebenso effizienten Mitbewerbern) ist auf Dauer profitabel und ein strukturelles Defizit oder eine Kosten-Preis Schere kann somit nicht bestehen.

Sanktion und Rückstellungen

Die vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte und nun vom Bundesgericht bestätigte Busse von CHF 186 Mio. musste von Swisscom bereits 2016 bezahlt werden. Das Urteil des Bundesgerichts hat keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019. Die Guidance (Geschäftsprognose) für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert.

 

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist Swisscom wie bis anhin bestrebt, ihr Breitbandangebot betreffend Leistungsumfang und Preise laufend zu verbessern und weiterhin hohe Summen in den Ausbau der Infrastruktur für eine schnelle Breitbandversorgung der Schweiz zu investieren. Allein im Jahr 2019 investiert Swisscom rund CHF 1,6 Mrd. in die Infrastruktur in der Schweiz.

Hintergrundinformationen

Untersuchung der Weko

Die Wettbewerbskommission Weko eröffnete im Oktober 2005 gegen Swisscom eine Untersuchung wegen angeblich missbräuchlicher BBCS-Preise. Nach vier Jahren stellte die Weko in der Sanktionsverfügung vom 19. Oktober 2009 fest, dass Swisscom auf dem Breitbandmarkt über eine marktbeherrschende Stellung verfüge und diese mittels einer so genannten Kosten-Preis-Schere (d.h. einer zu geringen Marge zwischen den Vorleistungs- und Endkundenpreisen) bis Ende 2007 missbraucht habe. Den Mitbewerbern sei dadurch der profitable Betrieb des Breitbandinternetgeschäfts verunmöglicht worden. Als Folge davon verhängte die Weko gegen Swisscom eine Busse in der Höhe von CHF 219 Mio. Gegen diese Sanktionsverfügung reichte Swisscom beim Bundesveraltungsgericht Beschwerde ein.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Mit Urteil vom 14. September 2015 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Swisscom gegen die Sanktionsverfügung der Weko wegen missbräuchlicher Preise für Breitbanddienste teilweise gut. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Weko, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste verlangt habe und diese für eigene Endkundenprodukte keine genügende Marge erzielen konnten. Es hielt aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit CHF 219 Mio. zu hoch angesetzt habe und reduziert diese daher auf CHF 186 Mio. Gegen dieses Urteil reichte Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde ein.

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